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BegriffDefinition
Schadensersatz

Schadensersatz ist die rechtliche Verpflichtung einer Person, einen Schaden, den sie einer anderen Person zugefügt hat, auszugleichen. Der Schadensersatz soll den Geschädigten in die Lage versetzen, den ursprünglichen Zustand vor dem Schadensereignis wiederherzustellen oder den entstandenen Schaden zu kompensieren.

Was ist ein Schadensersatzanspruch?
Ein Schadensersatzanspruch ist die Forderung des Geschädigten gegenüber der schädigenden Person auf Ausgleich des entstandenen Schadens. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz oder aus einem bestehenden Vertrag zwischen den Parteien.

Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Schadensersatzanspruch?
Ein Schadensersatzanspruch entsteht, wenn eine Person durch eine andere Person einen Schaden erlitten hat. Dabei muss der Schädiger den Schaden entweder fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Auch andere Gründe, wie beispielsweise eine vertragliche Pflichtverletzung, können zu einem Schadensersatzanspruch führen.

In welchen Fällen kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht?
Ein Schadensersatzanspruch kann bei verschiedenen Arten von Schäden geltend gemacht werden. Dazu zählen Personenschäden, Sachschäden, echte und unechte Vermögensschäden sowie ideelle bzw. immaterielle Schäden.

Wie wird ein Schadensersatz ausgeglichen?
Die Regelungen für den Ausgleich von Schadensersatz sind in den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: den Geldersatz und die Naturalrestitution. Bei der Naturalrestitution wird versucht, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, indem beispielsweise eine beschädigte Sache repariert oder eine gleichwertige Sache übergeben wird. In den meisten Fällen wird der Schadensersatz jedoch durch Geldzahlungen ausgeglichen, wie beispielsweise durch Schmerzensgeld oder Nutzungsausfallentschädigung.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Schadensersatzansprüche?
Die gesetzlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche sind in den §§ 280 ff. BGB und den §§ 823 ff. BGB festgehalten. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Schadensersatz auf einer vertraglichen Pflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung beruht. Grundsätzlich gilt das Verschuldensprinzip, das besagt, dass derjenige, der den Schaden schuldhaft verursacht hat, auch für den Ausgleich verantwortlich ist.

Wie können Schadensersatzansprüche abgesichert werden?
Schadensersatzansprüche und entsprechende Forderungen können durch Haftpflichtversicherungen abgesichert werden. Diese übernehmen im Falle eines Schadens die Kosten für den entstandenen Schaden und den damit verbundenen Schadensersatzanspruch. Eine Haftpflichtversicherung ist beispielsweise für Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben, um im Falle eines Unfalls den entstandenen Schaden abzudecken. Auch andere Versicherungen, wie beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung, können Schadensersatzansprüche absichern.

Welche BGH-Urteile sind in Bezug auf Schadensersatz und Schadensersatzanspruch von Bedeutung?
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht in Deutschland für Zivil- und Strafsachen. Im Bereich des Schadensersatzes hat der BGH in den letzten Jahren einige wichtige Urteile gefällt, die für die Rechtsprechung von großer Bedeutung sind. Im Folgenden werden einige dieser Urteile aufgelistet und kurz kommentiert.

  • Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
    (BGH, Urteil vom 10. Juli 2012, Az. VI ZR 138/11)

    In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass ein Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nur dann besteht, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden auf eine konkrete Pflichtverletzung des Schädigers zurückzuführen ist. Eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht reicht nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

  • Haftung des Arbeitgebers bei Datenschutzverletzungen
    (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, Az. III ZR 388/16)

    In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Arbeitgeber für Schäden haftet, die durch eine Verletzung des Datenschutzes durch einen seiner Mitarbeiter entstehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Verletzung zu verhindern. Unterlässt er dies, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

  • Schadensersatz bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
    (BGH, Urteil vom 23. Juni 2015, Az. VI ZR 143/14)
    Dieses Urteil betrifft die Frage, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht. Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn seine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich dabei nach dem Grad der Verletzung und den Umständen des Einzelfalls.

  • Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
    (BGH, Urteil vom 22. September 2015, Az. XI ZR 116/14)
    In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass ein Anlageberater für Schäden haftet, die durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstehen. Der Anlageberater ist verpflichtet, den Kunden umfassend und richtig über die Risiken der Anlage aufzuklären. Unterlässt er dies, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

  • Schadensersatz bei Verletzung des Urheberrechts
    (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016, Az. I ZR 48/15)
    In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung des Urheberrechts auch dann besteht, wenn der Geschädigte keinen konkreten Schaden nachweisen kann. Der Schadensersatz kann in diesem Fall pauschal berechnet werden, wobei der Geschädigte jedoch die Möglichkeit hat, einen höheren Schaden nachzuweisen.

  • Schadensersatz bei Verletzung von Vertragspflichten
    (BGH, Urteil vom 22. März 2018, Az. VII ZR 71/17)
    In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch auch dann besteht, wenn der Schaden durch eine Verletzung von Vertragspflichten entstanden ist. Der Geschädigte hat in diesem Fall Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens sowie auf den entgangenen Gewinn.

Zusammenfassung
Schadensersatz ist die Pflicht, jemandem für einen zugefügten Schaden zu entschädigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen oder zu kompensieren. Ein Schadensersatzanspruch entsteht bei fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder Vertragsverletzungen. Es gibt unterschiedliche Schadensarten und zwei Ausgleichsformen: Naturalrestitution oder Geldersatz. Gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB, und Schadensersatzansprüche können durch Haftpflichtversicherungen abgesichert werden. Wichtige BGH-Urteile präzisieren die Bedingungen für Schadensersatzansprüche in verschiedenen Kontexten.

Synonyme: Schadensersatzanspruch,Schadenersatz