Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Teilweise Erwerbsminderung

Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass eine Person aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihre bisherige Tätigkeit in vollem Umfang auszuüben. Dies kann sowohl physische als auch psychische Einschränkungen umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung handeln kann. Eine teilweise Erwerbsminderung kann auch bedeuten, dass eine Person noch in der Lage ist, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, jedoch nicht mehr in demselben Umfang wie zuvor.

Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung
Um als teilweise erwerbsgemindert eingestuft zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Person aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Des Weiteren muss diese Einschränkung voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen bleiben. Außerdem muss die Person in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Voraussetzungen gelten sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Beamte.

Auswirkungen einer teilweisen Erwerbsminderung
Eine teilweise Erwerbsminderung kann sich auf verschiedene Bereiche auswirken. Zum einen kann dies finanzielle Auswirkungen haben, da das Einkommen aufgrund der reduzierten Arbeitszeit geringer ausfällt. Zum anderen kann es auch Auswirkungen auf die berufliche Karriere haben, da die Person möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben. In diesem Fall kann eine Umschulung oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes in Betracht gezogen werden. Auch im privaten Bereich kann eine teilweise Erwerbsminderung zu Einschränkungen führen, beispielsweise bei der Ausübung von Hobbys oder der Teilnahme an sozialen Aktivitäten.

Leistungen bei teilweiser Erwerbsminderung
Um die finanziellen Einbußen auszugleichen, stehen Personen mit teilweiser Erwerbsminderung verschiedene Leistungen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise die Erwerbsminderungsrente, das Krankengeld oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Fall greifen. Die genauen Leistungen und Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen.

Zusammenfassung
Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr voll arbeiten kann, entweder vorübergehend oder dauerhaft. Um als teilweise erwerbsgemindert zu gelten, muss man weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, die Einschränkung sollte mindestens sechs Monate andauern und man muss in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies betrifft sowohl gesetzlich Versicherte als auch Beamte. Die Folgen sind oft finanzielle Einbußen und berufliche Einschränkungen, was zu Anpassungen im Beruf oder Umschulungen führen kann und auch das Privatleben beeinträchtigt. Um diese Einbußen auszugleichen, gibt es Leistungen wie Erwerbsminderungsrente oder Krankengeld. Es ist empfehlenswert, sich für individuelle Beratung an Experten zu wenden.