Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich | Der kurz "Morbi-RSA" genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich ist ein Begriff aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkasse. Bei einem RSA, also Risikostrukturausgleich, handelt es sich um ein Kernelement der solidarischen Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach können alle Versicherten frei wählen, in welcher gesetzlichen Krankenkasse sie Mitglied sein möchten und die gewählte Kasse muss jeden Versicherten entsprechend dem Kontrahierungszwang auch aufnehmen. Da Krankenkassen eine ungleiche Versicherungsstruktur mit einem Ungleichgewicht aus vielen gut verdienenden und gesunden Versicherten oder vielen gering verdienenden und kranken Versicherten vorweisen, soll der Risikostrukturausgleich faire Wettbewerbsbedingungen für alle gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten. Bis zum Jahr 2008 wurde im Risikostrukturausgleich die Morbidität von Versicherten nur indirekt über Merkmale wie Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente erfasst. Zwischen 2002 und 2008 wurden zusätzlich chronische Krankheiten in Anlehnung des DMP Disease Management Programm berücksichtigt. Durch das GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde das RSA-Verfahren neu gestaltet und die Morbidität direkt als Risikofaktor mit einbezogen. Der Morbi-RSA als morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich soll Sorge dafür tragen, dass aus unterschiedlichen Versichertenstrukturen bei den Krankenkassen keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Durch die Reform des GKV-FKG (Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung) werden seit 2021 alle Krankheiten mit einbezogen. Gesetzliche Krankenkassen, die für bestimmte Versicherte Leistungen über 100.000,00 € ausgeben, erhalten eine Entlastung durch einen Risikopool. Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten eine Vorsorgepauschale und regionale Zuschläge, um Kostenunterschiede auszugleichen. In Abständen von vier Jahren wird durch das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) geprüft, ob und wie dieser Finanzausgleich wirkt. Der Anspruch von Versicherten auf die Zahlung von Krankengeld wird jetzt als Risikomerkmal berücksichtigt, während eine Erwerbsminderungsrente kein Risikomerkmal mehr darstellt.
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