Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Grundfähigkeitsversicherung | Mit einer Grundfähigkeitsversicherung lassen sich bestimmte Grundfähigkeiten absichern. Gehen diese elementaren Fähigkeiten durch einen Unfall oder eine Krankheit über einen längeren Zeitraum – regelmäßig mindestens sechs bis zwölf Monate - in Verlust, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Zu den typischen Grundfähigkeiten gehören:
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können auch geistige und psychische Fähigkeiten versichert werden. Eine Grundfähigkeitsversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu hohe Kosten verursacht oder gar keine Möglichkeit für einen Versicherungsvertrag besteht. Kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, gilt die Grundfähigkeitsversicherung als günstige Alternative für einen Basisschutz. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die klar auf die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung abzielt, beschränkt sich die Grundfähigkeitsversicherung auf einzelne Fähigkeiten. In den Verträgen wird genau definiert, welche Fähigkeiten versichert sind und welche nicht. Die Unterteilung der Fähigkeiten in Katalogen oder Gruppen ist möglich. Die Anforderungen, ab wann eine Rente gezahlt wird, sind bei Grundfähigkeitsversicherungen jedoch eher hoch. Hier sollte genau darauf geachtet werden, ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt. Bestehen Vorerkrankungen gibt es auch bei der Grundfähigkeitsversicherung Versicherungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Die gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Siehe auch: Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung |