Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Klauseln

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Klauseln um im Vertragsrecht standardmäßig genutzte Textbausteine in Verträgen und Vereinbarungen, die bestimmte Regelungen definieren. Im Alltag wird häufig negativ von Klauseln gesprochen, da von Verbrauchern damit oft das „Kleingedruckte“ betrachtet wird. Gemeint sind Klauseln in Verträgen, die der rechtliche Laie nur schlecht versteht. Der Gesetzgeber hat diese ungünstige Konstellation und potenziell negative Wirkung von Klauseln für Verbraucher erkannt und schützt in bestimmten Fällen vor deren Anwendung. Klauseln werden häufig kompliziert formuliert, sind entsprechend schwer zu verstehen und enthalten dennoch erhebliche Rechtsfolgen. Durch Änderungen im Zivilrecht wurde geregelt, dass Klauseln kundenfreundlicher gestaltet werden sollen. Umstrittene Formulierungen können im Wege der Inhaltskontrolle gerichtlich geprüft werden.

Unterschieden wird in rechtlicher Hinsicht zwischen gesetzlichen Generalklauseln, die Gesetzesnormen beinhalten, und Spezialklauseln für die Regelung detaillierter Rechtsfragen. Zu den Generalklauseln gehören beispielsweise Haftungsbeschränkungen, Handelsklauseln oder Haftungsklauseln.

Eine besondere Bedeutung haben Klauseln aber auch in Bezug auf Versicherungen. Hier werden Klauseln mit den besonderen Vereinbarungen eines Versicherungsvertrages, also den AVB abgekürzten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, assoziiert. Diese Klauseln ergänzen, erweitern oder beschränken den Inhalt des Versicherungsvertrages.

Bei Versicherungsklauseln wird ebenfalls zwischen Spezialklauseln und Standardklauseln unterschieden. Sachklauseln werden mit SK, Privatkundenklauseln mit PK und Klauseln in technischen Versicherungen mit TK abgekürzt.

 

Synonyme: Nachsatz