Krankenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Krankenkassenwahlrecht: Möglichkeiten und Ablauf des Wechsels der Krankenkasse

Ein Krankenkassenwechsel kann Vorteile wie günstigere Beiträge und besseren Service bieten. Viele scheuen jedoch den Wechsel aufgrund befürchteter Bürokratie. Doch moderne Verfahren erleichtern den Wechsel erheblich.

  • Man muss zunächst bei der neuen Kasse einen Beitrittsantrag stellen, was online, telefonisch oder persönlich möglich ist.
  • Nach Einreichung des Antrags übernimmt die neue Kasse die Kommunikation mit der alten Kasse.
  • Die formelle Kündigung entfällt, da die Kassen Informationen elektronisch austauschen, um den Übergang zu vereinfachen.

 

Warum eine Krankenkasse wechseln?

Der Wechsel einer Krankenkasse kann über Kostenersparnisse hinaus weitere Vorteile bringen.

  1. Manche Kassen bieten niedrigere Zusatzbeiträge an, die besser zu persönlichen Bedürfnissen passen.
  2. Auch können die Leistungen variieren, mit Angeboten wie zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen, alternativen Heilmethoden oder verbesserten Mobilitätsleistungen.
  3. Der Kundenservice ist bei den Krankenkassen unterschiedlich, und ein Wechsel kann zu besserer Betreuung führen.
  4. Zudem gibt es oft exklusive Zusatzangebote wie Gesundheitskurse, Bonusprogramme oder Rabatte bei Partnerunternehmen.

Die Entscheidung für einen Wechsel sollte daher gut überlegt und auf Basis Ihrer persönlichen Anforderungen und Präferenzen getroffen werden.

 

Wer kann die Krankenkasse wechseln?

Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse steht den meisten Versicherten offen, es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Regelungen, die zu beachten sind.

  1. Mindestmitgliedschaftsdauer
    Um die Krankenkasse zu wechseln, müssen Sie mindestens zwölf Monate Mitglied bei Ihrer bisherigen Krankenkasse gewesen sein.
    Nach dieser Dauer besteht die Möglichkeit, in jede andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
    Diese Regelung gilt unabhängig von Ihrem Alter, Gesundheitszustand oder laufenden Behandlungen.

  2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
    Erhöht Ihre derzeitige Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindefrist ein Sonderkündigungsrecht.
    Dies bedeutet, dass Sie die Krankenkasse bei einer Beitragserhöhung sofort wechseln können, ohne die reguläre Mindestmitgliedschaftsdauer einhalten zu müssen.

  3. Familienversicherte ohne Wartefrist
    Familienversicherte Mitglieder können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, sobald eine Versicherungspflicht eintritt.
    Das bedeutet, dass keine Wartezeit von zwölf Monaten besteht, wie es bei anderen Versicherten der Fall ist.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Krankenkassenwechsel

Der Wechsel der Krankenkasse ist ein einfacher Prozess, der in wenigen klar definierten Schritten abläuft.

Schritt 1: Neue Krankenkasse auswählen
Überlegen Sie zunächst, welche Krankenkasse am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Nutzen Sie Vergleichsrechner im Internet, um die verschiedenen Angebote und Beiträge zu vergleichen.
Empfehlungen von Freunden, Familie oder Kollegen können ebenfalls hilfreich sein, um sich über die Erfahrungen mit verschiedenen Krankenkassen zu informieren.

Schritt 2: Beitrittsantrag ausfüllen
Stellen Sie einen Beitrittsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse. Geben Sie dabei unbedingt den gewünschten Beitrittstermin sowie den Namen Ihrer Vorversicherung an. Diese Angaben sind notwendig, damit die Bearbeitung Ihres Antrags reibungslos verlaufen kann.

Schritt 3: Arbeitgeber informieren
Sobald Sie eine Bestätigung der neuen Krankenkasse mit dem Wechseltermin erhalten haben, informieren Sie formlos Ihren Arbeitgeber über den Wechsel der Krankenkasse.
Der Arbeitgeber erhält die elektronischen Mitgliedsbescheinigungen der neuen Krankenkasse und meldet Ihre neue Mitgliedschaft selbstständig.
Bei besonderen Lebenssituationen wie Arbeitslosigkeit oder Renteneintritt erfolgt die Information an entsprechende Institutionen wie die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger.

 

Kündigungsfristen und Wechseltermine

Bei einem Krankenkassenwechsel müssen bestimmte Kündigungsfristen beachtet werden, um den Wechsel termingerecht zu vollziehen.

  • Kündigungsfrist:
    Zwei Monate zum Monatsende.
    Beispiel: Stellen Sie im Januar den Beitrittsantrag, wird der Wechsel zum 1. April vollzogen.

  • Fristen bei Sonderkündigungsrecht:
    Auch bei einer Beitragserhöhung gelten die zwei Monate Kündigungsfrist, unabhängig von der bisherigen Mitgliedschaftsdauer.

  • Arbeitgeberwechsel
    Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie innerhalb der ersten 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung kostenlos die Krankenkasse austauschen. Auch hier besteht keine Bindung an die bisherige Kasse.

  • Kündigung in besonderen Fällen
    Sollten Sie das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wollen, zum Beispiel für eine private Krankenversicherung oder einen Umzug ins Ausland, müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse selbst kündigen. Informationen zum Kündigungsverfahren und zu den notwendigen Schritten finden Sie bei den jeweiligen Krankenkassen oder auf offiziellen Webseiten.

Die Krankenkassen kümmern sich um die korrekte Anwendung der Fristen und klären per Datenabgleich den genauen Wechseltermin. Sobald der Datenaustausch mit der alten Krankenkasse abgeschlossen ist, teilt die neue Krankenkasse Ihnen den Wechseltermin mit.

 

Keine Risiken beim Krankenkassenwechsel

Ein Wechsel der Krankenkasse birgt kaum Risiken, da das Sozialgesetzbuch klare Regelungen zum Schutz der Versicherten vorsieht.

  • Nahtloser Versicherungsschutz
    Beim Wechsel der Krankenkasse wird die Mitgliedschaft bei der alten Kasse erst dann beendet, wenn die neue Kasse die Aufnahme bestätigt. Dadurch besteht zu keinem Zeitpunkt eine Versicherungslücke.

  • Keine doppelte Versicherung
    Das Gesetz stellt sicher, dass eine doppelte Krankenversicherung ausgeschlossen ist. Sollte die neue Krankenkasse die Aufnahme nicht bestätigen, bleiben Sie automatisch bei Ihrer alten Kasse versichert.

  • Versicherungsschutz bei laufenden Behandlungen
    Begonnene medizinische Behandlungen werden beim Wechsel berücksichtigt. Sollte eine Behandlung noch nicht begonnen worden sein, müssen Sie diese gegebenenfalls bei der neuen Krankenkasse erneut beantragen. Bereits begonnene Behandlungen werden weiterhin von der neuen Krankenkasse übernommen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen?
Nein, dank des neuen Meldeverfahrens kümmern sich die neue Krankenkasse und die alte Krankenkasse um die Kündigung. Eine eigenständige Kündigung ist nicht mehr erforderlich.

Wie lange dauert der Wechselprozess?
In der Regel dauert der Wechselprozess wenige Wochen. Nach Ihrem Beitrittsantrag und der Bestätigung durch die neue Krankenkasse erfolgt der Wechsel innerhalb der Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Welche Krankenkassen bieten die größten Ersparnisse?
Die Höhe der Ersparnisse hängt von Ihrem aktuellen Zusatzbeitrag und dem der neuen Krankenkasse ab. Einige der größten Anbieter wie die Techniker Krankenkasse, die Barmer oder die DAK-Gesundheit bieten häufig attraktive Zusatzbeiträge an.

Können auch Selbstständige zu einer anderen Krankenkasse wechseln?
Ja, Selbstständige können grundsätzlich genauso wechseln wie Arbeitnehmer. Seit der Reform können Selbstständige sofort wechseln, ohne die zwölfmonatige Bindungsfrist zu beachten.

 

Zusammenfassung

Ein Wechsel der Krankenkasse kann finanzielle Vorteile und besseren Service bieten und durch moderne Verfahren ist der Wechsel nun einfacher. Man muss nur einen Beitrittsantrag bei der neuen Kasse stellen und diese übernimmt dann die Abwicklung mit der alten Kasse. Ein Wechsel ist für die meisten Versicherten nach einer Mindestmitgliedschaft von zwölf Monaten möglich, bei Beitragserhöhungen auch früher. Familienversicherte haben keine Wartezeit. Der Wechselprozess, der mit dem Ausfüllen eines Antrags beginnt, dauert in der Regel nur wenige Wochen, und eine Versicherungslücke besteht zu keiner Zeit.

Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Wechsel benötigen, zögern Sie nicht, sich direkt an die neue Krankenkasse zu wenden oder Beratungsangebote im Internet zu nutzen. Ein gut geplanter Krankenkassenwechsel kann nicht nur Ihre finanzielle Situation verbessern, sondern auch Ihre Gesundheitsversorgung optimieren.