Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein wichtiges Gesetz, das die rechtlichen Grundlagen für Versicherungsverträge in Deutschland regelt. Es wurde im Jahr 1908 erlassen und ist seitdem mehrmals überarbeitet worden, zuletzt im Jahr 2008.

Welche Versicherungen werden vom VVG erfasst?
Das VVG gilt für alle Arten von Versicherungen, die in Deutschland angeboten werden. Dazu gehören unter anderem Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Kfz-Versicherungen und Sachversicherungen. Auch wenn es sich um Versicherungen handelt, die von ausländischen Unternehmen angeboten werden, unterliegen sie den Regelungen des VVG, wenn sie in Deutschland abgeschlossen werden.

Welche Bereiche werden im VVG geregelt?
Das VVG regelt verschiedene Bereiche des Versicherungsvertragsrechts, wie zum Beispiel die Vertragsanbahnung, den Vertragsinhalt, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Beendigung des Versicherungsvertrags. Es enthält auch Bestimmungen zum Versicherungsvermittlerrecht und zum Versicherungsaufsichtsrecht.

Welche Vertragsarten werden vom VVG erfasst?
Das VVG gilt für alle Versicherungsverträge, die in Deutschland abgeschlossen werden. Dazu gehören unter anderem Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Kfz-Versicherungen und Sachversicherungen. Auch Zusatzversicherungen wie beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung fallen unter das VVG.

Was sind die wichtigsten Regelungen des VVG?
Das VVG enthält zahlreiche Regelungen, die für Versicherungsverträge von großer Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem die Informationspflichten des Versicherers, das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers sowie die Regelungen zur Leistungspflicht des Versicherers.

  • Welche Informationspflichten hat der Versicherer?
    Der Versicherer ist laut VVG verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren. Dazu gehören beispielsweise der Versicherungsumfang, die Versicherungsdauer, die Höhe der Beiträge sowie die Ausschlüsse und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Diese Informationen müssen in einer Verbraucherinformation zusammengefasst werden.

  • Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer?
    Das VVG gewährt dem Versicherungsnehmer verschiedene Rechte, um seine Interessen gegenüber dem Versicherer zu schützen. Dazu gehört unter anderem das Widerrufsrecht, das es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Auch das Recht auf Vertragsänderung oder -anpassung sowie das Recht auf Kündigung des Vertrags sind im VVG verankert.

  • Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?
    Der Versicherungsnehmer ist laut VVG verpflichtet, dem Versicherer alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die für die Risikobeurteilung und die Festlegung des Versicherungsbeitrags relevant sind. Diese sogenannte Anzeigepflicht gilt sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, kann dies zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

  • Welche Regelungen gibt es zur Leistungspflicht des Versicherers?
    Das VVG regelt auch die Leistungspflicht des Versicherers. Demnach ist der Versicherer verpflichtet, im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Er kann jedoch die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt hat oder wenn der Versicherungsfall durch eine grob fahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers verursacht wurde.

Welche Regelungen gibt es zum Versicherungsvermittlerrecht?
Das VVG enthält auch Bestimmungen zum Versicherungsvermittlerrecht. Es regelt unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen für Versicherungsvermittler sowie deren Informationspflichten gegenüber den Kunden. Auch die Vergütung der Versicherungsvermittler wird im VVG geregelt.

Welche Rolle spielt das Versicherungsaufsichtsrecht im VVG?
Das VVG enthält auch Bestimmungen zum Versicherungsaufsichtsrecht. Es regelt die Aufgaben und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Anforderungen an die Finanzstärke und die Geschäftsführung von Versicherungsunternehmen. Dadurch soll die Stabilität und Sicherheit des Versicherungsmarktes gewährleistet werden.

Wie wird das VVG kontrolliert und durchgesetzt?
Die Einhaltung des VVG wird von der BaFin kontrolliert. Sie kann bei Verstößen gegen das VVG Bußgelder verhängen oder sogar die Zulassung des Versicherungsunternehmens entziehen. Auch Verbraucher können bei Streitigkeiten mit dem Versicherer oder Versicherungsvermittler das VVG als Grundlage für ihre Ansprüche nutzen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

Welche Rolle spielt das VVG bei Streitfällen?
Das VVG dient auch als Grundlage für die Beilegung von Streitfällen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Im Falle von Unstimmigkeiten können Versicherungsnehmer sich an die Schlichtungsstelle für Versicherungen oder an das zuständige Gericht wenden. Das VVG enthält auch Regelungen für die Verjährung von Ansprüchen, die im Schadensfall geltend gemacht werden können.

Zusammenfassung
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für alle Versicherungsverträge. Es wurde ursprünglich 1908 eingeführt und zuletzt 2008 überarbeitet. Das Gesetz regelt sämtliche Versicherungstypen, inklusive Lebens-, Kranken-, Haftpflicht-, Kfz- und Sachversicherungen, und ist auch auf ausländische Anbieter anwendbar, sofern der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wird. Es definiert Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, beinhaltet Regelungen zum Versicherungsvermittlerrecht und zur Aufsicht durch die BaFin, welche die Einhaltung des VVG überwacht und bei Verstößen sanktionieren kann. Im Streitfall bildet das VVG die Basis für gerichtliche oder außergerichtliche Klärungen.

Synonyme: VVG