Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein zentrales Gesetz im deutschen Wirtschaftsrecht und regelt die Ausübung von Gewerbebetrieben. Sie wurde erstmals im Jahr 1869 erlassen und ist seitdem mehrfach novelliert worden. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2009. Die GewO umfasst insgesamt 110 Paragraphen und ist somit ein umfangreiches Gesetz, das für viele Unternehmen und Branchen von großer Bedeutung ist.

Welche Unternehmen fallen unter die Gewerbeordnung?
Die Gewerbeordnung regelt die Ausübung von Gewerbebetrieben, also von Unternehmen, die auf eigene Rechnung und Verantwortung am Markt tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise Handwerksbetriebe, Handelsunternehmen, Dienstleister und Industriebetriebe. Auch freiberufliche Tätigkeiten wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater fallen nicht unter die Gewerbeordnung, sondern unter andere Gesetze wie beispielsweise die Berufsordnung.

Welche Bereiche werden in der Gewerbeordnung geregelt?
Die Gewerbeordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Gewerbeanmeldung, die Erlaubnispflicht für bestimmte Gewerbearten, die Rechte und Pflichten der Gewerbetreibenden sowie die Aufsicht und Kontrolle durch die Behörden. Auch die Vorschriften zum Gewerberecht, zum Beispiel bezüglich des Ladenschlussgesetzes oder der Gewerbeuntersagung, sind in der GewO enthalten.

Welche Auswirkungen hat die Gewerbeordnung auf Versicherungen?
Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein zentrales Gesetz für die Regelung von Gewerbetätigkeiten in Deutschland. Sie umfasst verschiedene Vorschriften, die für Unternehmen und Gewerbetreibende relevant sind, einschließlich der Versicherungsbranche. Im Folgenden werden die Auswirkungen der Gewerbeordnung auf Versicherungen genauer betrachtet.

Welche Vorschriften der Gewerbeordnung sind für Versicherungen relevant?
Die Gewerbeordnung regelt unter anderem die Zulassung, Überwachung und Aufsicht von Gewerbetreibenden, einschließlich Versicherungsunternehmen. Hierbei sind insbesondere die §§ 34d bis 34i GewO von Bedeutung, welche die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und -berater sowie die Anforderungen an deren Tätigkeit regeln.

Welche Anforderungen müssen Versicherungsvermittler und -berater erfüllen?
Gemäß § 34d GewO müssen Versicherungsvermittler und -berater eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Dazu zählen unter anderem die Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Auch müssen sie eine Sachkundeprüfung ablegen oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen.

Welche Rolle spielt die IHK bei der Regulierung von Versicherungsvermittlern und -beratern?
Die IHK ist als zuständige Behörde für die Überwachung und Aufsicht von Versicherungsvermittlern und -beratern gemäß § 34e GewO verantwortlich. Sie überprüft die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung und führt regelmäßige Kontrollen durch. Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Gewerbeordnung kann die IHK Sanktionen wie beispielsweise die Widerrufung der Erlaubnis verhängen.

Welche Auswirkungen hat die Gewerbeordnung auf die Vermittlung von Versicherungsverträgen?
Gemäß § 34d Abs. 1 GewO dürfen Versicherungsvermittler und -berater ihre Tätigkeit nur im Rahmen der Erlaubnis ausüben. Dies bedeutet, dass sie nur die Versicherungsprodukte vermitteln dürfen, für die sie auch eine Erlaubnis besitzen. Zudem müssen sie bei der Vermittlung die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beachten.

Welche weiteren Vorschriften der Gewerbeordnung sind für Versicherungen relevant?
Auch die §§ 34f und 34i GewO sind für Versicherungen von Bedeutung. Sie regeln die Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie die Anforderungen an deren Tätigkeit. Diese müssen ebenfalls eine Erlaubnis der IHK beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Finanzanlagen vermitteln oder beraten zu dürfen.

Welche Auswirkungen hat die Gewerbeordnung auf die Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen?
Die Gewerbeordnung regelt auch die Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit anderen Gewerbetreibenden, beispielsweise mit Versicherungsvermittlern oder -beratern. Gemäß § 48b GewO müssen Versicherungsunternehmen sicherstellen, dass ihre Vertriebspartner über die erforderliche Qualifikation und Erlaubnis verfügen. Zudem müssen sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwachen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Welche Klauseln der Gewerbeordnung sind für Versicherungen von besonderer Bedeutung?
Eine wichtige Klausel der Gewerbeordnung für Versicherungen ist § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO. Diese besagt, dass Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater bei der Vermittlung von Versicherungen grundsätzlich keine Provisionen oder sonstige Vergütungen von Versicherungsunternehmen erhalten dürfen. Dies soll sicherstellen, dass die Beratung der Kunden unabhängig und im besten Interesse der Versicherungsnehmer erfolgt.

Welche Auswirkungen hat die Gewerbeordnung auf die Verbraucherrechte im Versicherungsbereich?
Die Gewerbeordnung schützt auch die Verbraucherrechte im Versicherungsbereich. So müssen Versicherungsvermittler und -berater gemäß § 61 GewO eine Beratungsdokumentation erstellen und dem Kunden aushändigen. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die erfolgte Beratung und soll sicherstellen, dass der Kunde ausreichend informiert ist und seine Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen kann.

Zusammenfassung
Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein wichtiges Gesetz im deutschen Wirtschaftsrecht, das die Ausübung von Gewerben regelt. Es wurde 1869 eingeführt und zuletzt 2009 aktualisiert. Die GewO umfasst Handwerks-, Handels- und Industriebetriebe, aber nicht freie Berufe. Speziell für Versicherungen regelt die GewO die Zulassung und Aufsicht von Vermittlern und Beratern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und von der IHK überwacht werden müssen. Zudem müssen Versicherungsunternehmen die Qualifikation und Erlaubnis ihrer Partner sicherstellen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überwachen.

Synonyme: GewO