Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Provisionsdeckelung

Die Provisionsdeckelung bei Versicherungen bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung, die die Höhe der Provisionen begrenzt, die Versicherungsvertreter und -makler von Versicherungsgesellschaften erhalten dürfen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Interessen der Versicherungsnehmer geschützt werden und die Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht ausschließlich aufgrund der Höhe der Provisionen erfolgt.

Welche Versicherungen betrifft die Provisionsdeckelung?
Die Provisionsdeckelung betrifft alle Arten von Versicherungen, die von Versicherungsvertretern und -maklern vermittelt werden. Dazu gehören beispielsweise Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen. Auch für den Verkauf von Investmentfonds gelten Provisionsdeckelungen.

Welche Gesetze regeln die Provisionsdeckelung?
Die Provisionsdeckelung bei Versicherungen wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Im Folgenden werden die relevanten Gesetze und BGH-Urteile näher erläutert.

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das zentrale Gesetz für Versicherungen in Deutschland. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Auch die Provisionen für Versicherungsvermittler werden in § 48 VVG geregelt. Demnach dürfen Versicherungsvermittler nur angemessene und marktübliche Provisionen erhalten. Eine genaue Höhe wird jedoch nicht festgelegt.

  • Gewerbeordnung (GewO)
    Die Gewerbeordnung (GewO) regelt die Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes, zu dem auch die Tätigkeit als Versicherungsvermittler zählt. In § 93 GewO wird die Höhe der Provisionen für Versicherungsvermittler begrenzt. Demnach dürfen Provisionen nicht unangemessen hoch sein und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung des Vermittlers stehen.

  • EU-Vermittlerrichtlinie (IDD)
    Die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) ist eine EU-weite Richtlinie, die die Regulierung von Versicherungsvermittlern harmonisiert. Sie enthält auch Vorschriften zur Provisionstransparenz und -deckelung. So dürfen Provisionen nicht dazu führen, dass der Vermittler nicht mehr im besten Interesse des Kunden handelt. Außerdem müssen die Provisionen offen und transparent gegenüber dem Kunden ausgewiesen werden.

Welche BGH-Urteile sind relevant für die Provisionsdeckelung bei Versicherungen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren mehrere Urteile zu Provisionsdeckelungen bei Versicherungen gefällt. Im Folgenden werden die wichtigsten Urteile genannt.

  • BGH-Urteil vom 22. April 2015 (Az. IV ZR 73/14)
    In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass eine unangemessen hohe Provision dazu führen kann, dass der Versicherungsvermittler nicht mehr im besten Interesse des Kunden handelt. Die Provision muss daher in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung des Vermittlers stehen.

  • BGH-Urteil vom 12. Oktober 2016 (Az. IV ZR 552/14)
    In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass eine versteckte Provision, die der Versicherungsvermittler vom Versicherer erhält, gegen das Transparenzgebot verstößt. Der Kunde muss über alle Provisionen, die der Vermittler erhält, informiert werden.

  • BGH-Urteil vom 22. November 2017 (Az. IV ZR 73/17)
    In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass eine zu hohe Provision dazu führen kann, dass der Versicherungsvermittler seine Beratungspflicht verletzt. Der Vermittler muss den Kunden über Alternativen aufklären, die möglicherweise günstiger sind.

Welche Auswirkungen hat die Provisionsdeckelung auf Versicherungsnehmer?
Die Provisionsdeckelung hat in erster Linie positive Auswirkungen auf Versicherungsnehmer. Durch die Begrenzung der Provisionen sollen Versicherungsvertreter und -makler nicht mehr dazu motiviert werden, teurere oder unnötige Versicherungsverträge zu verkaufen, um höhere Provisionen zu erhalten. Stattdessen sollen sie sich auf die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Kunden konzentrieren. Dies kann zu einer besseren und transparenteren Beratung führen und Versicherungsnehmer vor überhöhten Kosten schützen.

Zusammenfassung
Die gesetzliche Provisionsdeckelung bei Versicherungen begrenzt die Provisionen, die Vermittler erhalten, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen. Sie gilt für alle Versicherungstypen und wird durch das Versicherungsvertragsgesetz, die Gewerbeordnung und die EU-Vermittlerrichtlinie geregelt. Der Bundesgerichtshof hat Urteile gefällt, die das Transparenzgebot und die Angemessenheit der Provisionen betonen. Die Deckelung soll eine im Interesse des Kunden liegende Beratung fördern und unnötige Kosten verhindern.