Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Zeit-Selbstbeteiligung

Zeit-Selbstbeteiligung ist eine Form der Selbstbeteiligung bei Versicherungen, bei der der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss, basierend auf der Dauer des Versicherungsfalls. Anders als bei der Kosten-Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer einen festgelegten Geldbetrag selbst zahlen muss, wird bei der Zeit-Selbstbeteiligung die Dauer des Versicherungsfalls berücksichtigt.

Kfz-Versicherung
Eine der bekanntesten Versicherungen, bei der die Zeit-Selbstbeteiligung zum Einsatz kommt, ist die Kfz-Versicherung. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeughalter, die Schäden am eigenen Fahrzeug oder an fremden Fahrzeugen abdeckt. Bei der Kfz-Versicherung gibt es verschiedene Arten der Selbstbeteiligung, darunter auch die Zeit-Selbstbeteiligung. Diese kommt vor allem bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zum Tragen. Hier muss der Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 2 Wochen, bei einem Schaden selbst aufkommen, bevor die Versicherung einspringt.

Reiseversicherung
Eine weitere Versicherung, bei der die Zeit-Selbstbeteiligung zu finden ist, ist die Reiseversicherung. Diese umfasst verschiedene Versicherungen wie die Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung oder Reisekrankenversicherung. Bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Zeit-Selbstbeteiligung vereinbaren, bei der er beispielsweise für die ersten 3 Tage der Reise selbst aufkommen muss, bevor die Versicherung einspringt. Auch bei der Reisekrankenversicherung gibt es die Möglichkeit einer Zeit-Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer für die ersten 7 Tage der Behandlung selbst zahlen muss.

Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt das Eigentum des Versicherungsnehmers bei Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer Zeit-Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 1 Woche, selbst für die Kosten aufkommen muss, bevor die Versicherung einspringt. Diese Art der Selbstbeteiligung wird vor allem bei höheren Schadenssummen vereinbart.

Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Versicherung für Hausbesitzer, da sie Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Hagel abdeckt. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer Zeit-Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 2 Wochen, selbst für die Kosten aufkommen muss, bevor die Versicherung einspringt. Diese Art der Selbstbeteiligung wird vor allem bei höheren Schadenssummen vereinbart.

Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung für Privatpersonen und deckt Schäden ab, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer Zeit-Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 2 Wochen, selbst für die Kosten aufkommen muss, bevor die Versicherung einspringt. Diese Art der Selbstbeteiligung wird vor allem bei höheren Schadenssummen vereinbart.

Vorteile der Zeit-Selbstbeteiligung

  1. Eine Zeit-Selbstbeteiligung kann dazu beitragen, die Versicherungskosten zu senken. Da der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt, ist die Prämie in der Regel günstiger als bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung.
  2. Durch die Zeit-Selbstbeteiligung werden kleine Schäden, die innerhalb eines kurzen Zeitraums behoben werden können, von der Versicherung ausgeschlossen. Dies kann dazu beitragen, dass die Versicherung nicht für geringfügige Schäden in Anspruch genommen wird, was letztendlich zu niedrigeren Versicherungskosten führt.
  3. Da der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss, kann dies dazu führen, dass er sorgsamer mit seinem Eigentum umgeht und Schäden vermeidet. Dies kann letztendlich zu einer Reduzierung der Versicherungskosten führen.

Nachteile der Zeit-Selbstbeteiligung

  1. Im Gegensatz zur Kosten-Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer einen festgelegten Geldbetrag selbst zahlt, kann die Zeit-Selbstbeteiligung im Schadensfall höhere Kosten verursachen. Je länger der Versicherungsfall andauert, desto höher ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss.
  2. Bei einer Zeit-Selbstbeteiligung kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer aufgrund der Dauer des Versicherungsfalls nicht mehr versichert ist. Dies kann beispielsweise bei Naturkatastrophen der Fall sein, bei denen die Schäden über einen längeren Zeitraum andauern.

Zusammenfassung
Die Zeit-Selbstbeteiligung in Versicherungen bedeutet, dass der Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum die Kosten eines Schadens selbst trägt. Dieses Modell wird in verschiedenen Versicherungen wie Kfz-, Reise-, Hausrat-, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen verwendet und kommt besonders bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sowie bei höheren Schadenssummen zum Einsatz. Die Zeit-Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämien senken, da kleinere Schäden selbst getragen werden müssen und somit die Versicherung weniger beansprucht wird. Allerdings kann sie im Schadensfall zu höheren Selbstkosten führen, besonders wenn ein Schaden länger andauert.