Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Insolvenzversicherungen

Was ist eine betriebliche Insolvenzversicherung?
Eine betriebliche Insolvenzversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Risiken einer Unternehmensinsolvenz. Im Insolvenzfall deckt sie Kosten wie offene Rechnungen und Löhne. Es gibt die Warenkreditversicherung für Lieferantenrisiken und die Betriebsschließungsversicherung für Schäden durch unvorhergesehene Betriebsschließungen.

  1. Die Warenkreditversicherung sichert Unternehmen gegen den Verlust durch unbezahlte Forderungen ab, die durch Lieferungen und Dienstleistungen entstehen. Sie ist besonders wichtig für Firmen, die ihre Geschäfte auf Rechnungsbasis abwickeln. Die Versicherung deckt das Risiko ab, wenn Kunden aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit ihre offenen Rechnungen nicht bezahlen können.

  2. Die Betriebsschließungsversicherung deckt die Kosten, die durch Schließungen aufgrund von behördlichen Anordnungen oder unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen oder Brände entstehen. Sie hilft Unternehmen, finanzielle Verluste zu bewältigen, indem sie für Miete, Löhne, Gehälter und weitere laufende Kosten aufkommt.

Was ist die gesetzliche Insolvenzsicherung der Betriebsrenten?
In Deutschland sichert die gesetzliche Insolvenzsicherung die Betriebsrenten der Arbeitnehmer ab, falls ihr Arbeitgeber insolvent wird. Die Sicherung, die Teil des Rentensystems ist, schützt Angestellte in Firmen mit mehr als 19 Mitarbeitern und umfasst auch noch nicht ausgezahlte Renten. Der Pensionssicherungsverein (PSVaG), finanziert durch Arbeitgeberbeiträge, garantiert die Rentenzahlungen bei Unternehmensinsolvenz. Die Höhe der gesicherten Rente ist auf maximal 3.240 Euro pro Monat begrenzt. Die Beiträge an den PSVaG werden jährlich festgesetzt und können je nach Lage des Vereins variieren.

  • Was ist eine Betriebsrente?
    Eine Betriebsrente ist eine von Arbeitgebern angebotene zusätzliche Altersvorsorge für ihre Angestellten, die durch verschiedene Wege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds realisiert werden kann. Ziel ist es, den Mitarbeitern im Ruhestand eine zusätzliche finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, indem ein Teil des Gehalts eingezahlt wird.

Die gesetzliche Insolvenzsicherung schützt Arbeitnehmer vor dem Verlust ihrer Betriebsrenten, falls ihr Arbeitgeber insolvent wird. Dies sichert die Zusatzrente, die oft höher als die gesetzliche Rente ist, und hilft dabei, den Lebensstandard im Alter zu bewahren.

Was ist eine Insolvenzversicherung für Reiseanbieter?
Eine Insolvenzversicherung schützt Reiseveranstalter und -büros vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz und erstattet Reisenden den gezahlten Preis zurück. Sie ist essentiell, da sie beide Seiten absichert und Reisende vor Verlusten schützt.
Es existieren unterschiedliche Formen wie die Kundengeldabsicherung, bei der Kundengelder separat verwahrt werden, und die Bankgarantie, wo eine Bank im Insolvenzfall haftet.
Alle Anbieter von Pauschalreisen sind verpflichtet, eine solche Versicherung zu besitzen, Online-Portale eingeschlossen.
Für Individualreiseanbieter ist sie nicht zwingend, kann aber von Vorteil sein. Die Vorteile liegen in der erhöhten Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit für Anbieter und der finanziellen Absicherung für Reisende. Die Kosten variieren und werden oft auf den Reisepreis umgelegt. Gesetzlich sind Insolvenzversicherungen in Deutschland für Pauschalreiseanbieter vorgeschrieben und werden rechtlich überwacht.

Zusammenfassung
Betriebliche Insolvenzversicherungen schützen Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz, indem sie zum Beispiel nicht bezahlte Rechnungen oder Kosten durch Betriebsschließungen abdecken.
Die gesetzliche Insolvenzsicherung in Deutschland sichert hingegen Betriebsrenten von Arbeitnehmern ab. Der Pensionssicherungsverein garantiert dabei die Rentenzahlungen bis zu einer Höhe von 3.240 Euro monatlich.
Insolvenzversicherungen für Reiseanbieter erstatten Reisenden den Preis bei Ausfall des Anbieters und sind für Pauschalreisen gesetzlich vorgeschrieben. Sie bieten Sicherheit für Kunden und Anbieter.

Synonyme: Insolvenzversicherung