Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Musikinstrumentenversicherung | Eine Musikinstrumentenversicherung stellt Musikinstrumente unter besonderen Versicherungsschutz und gilt für professionelle Musiker als einzige Versicherung, die einen allumfassenden Schutz für teure und kostbare Instrumente bietet. Allerdings werden Musikinstrumente auch durch die Hausratversicherung abgesichert, sofern diese sich in der versicherten Wohnung befinden und dort zu Schaden kommen. Im Gegensatz zur Hausratversicherung übernimmt die Musikinstrumentenversicherung jedoch auch Schäden, die unterwegs oder durch Diebstahl entstanden sind. Hobbymusiker sollten sich dennoch überlegen, ob die Hausratversicherung zum Schutz der Instrumente ausreicht, was mitunter auch von dem Wert des Musikinstruments abhängt. Versichert sind über die Hausratversicherung Schäden durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Da sich Profi-Musiker oder Konzert-Musiker jedoch nicht immer im versicherten Bereich der eigenen Wohnung befinden, kann eine Musikinstrumentenversicherung hier die bessere Wahl sein. Eine Musikinstrumentenversicherung bietet regelmäßig eine Allgefahrendeckung, die zahlreiche Risiken wie Diebstahl, Verlust, Wasser und Feuer abdeckt. Eine Instrumentenversicherung kann im Falle eines Schaden die Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten zum Zeit- oder Neuwert erstatten und auch die Kosten für ein Leihinstrument übernehmen. Dies gilt auch für Zubehör wie Notenständer, Noten, Mikrofone und Transportbehälter. |