Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch das betreffende Grundstück oder Gebäude verursacht werden. Sie ist also eine Absicherung für den Haus- oder Grundbesitzer, falls Dritte durch das Eigentum des Versicherungsnehmers zu Schaden kommen. Dabei können sowohl Personen- als auch Sachschäden abgedeckt sein. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter variieren.

Versicherte Risiken
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Grundstück oder Gebäude stehen:

  1. Haftpflicht für Personen- und Sachschäden
    Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt in erster Linie Personen- und Sachschäden ab, die durch das versicherte Grundstück oder Gebäude verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Sturz- oder Rutschunfälle auf dem Gehweg vor dem Haus, Schäden an Fahrzeugen durch herabfallende Dachziegel oder auch Verletzungen durch mangelhafte Treppen oder Geländer. Auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder herunterfallende Gegenstände entstehen, sind in der Regel versichert.

  2. Haftpflicht für Vermieter
    Als Vermieter eines Grundstücks oder Gebäudes ist man ebenfalls in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert. Das bedeutet, dass Schäden, die durch Mängel oder Gefahren im Mietobjekt entstehen, durch die Versicherung abgedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Wasserschäden durch undichte Rohre, Schimmelbildung oder auch Schäden durch fehlerhafte Elektroinstallationen.

  3. Haftpflicht für Eigentümergemeinschaften
    Auch Eigentümergemeinschaften sind in der Regel in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert. Das bedeutet, dass Schäden, die durch gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug oder Gartenanlage entstehen, durch die Versicherung abgedeckt sind. Auch Schäden, die durch Besucher oder Handwerker in diesen Bereichen verursacht werden, sind in der Regel versichert.

  4. Haftpflicht für unbebaute Grundstücke
    Nicht nur bebaute Grundstücke, sondern auch unbebaute Grundstücke können versichert werden. Hierbei geht es vor allem um Schäden, die durch das Grundstück selbst verursacht werden, wie zum Beispiel durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste. Auch Schäden durch Wildtiere, die das Grundstück betreten, können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

  5. Haftpflicht für Schäden an Dritten
    Neben Schäden, die durch das versicherte Grundstück oder Gebäude entstehen, sind auch Schäden an Dritten durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die durch Handwerker oder Dienstleister verursacht werden, die auf dem Grundstück tätig sind. Auch Schäden, die durch Besucher oder Mieter entstehen, können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert sein.

  6. Haftpflicht für Schäden an eigenen Sachen
    In einigen Fällen können auch Schäden an eigenen Sachen durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn durch einen versicherten Schaden an Dritten auch eigene Sachen beschädigt werden. Zum Beispiel wenn ein Besucher aufgrund eines Schadens am Treppengeländer stürzt und dabei auch das eigene Handy beschädigt wird.

  7. Haftpflicht für Schäden durch Mieter
    Auch Schäden, die durch Mieter verursacht werden, können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert sein. Dies gilt vor allem für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Brand oder Wasserschäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietwohnung entstehen.

  8. Haftpflicht für Schäden durch Gefahrenquellen
    Eine wichtige Rolle spielt auch die Absicherung von Schäden durch Gefahrenquellen auf dem Grundstück oder im Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch defekte Heizungsanlagen, undichte Wasserleitungen oder auch durch herabstürzende Dachziegel. Auch Schäden durch natürliche Gefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung können in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert sein.

Sinnhaftigkeit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Für Haus- und Grundbesitzer ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Denn als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes trägt man eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und Unversehrtheit von Dritten, die sich auf dem eigenen Grundstück aufhalten. Kommt es zu einem Schaden, kann dies schnell hohe Kosten verursachen, die ohne Versicherungsschutz vom Haus- oder Grundbesitzer getragen werden müssen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Schadensregulierung und schützt somit das Vermögen des Versicherungsnehmers.

Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für alle Haus- und Grundbesitzer sinnvoll, die ein Grundstück oder Gebäude besitzen oder vermieten. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Immobilienbesitzer. Auch für Eigentümer von unbebauten Grundstücken kann eine solche Versicherung sinnvoll sein, da auch hier Risiken wie herabfallende Äste oder ungesicherte Baugruben bestehen. Besonders für Vermieter ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar, da sie in der Regel eine höhere Haftung tragen als private Hausbesitzer.

Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können je nach Anbieter und individuellen Faktoren wie Größe und Lage des Grundstücks oder Gebäudes variieren. In der Regel sind die Beiträge jedoch vergleichsweise günstig und liegen im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Die genauen Kosten können durch einen individuellen Versicherungsvergleich ermittelt werden.

Zusammenfassung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Folgen durch Schäden an Dritten, die durch ihr Grundstück oder Gebäude entstehen. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, einschließlich Risiken für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und unbebaute Grundstücke. Diese Versicherung ist für alle Haus- und Grundbesitzer, auch Vermieter, empfehlenswert, da sie vor hohen Kosten bei Schadensfällen schützt. Die Beiträge sind meist günstig und variieren je nach Anbieter und individuellen Gegebenheiten. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist sinnvoll, um optimale Konditionen zu finden.