Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachtzeitklausel

Die Nachtzeitklausel regelt, unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz besteht, wenn sich das versicherte Objekt in der Nachtzeit befindet.
In der Regel gilt die Nachtzeitklausel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.  Die Klausel basiert auf den individuellen Versicherungsbedingungen der Anbieter, die sich auf § 23 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beziehen. Dieses Gesetz erlaubt es Versicherungen, den Schutz unter bestimmten Bedingungen einzuschränken.

Nachtzeitklausel in der Hausratversicherung
Die Nachtzeitklausel in der Hausratversicherung besagt, dass Fahrräder nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert sind, wie der Unterbringung in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Raum und der zusätzlichen Sicherung mit einem stabilen Schloss. Es gibt Ausnahmen von der Nachtzeitklausel, wie die Aufbewahrung des Fahrrads in einem verschlossenen Fahrzeug oder Raum innerhalb des versicherten Haushalts oder auf einem umzäunten Grundstück. Auch hier müssen die Sicherheitsvorkehrungen erfüllt sein.
Im Falle eines Diebstahls in der Nachtzeit wird der Schaden oft nicht vollständig von der Versicherung übernommen. Die Erstattungshöhe hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Vor Vertragsabschluss sollte man sich daher genau über die Bedingungen der Nachtzeitklausel informieren.

Nachtzeitklausel in der gewerblichen Inhaltsversicherung
Hier bezieht sich die Nachtzeitklausel insbesondere auf Transport- und Monteurfahrzeuge. Sie definiert die Versicherungsbedingungen für Waren und Güter, die in der Nacht in den Fahrzeugen liegen, wie Werkzeuge, Materialien sowie persönliche Mitarbeitergegenstände.
Sollten die Bedingungen der Nachtzeitklausel nicht eingehalten werden, kann im Schadenfall der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Alternativ zur Nachtzeitklausel können Unternehmen eine spezielle Transportversicherung abschließen, die umfassenderen Schutz bietet. Es ist wichtig, die Bestimmungen der Nachtzeitklausel genau zu kennen und einzuhalten, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Die Nachtzeitklausel könnte auch für die Autoinhalts-, Musikinstrumenten- und Transportversicherung relevant sein.

  1. Im Falle der Autoinhaltsversicherung könnte dies bedeuten, dass Gegenstände, die über Nacht im Auto gelassen werden, nicht versichert sind, falls das Auto aufgebrochen wird.
  2. Bei der Musikinstrumentenversicherung könnte die Klausel die Deckung für Instrumente einschränken, die nachts in einem Fahrzeug aufbewahrt werden.
  3. In der Transportversicherung könnten Güter, die nachts transportiert werden, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein und daher unter bestimmten Bedingungen nicht versichert sein.

Versicherungsnehmer sollten daher die Bedingungen ihrer Policen genau prüfen und gegebenenfalls Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass ihr Eigentum zu allen Zeiten geschützt ist.

Zusammenfassung
Die Nachtzeitklausel bestimmt den Versicherungsschutz für Objekte während der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) und variiert je nach individuellen Versicherungsbedingungen und § 23 VVG. Bei Hausratversicherungen müssen Fahrräder nachts speziell gesichert sein, um Versicherungsschutz zu genießen. In der gewerblichen Inhaltsversicherung betrifft die Klausel besonders den Schutz von Waren in Fahrzeugen über Nacht. Versicherungsnehmer sollten die Details ihrer Nachtzeitklausel kennen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen treffen, um jederzeit abgesichert zu sein.