Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Subsidiärdeckung

Der Begriff der Subsidiärdeckung bedeutet im Versicherungsbereich, dass eine Versicherung eine bestimmte Versicherungsleistung erst dann erbringt, wenn eine andere Versicherungspolice bereits in Anspruch genommen wurde.

Diese mit der Subsidiärdeckung verbundene Nachrangigkeit gibt es zum Beispiel bei der Mallorca-Police. Die Mallorca-Police ist entweder ein Versicherungsbaustein einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder wird gesondert abgeschlossen. Dies vor dem Hintergrund, dass in anderen Ländern niedrigere Deckungssummen im Haftpflichtbereich Gültigkeit haben als in Deutschland. Wer einen Mietwagen im Ausland leiht, vereinbart zugleich eine Haftpflichtversicherung. Wegen der geringeren Deckungssumme kann es aber sein, dass die Versicherung für potenzielle Schäden nicht ausreicht. Übertrifft der Schaden die Deckungssumme, greift die Subsidiärdeckung der abgeschlossenen Mallorca-Police. Bis zur Deckungssumme zahlt die ausländische Versicherung und den Rest übernimmt dann die deutsche Versicherung.