Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zusatzversorgungskassen

Zusatzversorgungskassen sind Einrichtungen, die zusätzliche Leistungen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung anbieten. Sie sind Teil des deutschen Versicherungssystems und dienen dazu, die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen. Die gesetzlichen Grundlagen für Zusatzversorgungskassen werden durch verschiedene Gesetze und Klauseln geregelt, die im Folgenden näher erläutert werden.

Welche Gesetze regeln die Zusatzversorgungskassen?
Die rechtlichen Grundlagen für Zusatzversorgungskassen sind im Wesentlichen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und im Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) festgelegt.

  1. Das BetrAVG regelt die betriebliche Altersversorgung und legt unter anderem die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Zusatzversorgungskassen fest.
  2. Der ATV ist ein Tarifvertrag, der zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen wird und die betriebliche Altersversorgung für bestimmte Branchen regelt.
  3. Darüber hinaus können auch weitere Gesetze wie das Sozialgesetzbuch (SGB) oder das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Anwendung finden.

Welche Klauseln sind relevant für Zusatzversorgungskassen?
In den genannten Gesetzen sind verschiedene Klauseln enthalten, die für Zusatzversorgungskassen relevant sind.

  1. Eine wichtige Klausel ist die sogenannte "Entgeltumwandlung", die im BetrAVG geregelt ist. Sie besagt, dass Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln können, um so steuerliche Vorteile zu erhalten.
  2. Eine weitere wichtige Klausel ist die "Unverfallbarkeit", die im BetrAVG festgelegt ist. Sie besagt, dass Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nicht verfallen dürfen, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Welche Arten von Zusatzversorgungskassen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Zusatzversorgungskassen, die sich je nach Träger und Durchführung unterscheiden.

  1. Eine häufige Form sind die sogenannten "Pensionskassen", die von Versicherungsunternehmen betrieben werden und die Beiträge der Arbeitnehmer in Kapitalanlagen investieren.
  2. Eine weitere Form sind die "Pensionsfonds", die von Banken oder Fondsgesellschaften betrieben werden und ebenfalls in Kapitalanlagen investieren.
  3. Daneben gibt es auch "Unterstützungskassen", die von Unternehmen selbst gegründet werden und die Beiträge der Arbeitnehmer in einem separaten Vermögen anlegen.

Wer ist für die Verwaltung von Zusatzversorgungskassen zuständig?
Die Verwaltung von Zusatzversorgungskassen obliegt in der Regel einem Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Dieser Verwaltungsrat ist für die Entscheidungen bezüglich der Anlagestrategie, der Höhe der Beiträge und der Auszahlung der Leistungen zuständig. Die Verwaltungskosten werden in der Regel von den Beiträgen der Arbeitnehmer gedeckt.

Welche Leistungen bieten Zusatzversorgungskassen?
Zusatzversorgungskassen bieten in erster Linie Leistungen zur Altersversorgung an. Diese können in Form von lebenslangen Renten oder einmaligen Kapitalauszahlungen erfolgen. Auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen können von Zusatzversorgungskassen angeboten werden. Die genauen Leistungen sind abhängig von den jeweiligen Versorgungsplänen und den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Welche Rolle spielen Tarifverträge bei Zusatzversorgungskassen?
Tarifverträge spielen eine wichtige Rolle bei Zusatzversorgungskassen, da sie die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung festlegen. Sie können zum Beispiel die Höhe der Beiträge, die Art der Leistungen oder die Verwaltungskosten regeln. Zudem können Tarifverträge auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf betriebliche Altersversorgung festlegen, wie zum Beispiel eine bestimmte Betriebszugehörigkeit.

Zusammenfassung
Zusatzversorgungskassen bieten ergänzende Leistungen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung und ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung. Sie basieren auf rechtlichen Grundlagen wie dem Betriebsrentengesetz und dem Tarifvertrag Altersversorgung. Wichtige Klauseln beinhalten die Entgeltumwandlung und die Unverfallbarkeit von Ansprüchen. Es gibt verschiedene Arten von Zusatzversorgungskassen, wie Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen. Die Verwaltung erfolgt durch einen Verwaltungsrat, die Kosten werden durch Arbeitnehmerbeiträge gedeckt. Tarifverträge definieren oft wichtige Details der betrieblichen Altersversorgung.