Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Reiseabbruchversicherung | Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt anfallende Kosten, wenn eine Reise vorzeitig beendet oder aber ungeplant verlängert werden muss. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für Umbuchungen, Shutteltransfers und Hotelkosten. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt bei versicherten Reiseabbrüchen die Kosten der Rückreise bei vorzeitigem Reiseabbruch. Auch werden die potenziell entstehende Kosten erstattet, die mit einer verzögerten Heimreise in Verbindung stehen. Je nach Vertrag und Tarif können auch anteilige Reisepreise oder nicht genutzte Reiseleistungen durch die Reiseabbruchversicherung ersetzt werden. Eine Reiseabbruchversicherung sollte am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden, wobei ein Abschluss in der Regel noch bis zu 30 Tage vor Reiseantritt möglich ist. Reiseabbruchversicherungen können auch als Jahresversicherung abgeschlossen werden, sodass auch mehrere geplante Reisen abgesichert werden können. Versichert sind je nach Tarif Reiseabbrüche wegen Erkrankungen, Quarantänen, Unfälle, Todesfälle, Schwangerschaften, der Verlust von Arbeitsplätzen und weitere Schäden. Reiseabbrüche, die aufgrund von bereits bestehenden Erkrankungen vorgenommen werden müssen, werden nicht versichert. Auch Suchterkrankungen oder Schübe psychischer Erkrankungen fallen nicht unter den Schutz einer Reiseabbruchversicherung.
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