Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist eine Versicherung, die bei einem Unfall oder einer Verletzung finanzielle Unterstützung bietet. Sie ist eine wichtige Absicherung für den Fall, dass man durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird und dadurch möglicherweise nicht mehr arbeiten kann. Eine Unfallversicherung kann dabei sowohl gesetzlich als auch privat abgeschlossen werden.

Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und wird durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaften, durchgeführt. Sie ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend und bietet Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, solange sie sich in schulischen oder universitären Einrichtungen befinden oder auf dem Weg dorthin sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen unter anderem die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld sowie eine eventuelle Rente bei dauerhafter Beeinträchtigung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern getragen und sind somit für die Versicherten kostenfrei.

Private Unfallversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kann eine private Unfallversicherung freiwillig abgeschlossen werden. Sie bietet in der Regel umfangreichere Leistungen und kann individuell auf die Bedürfnisse und Risiken der Versicherten angepasst werden. Eine private Unfallversicherung kann sowohl als eigenständige Versicherung als auch als Zusatzversicherung zu anderen Versicherungen, wie zum Beispiel einer Haftpflichtversicherung, abgeschlossen werden.
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung umfassen in der Regel eine Invaliditätsleistung, die je nach Schwere der Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Auch Kosten für Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen und eventuelle Umbaumaßnahmen am Wohnort werden von der privaten Unfallversicherung übernommen. Zudem können je nach Vertrag auch Leistungen wie ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld oder ein Todesfallkapital vereinbart werden.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung
Der größte Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung liegt in der Art der Versicherung.

  1. Während die gesetzliche Unfallversicherung Teil des Sozialversicherungssystems ist und somit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend ist, kann eine private Unfallversicherung freiwillig abgeschlossen werden.
  2. Ein weiterer Unterschied liegt in den Leistungen. Während die gesetzliche Unfallversicherung in erster Linie Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen bietet, kann eine private Unfallversicherung individuell auf die Bedürfnisse und Risiken der Versicherten angepasst werden. Somit kann sie umfangreichere Leistungen bieten, die über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen.
  3. Zudem unterscheiden sich die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Während die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung von den Arbeitgebern getragen werden, müssen Versicherte einer privaten Unfallversicherung selbst für die Beiträge aufkommen. Diese können je nach Versicherungsanbieter und individuellen Faktoren, wie zum Beispiel Alter und Beruf, variieren.

Zusammenfassung
Die Unfallversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Unfällen oder Verletzungen und ist wichtig für den Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung, durch die man nicht mehr arbeiten kann. Sie kann gesetzlich oder privat abgeschlossen werden. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer in Deutschland Pflicht und deckt Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle ab. Sie übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt Verletztengeld sowie Renten bei dauerhafter Beeinträchtigung. Private Unfallversicherungen sind freiwillig, bieten individuell anpassbare Leistungen und decken beispielsweise auch Invaliditätsleistungen und Umbaumaßnahmen am Wohnort ab. Der wesentliche Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung liegt in der Freiwilligkeit des Abschlusses und dem Umfang der Leistungen, wobei die Beiträge für private Versicherungen vom Versicherten selbst getragen werden müssen.