Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schlichtungsstellen für Versicherungsstreitigkeiten

In Deutschland gibt es verschiedene Schlichtungsstellen, die für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen relevant sind. Diese Schlichtungsstellen sind unabhängige Einrichtungen, die bei Konflikten zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern vermitteln und eine außergerichtliche Lösung anstreben. Im Folgenden werden die wichtigsten Schlichtungsstellen und ihre Zuständigkeiten näher erläutert.

Die Schlichtungsstelle für Versicherungen
Die Schlichtungsstelle für Versicherungen ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegenüber Versicherungsunternehmen. Sie ist für alle Versicherungszweige zuständig, also beispielsweise für Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- oder Kfz-Versicherungen. Die Schlichtungsstelle ist eine gemeinsame Einrichtung der Versicherungswirtschaft und der Verbraucherorganisationen und arbeitet unabhängig von den beteiligten Parteien. Sie ist für Verbraucher kostenlos und ihre Entscheidungen sind für die Versicherungsunternehmen bindend.

Die Ombudsleute der privaten Versicherungen
Neben der Schlichtungsstelle für Versicherungen gibt es auch spezielle Ombudsleute, die für bestimmte Versicherungszweige zuständig sind. So gibt es beispielsweise den Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen, den Ombudsmann für die private Krankenversicherung und den Ombudsmann für private Bausparkassen. Diese Ombudsleute sind ebenfalls unabhängig und arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie sind jedoch nicht für alle Versicherungszweige zuständig und ihre Entscheidungen sind nicht bindend.

Die Ombudsstelle für Investmentfonds
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investmentfonds gibt es die Ombudsstelle für Investmentfonds. Diese ist zuständig für Beschwerden von Anlegern gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Auch hier handelt es sich um eine unabhängige Einrichtung, die auf freiwilliger Basis arbeitet. Ihre Entscheidungen sind für die beteiligten Parteien jedoch nicht bindend.

Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
Für Streitigkeiten mit Sparkassen und Landesbanken gibt es die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Diese ist für Beschwerden von Verbrauchern gegenüber Sparkassen und Landesbanken zuständig und arbeitet ebenfalls unabhängig und auf freiwilliger Basis. Ihre Entscheidungen sind für die beteiligten Parteien bindend.

Die Schlichtungsstelle der öffentlichen Versicherer
Die Schlichtungsstelle der öffentlichen Versicherer ist zuständig für Streitigkeiten mit öffentlichen Versicherungsunternehmen, wie beispielsweise Landes- und Kommunalversicherungen. Auch hier handelt es sich um eine unabhängige Einrichtung, die auf freiwilliger Basis arbeitet und deren Entscheidungen für die beteiligten Parteien bindend sind.

Wie laufen die Schlichtungen ab?
Die genaue Vorgehensweise einer Schlichtung kann je nach Schlichtungsstelle variieren, grundsätzlich läuft sie jedoch nach einem ähnlichen Schema ab.

  1. Zunächst muss der Versicherungsnehmer eine Beschwerde bei der jeweiligen Schlichtungsstelle einreichen. Diese Beschwerde sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie beispielsweise den Versicherungsvertrag, die Schadensmeldung und die Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen.
  2. Im nächsten Schritt prüft die Schlichtungsstelle die Beschwerde und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an. Anschließend versucht sie, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Hierbei können auch persönliche Gespräche oder schriftliche Stellungnahmen der beteiligten Parteien erfolgen.
  3. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Schlichtungsstelle eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung ist für das Versicherungsunternehmen bindend, für den Versicherungsnehmer jedoch nicht. Er kann immer noch den Weg vor Gericht wählen, sollte er mit der Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht zufrieden sein.

Zusammenfassung
In Deutschland helfen verschiedene Schlichtungsstellen bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen, um außergerichtliche Lösungen zu finden. Die zentrale Schlichtungsstelle für Versicherungen vermittelt in allen Versicherungszweigen und ihre Entscheidungen sind für die Unternehmen bindend. Daneben gibt es spezielle Ombudsleute für bestimmte Bereiche wie private Krankenversicherungen, die jedoch nicht bindend entscheiden. Weitere Schlichtungsstellen existieren für Investmentfonds, Sparkassen und öffentliche Versicherer, wobei die Entscheidungen teilweise bindend sind. Der Schlichtungsprozess beginnt mit einer Beschwerde des Versicherungsnehmers und zielt auf eine Einigung; ist diese nicht möglich, kann die Schlichtungsstelle eine bindende Entscheidung fällen.

Synonyme: Schlichtungsstelle,Schlichtungsstellen,Verbraucherschlichtungsstellen,Verbraucherschlichtungsstelle