Firmenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

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Die Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richtet sich insbesondere an Eigentümergemeinschaften, Vermieter von Immobilien sowie Eigentümer von unbebauten Grundstücken. Sie zahlt, wenn die Versicherten ihre Verkehrssicherungspflichten fahrlässig verletzt haben. Wurde zum Beispiel im Winter der Fußweg nicht von Schnee geräumt und verletzt sich jemand bei einem Sturz, kommt die Versicherung für die entstehenden Kosten auf. Auch wenn bei einem Sturm herabfallende Dachziegel Schäden verursachen, springt die Haus- und Grundbesitzerhaftung ein. Dabei kommen schnell mehrere zehntausend Euro zusammen. Deshalb sollte auf diese Versicherung nicht verzichtet werden.

 

Das sollte eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung beinhalten

Fachleute empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Schäden in dieser Größenordnung kommen zwar nicht oft vor, aber mit solch einer Versicherungssumme ist man auch dann auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise eine Rente an eine geschädigte Person gezahlt werden muss.

Irgendwann steht bei fast jedem Wohnhaus ein Um- oder Einbau an. Auch die damit verbundenen Risiken sollten in der Police enthalten sein. Versicherungsexperten empfehlen hier eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro, zahlreiche Policen decken auch den doppelten Betrag ab. Sollte allerdings die Bausumme über der Versicherungssumme liegen, ist der Abschluss einer separaten Bauherren-Haftpflichtversicherung ratsam.

Zahlreiche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen leisten auch, wenn es durch eine Photovoltaikanlage zu Schäden gekommen sein sollte. Sie zahlen jedoch nur, wenn es sich um einen Haftpflichtfall handelt. Es können z. B. Menschen durch Glassplitter verletzt werden, wenn während eines Sturms etwas auf die Anlage fällt und sie zerstört oder die Module vom Dach geweht werden. Manche Assekuranzen zahlen auch für Schäden, die durch die Stromeinspeisung der Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz entstehen können.

Nicht zuletzt ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch ein guter passiver Rechtsschutz. Sofern Geschädigte ihren Anspruch gegen den Versicherten gerichtlich durchsetzen wollen, wehrt das Versicherungsunternehmen unberechtigte Forderungen ab.

Wer über eine ältere Versicherung verfügt, sollte unbedingt überprüfen, ob sie auch sog. Allmählichkeitsschäden abdeckt. So werden Schäden genannt, die durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Feuchtigkeit, Dämpfen, Ruß, Rauch, bestimmten Temperaturen oder Beanspruchung entstehen. Was genau unter ‚allmählich‘ zu verstehen ist, hängt vom Einzelfall ab. In verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) wird deutlich, dass die Richter hier keine konkreten zeitlichen Grenzen ziehen.

Einige Versicherer bieten Policen an, die ergänzend eine Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden enthalten. Sie leistet, wenn der versicherte Eigentümer geschädigt wurde, der Schadensverursacher jedoch weder ausreichend versichert oder vermögend ist, um den Schaden zu begleichen. Die formalen Anforderungen, bevor die Assekuranz zahlt, sind jedoch hoch: Es wird sowohl ein rechtskräftiges Urteil zugunsten des geschädigten Eigentümers als auch eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers, aus der die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Schadensverursachers hervorgeht, verlangt.

Vor dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte immer geprüft werden, ob der gewünschte Schutz bereits in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

 

Das ist mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht versichert

  • Schäden, die durch äußere Einwirkung an der eigenen Immobilie entstehen (Sturm, Hagel etc.), sind nicht über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, sondern über die Wohngebäudeversicherung versichert.
  • Eigenheimbesitzer sichern sich am besten über die private Haftpflichtversicherung ab.
  • Für Bauherren, die sich gegen Personen- und Sachschäden auf der Baustelle absichern wollen, wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung angeboten.

 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – ein Muss?

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass Immobilienbesitzer eine solche Versicherung abschließen müssen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist häufig Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung und deckt bis zu zwei Wohnungen oder Einfamilienhäuser ab. Haftpflichtversicherungen sind zwar nur in wenigen Ausnahmen, für Autos und einige Berufe, gesetzlich vorgeschrieben, gelten aber als wichtigste private Absicherung überhaupt.
Gerechtfertigte Regressforderungen können den Verursacher finanziell ruinieren, gleich ob die Ursache aus einer Immobilie, der Ausübung eines Berufes oder einer privaten Tätigkeit resultiert. Kommen wir hinsichtlich der Immobilie noch einmal auf das erste Beispiel, den ungeräumten Fußweg vor dem Haus, zurück. Schmerzensgeld für eine geprellte Schulter ist noch die harmlosere Variante. Ein gebrochener Wirbel kann langfristige Forderungen, möglicherweise lebenslang, mit sich bringen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt zunächst die Prüfung der Anspruchsberechtigung des Geschädigten, nimmt in diesem Sinn praktisch die Funktion der passiven Rechtsschutzversicherung wahr. Bestehen die Forderungen zu Recht, leistet sie den Schadensersatz.

 

Die Prämienkalkulation

Die Beiträge für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind für eine selbst genutzte Immobilie marginal, sofern nicht bereits in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für fremdvermietete Immobilien ermittelt sich der Beitrag aus dem Jahresmietertrag. Das Umweltrisiko ist kein automatischer Einschluss, sondern kann gegen einen Prämienaufschlag in die Police eingeschlossen werden.