Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Grundfähigkeitsversicherung | Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die den Verlust einer Grundfähigkeit durch die Auszahlung einer monatlichen Rente auffängt. Zu den Grundfähigkeiten gehört das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen, das Sprechen, das Hören, das Sehen und teilweise auch Fertigkeiten wie das Fahren von Fahrrädern oder Autos. Unterteilt werden die versicherten Risiken in sensorische, motorische, feinmotorische und intellektuelle Fähigkeiten im Alltag. Kalkuliert wird eine Grundfähigkeitsversicherung wie eine Lebensversicherung, wobei auch sie als eigenständige Versicherung abgeschlossen wird. Nachträgliche Anpassungen sind bei der Grundfähigkeitsabsicherung ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundfähigkeitsversicherungen werden seit dem Jahr 2000 angeboten und gelten im Rahmen der Schweren-Krankheits-Vorsorge als Alternative zur Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsabsicherung hat keinen Bezug zum ausgeübten Beruf. Basis des Versicherungsschutzes ist die Einschränkung in den grundlegenden Fähigkeiten durch eine Krankheit. Je nach Versicherungsgesellschaft wird bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten bzw. bei Demenz oder Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente angewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob Versicherungsnehmer noch ihrem Beruf nachgehen können oder nicht. Solange die Einschränkungen in den Fähigkeiten bestehen, wird auch die Rente gezahlt. Zu den Ursachen für den Verlust von grundlegenden Fähigkeiten gehören Kräfteverfälle, Krankheiten und Unfälle. Durch die Grundfähigkeitsabsicherung wird eine verhältnismäßig günstige Absicherung der Arbeitskraft ermöglicht. Versicherungsgesellschaften legen ihren Verträgen Fähigkeitenkataloge zugrunde, die die abgesicherten Grundfähigkeiten näher beschreiben. Neben den bereits erwähnten Grundfähigkeiten werden auch Verträge angeboten, die Fertigkeiten wie das Fahren von Sport- und Kraftfahrzeugen oder Erkrankungen wie Demenz und Depressionen versichern. Ein Versicherungsfall tritt bei der Grundfähigkeitsversicherung dann ein, wenn ein Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwischen 6 und 12 Monate – nicht in der Lage war bzw. sein wird, eine oder mehrere der abgesicherten Grundfähigkeiten auszuüben. Versicherungsnehmer müssen einen ärztlichen Nachweis über die Erkrankung und die Einschränkungen in den Fähigkeiten vorlegen, die von der Versicherungsgesellschaft überprüft werden können. Ob die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Allerdings müssen Rentenzahlungen aus der Grundfähigkeitsabsicherung versteuert werden. |