Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler von Versicherungen, der im Auftrag seiner Kunden Versicherungsverträge abschließt. Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter, der für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft arbeitet, ist ein Versicherungsmakler nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden und kann somit aus einem breiten Angebot an Versicherungsprodukten verschiedener Anbieter wählen.

Welche Aufgaben hat ein Versicherungsmakler?
Die Hauptaufgabe eines Versicherungsmaklers ist die Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen. Dabei analysiert er die individuellen Bedürfnisse und Risiken seiner Kunden und sucht passende Versicherungsprodukte aus. Er übernimmt die Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften, erstellt Angebote, vergleicht Konditionen und unterstützt seine Kunden bei der Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes. Auch im Schadensfall ist der Versicherungsmakler Ansprechpartner für seine Kunden und unterstützt sie bei der Abwicklung des Schadens.

Welche Vorteile bietet ein Versicherungsmakler?
Ein großer Vorteil eines Versicherungsmaklers ist seine Unabhängigkeit. Dadurch kann er aus einem breiten Angebot an Versicherungsprodukten verschiedener Anbieter auswählen und somit maßgeschneiderte Versicherungslösungen für seine Kunden finden. Zudem verfügt ein Versicherungsmakler über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche. Er kennt die verschiedenen Versicherungsprodukte und deren Bedingungen genau und kann seine Kunden somit umfassend und objektiv beraten.
Ein weiterer Vorteil ist die persönliche Betreuung durch den Versicherungsmakler. Da er seine Kunden individuell kennt, kann er auf deren Bedürfnisse und Veränderungen in deren Lebenssituation eingehen und den Versicherungsschutz entsprechend anpassen. Zudem übernimmt der Versicherungsmakler die Verwaltung der Versicherungsverträge seiner Kunden und informiert sie regelmäßig über neue Entwicklungen und mögliche Optimierungsmöglichkeiten.

Welche Qualifikationen hat ein Versicherungsmakler?
Um als Versicherungsmakler tätig zu sein, benötigt man eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung. Diese wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Ausbildung und bestandener Prüfung erteilt. Zudem müssen Versicherungsmakler regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen, um ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Wie verdient ein Versicherungsmakler sein Geld?
Ein Versicherungsmakler erhält in der Regel eine Provision von den Versicherungsgesellschaften für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Diese Provision ist in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten und wird vom Versicherer an den Makler ausgezahlt. Der Makler ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, seine Kunden über die Höhe der Provision aufzuklären.

Was sind Hauptunterschiede zwischen Versicherungsmakler, Mehrfachagent und Vertreter?
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler, einem Mehrfachagenten und einem Versicherungsvertreter liegt in ihrer Unabhängigkeit bzw. Gebundenheit. Während der Versicherungsmakler unabhängig agiert und im Interesse seiner Kunden handelt, ist der Mehrfachagent an die Interessen der Versicherungsgesellschaften gebunden und der Versicherungsvertreter vertritt ausschließlich die Interessen seines Arbeitgebers.

  1. Produktauswahl
    Aufgrund ihrer unterschiedlichen Bindungen haben Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und Versicherungsvertreter auch unterschiedliche Produktpaletten zur Verfügung. Während der Versicherungsmakler aus dem gesamten Markt die passenden Versicherungslösungen für seine Kunden auswählen kann, ist der Mehrfachagent auf die Produkte der Versicherungsgesellschaften beschränkt, mit denen er zusammenarbeitet. Der Versicherungsvertreter kann ausschließlich die Produkte seines Arbeitgebers anbieten.

  2. Beratungspflicht
    Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht in der Beratungspflicht. Während der Versicherungsmakler eine umfassende Beratungspflicht hat und seine Kunden über alle relevanten Versicherungsprodukte informieren muss, besteht diese Pflicht beim Mehrfachagenten und Versicherungsvertreter nicht in demselben Maße. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, die Produkte ihrer jeweiligen Gesellschaften anzubieten und über diese zu informieren.

  3. Vergütung
    Die Vergütung der verschiedenen Vermittler unterscheidet sich ebenfalls. Der Versicherungsmakler erhält in der Regel eine Courtage von der Versicherungsgesellschaft, mit der er den Vertrag abschließt. Diese wird in der Versicherungsprämie bereits berücksichtigt. Der Mehrfachagent und der Versicherungsvertreter erhalten hingegen eine Provision von ihrem Arbeitgeber, die ebenfalls in der Versicherungsprämie enthalten ist.

  4. Haftung
    Im Falle von Fehlberatungen oder anderen Fehlern haftet der Versicherungsmakler in der Regel selbst für Schäden, die seinen Kunden entstehen. Der Mehrfachagent und der Versicherungsvertreter sind hingegen in erster Linie von der Haftung befreit, da sie im Auftrag ihres Arbeitgebers handeln. Die Versicherungsgesellschaft kann jedoch in bestimmten Fällen auch in die Haftung genommen werden.

Zusammenfassung
Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Berater, der nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden ist und aus einer Vielzahl von Produkten das passende für seine Kunden auswählt. Seine Hauptaufgaben umfassen die Beratung, die Suche nach geeigneten Versicherungsverträgen und die Unterstützung im Schadensfall. Die Unabhängigkeit ermöglicht es ihm, maßgeschneiderte Lösungen zu finden und er übernimmt auch die Verwaltung der Verträge. Für seine Tätigkeit braucht er eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung und erhält Provisionen für die Vermittlung der Verträge. Im Vergleich zu Mehrfachagenten und Versicherungsvertretern bietet er eine umfassende Beratung und haftet selbst bei Fehlberatungen.