Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Lebensversicherung | Unter den Begriff der Lebensversicherungen fallen alle Versicherungen, die Risiken wie Invalidität oder Tod absichern sowie Versicherungen der privaten Altersvorsorge. Da das versicherte Risiko in der Person des jeweiligen Versicherungsnehmers liegt, wird auch von einer Personenversicherung gesprochen. Als Individualversicherung hat die Lebensversicherung die Aufgabe, die wirtschaftlichen Risiken aus der Lebensdauer der Versicherten abzusichern. Der Versicherungsfall einer Lebensversicherung ist daher entweder der Erlebensfall als bestimmter Zeitpunkt oder aber der Todesfall. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall dann auch entweder an den Versicherungsnehmer selbst oder aber einen anderen Berechtigten ausgezahlt. Die Versicherungsleistung wird als Geldleistung ausgezahlt. Je nach Vertrag und Tarif können Leistungen aus der Lebensversicherung bei Todesfall, Erlebensfall oder aber im Rahmen einer Dread-Disease-Versicherung bei Eintritt einer schwerer Krankheit angewiesen werden. Auch Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und andere Gefahren können durch zusätzliche Vereinbarungen in den Bereich der Lebensversicherung fallen. Des Weiteren können auch Rentenversicherungen zu den Lebensversicherungen gehören, da hier als Versicherungsleistung eine regelmäßige Zahlung von der Versicherungsgesellschaft in Betracht kommt. Durch eine gängige Lebensversicherung sichern Versicherungsnehmer ihre Hinterbliebenen im Falle ihres Todes finanziell ab. Durch eine Risikolebensversicherung werden lediglich Hinterbliebene abgesichert, während durch Kapitallebensversicherung auch eine eigene Altersvorsorge gewährleistet werden kann. Kapitallebensversicherungen werden zur Altersvorsorge genutzt. Bei dieser Lebensversicherung wird im Todesfall oder nach Vertragsablauf die Versicherungssumme ausgezahlt. Sie stellt eine Kombination aus Risikolebensversicherung mit Zahlung im Todesfall und einem langfristigen Sparvertrag mit Auszahlung von Kapital und Zinsen nach Laufzeitende dar. Stirbt die versicherte Person während er Laufzeit der Kapitallebensversicherung, erhält der begünstigte Bezugsberechtigte die Versicherungssumme ausgezahlt. Erlebt die versicherte Person den Vertragsablauf der Kapitallebensversicherung (Erlebensfall), wird das über die gesamte Laufzeit angesparte Kapital an die versicherte Person ausgezahlt. Dabei weist die Versicherung nicht nur die garantierte Versicherungssumme an, sondern auch eine Überschussbeteiligung. Hierbei handelt es sich um anteilige Gewinne, die die Versicherungsgesellschaft im Laufe der Zeit aus den eingezahlten Prämien erwirtschaften konnte. Eine Risikolebensversicherung wird beim Tod der versicherten Person fällig. Hier wird lediglich die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Kleinere Risikolebensversicherungen werden häufig als Sterbekostenversicherung abgeschlossen und sollen den Hinterbliebenen helfen, die Beerdigungskosten des Versicherungsnehmers zu bezahlen.
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