Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Naturalersatz

Der Begriff Naturalersatz bezieht sich auf eine Leistung, die eine Versicherung anstelle von Geldleistungen erbringt. Dabei wird der Schaden nicht direkt in Geld ausgeglichen, sondern durch die Bereitstellung von Sach- oder Dienstleistungen, die dem Versicherten einen ähnlichen Wert bieten sollen.

Welche Gesetze bilden die Grundlage für den Naturalersatz?
Der Naturalersatz ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, die je nach Art der Versicherung und des Schadensfalles variieren können. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze genannt, die als Grundlage für den Naturalersatz dienen.

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Versicherern und Versicherten. Einer der Aspekte des Gesetzes ist die Möglichkeit des Naturalersatzes, die in § 81 VVG festgehalten ist. Hierbei darf der Versicherer anstelle einer Geldzahlung Sach- oder Dienstleistungen erbringen, sofern dies im Vertrag so vorgesehen ist. Dies ermöglicht eine flexible Handhabung von Schadensfällen, je nach individueller Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Naturalersatz als eine Form der Schadensregulierung festgelegt. Laut § 249 BGB darf eine Person, deren Eigentum beschädigt oder zerstört wurde, entweder die Reparatur oder die Neuanschaffung fordern oder alternativ eine Geldsumme verlangen, die den Schaden ausgleicht. Diese Geldleistung nennt man Naturalersatz.

  3. Sozialgesetzbuch (SGB)
    Im Sozialgesetzbuch sind Regelungen zum Naturalersatz in der Sozialversicherung festgelegt. § 44 SGB VII ermöglicht Versicherungsleistungen als Sach- oder Dienstleistungen, wenn dies für den Versicherten vorteilhaft ist.

Welche Arten von Naturalersatz gibt es bei Versicherungen?
Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Naturalersatz bei Versicherungen genauer betrachtet:

  1. Reparatur oder Ersatz von beschädigtem Eigentum
    Naturalersatz ist eine gängige Methode zur Kompensation von Schäden, bei der das beschädigte Eigentum repariert oder ersetzt wird, statt eine Geldentschädigung zu leisten. Dies kommt oft bei Hausratversicherungen zum Einsatz. Wenn ein versichertes Objekt beschädigt oder zerstört ist, kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er die Reparatur oder einen Ersatz des Objektes bevorzugt. Dies ist besonders nützlich, wenn es sich um wertvolle oder nicht ersetzbare Gegenstände handelt.

  2. Bereitstellung von Ersatzwohnraum
    Bei Schäden an einer Wohnung oder einem Haus, die eine Bewohnung unmöglich machen, kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer vorübergehend einen Ersatzwohnraum bereitstellen. Dies gilt vor allem bei größeren Schäden wie einem Brand und erleichtert die Situation für den Betroffenen während der Reparatur- oder Wiederaufbauzeit.

  3. Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
    Versicherungen können bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Dies ist oft Teil der Leistungen einer Kfz-Versicherung und tritt in Kraft, wenn das Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrtauglich ist.

  4. Medizinische Behandlungen und Therapien
    Gesundheitsversicherungen bieten Schutz bei Unfällen oder Krankheiten des Versicherten. Statt finanzieller Entschädigung leisten sie oft Naturalersatz, indem sie für medizinische Behandlungen oder Therapien aufkommen. Dies ist typisch für private Krankenversicherungen.

  5. Haus- und Gartenarbeit'
    In bestimmten Situationen, wie bei einem Unfall oder einer Krankheit, kann es sein, dass Versicherungsnehmer nicht in der Lage sind, sich um ihre Haus- und Gartenarbeiten zu kümmern. Hier kann die Versicherung einspringen und einen sogenannten Naturalersatz leisten. Das bedeutet, sie unterstützt den Versicherten, indem sie Dienstleistungen für Haus- und Gartenarbeiten zur Verfügung stellt, um ihm in dieser schwierigen Zeit zu helfen.

  6. Reiseleistungen
    Reiseversicherungen schützen den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Unfälle entstehen können, wodurch eine Reise nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden muss. Sollte dieser Fall eintreten, bieten Versicherungen oft einen Naturalersatz an. Dies bedeutet, dass sie entweder die Organisation einer Ersatzreise übernehmen oder die entstandenen Reisekosten erstatten. Dadurch wird die finanzielle Belastung für den Versicherten minimiert und er erhält Unterstützung bei der Koordination alternativer Reisepläne.

Zusammenfassung
Naturalersatz ist eine Leistung von Versicherungen, bei der Schäden durch Sach- oder Dienstleistungen statt Geld ausgeglichen werden. Grundlagen dafür bieten Gesetze wie das VVG, das BGB und das SGB. Versicherungen können Reparatur oder Ersatz von Eigentum, Bereitstellung von Ersatzwohnraum, Ersatzfahrzeugen, medizinische Behandlungen, Haus- und Gartenarbeit sowie Reiseleistungen als Naturalersatz bieten. Dies erlaubt eine flexible Schadensabwicklung und unterstützt Versicherte in verschiedenen Situationen.