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BegriffDefinition
Versicherungszweig

Versicherungszweige sind Sammelbezeichnungen für Versicherungen, die ähnliche Risiken abdecken und werden auch als Versicherungssparten bezeichnet. Die Terminologie ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt, wobei beide Begriffe dasselbe bedeuten. Die Zulassung zum Geschäftsbetrieb eines Versicherers erfolgt je nach Versicherungszweig und kann auch für bestimmte Teile einer Sparte erteilt werden. Dies wird gemäß § 10 II des Gesetzes geregelt und berücksichtigt spezifische Anforderungen.

In Anlage 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind diverse Versicherungszweige wie Lebens-, Kranken-, Haftpflicht-, Sach- und Kreditversicherung aufgeführt. Die Unterscheidung der Zweige ist wichtig für eine effektive Aufsicht und gewährleistet, dass die spezifischen Risiken und Anforderungen jedes Zweiges beachtet werden. Für Versicherungsnehmer spielt die Unterscheidung eine Rolle, da sie dadurch eine Versicherung wählen können, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Es gibt auch Versicherungssparten, die nicht im Gesetz aufgeführt sind, wie Cyberversicherungen, die jedoch ebenfalls unter die Aufsicht fallen.

Welche Versicherungszweige gibt es?
In der Regel werden folgende Versicherungssparten unterschieden:

  1. Personenversicherungen
    Personenversicherungen dienen dem Schutz von natürlichen Personen und deren Angehörigen. Sie umfassen unter anderem die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Pflegeversicherung. Diese Versicherungszweige bieten finanzielle Absicherung bei Krankheit, Unfall oder Tod und können individuell an die Bedürfnisse der Versicherten angepasst werden.

  2. Sachversicherungen
    Sachversicherungen schützen materielle Güter wie Gebäude, Hausrat, Kraftfahrzeuge oder Betriebsausstattung vor Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Diebstahl. Zu den Sachversicherungen gehören beispielsweise die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Kfz-Versicherung und die Geschäftsversicherung. Sie sind vor allem für Eigentümer und Besitzer von Sachwerten von großer Bedeutung.

  3. Haftpflichtversicherungen
    Haftpflichtversicherungen schützen vor Schadensersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Personen, Tieren oder Sachen entstehen können. Zu den wichtigsten Haftpflichtversicherungen zählen die Privathaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Versicherungszweige sind für alle Personen und Unternehmen empfehlenswert, da sie vor hohen finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen schützen.

  4. Kredit- und Kautionsversicherungen
    Kredit- und Kautionsversicherungen dienen der Absicherung von Zahlungsausfällen. Sie werden vor allem von Unternehmen genutzt, um sich gegen das Risiko von Forderungsausfällen abzusichern. Zu den Kredit- und Kautionsversicherungen zählen beispielsweise die Warenkreditversicherung, die Bürgschaftsversicherung und die Kreditversicherung.

  5. Transportversicherungen
    Transportversicherungen schützen vor Schäden oder Verlusten von Waren während des Transports. Sie werden von Unternehmen genutzt, die Waren national oder international transportieren. Zu den Transportversicherungen zählen die Gütertransportversicherung, die See- und Luftfrachtversicherung sowie die Transportversicherung für spezielle Güter wie Kunstwerke oder Edelmetalle.

  6. Rechtsschutzversicherungen
    Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und bieten rechtlichen Beistand. Sie können in verschiedenen Bereichen wie Verkehrsrecht, Privatrecht oder Arbeitsrecht abgeschlossen werden. Rechtsschutzversicherungen sind vor allem für Privatpersonen und Unternehmen sinnvoll, die sich gegen hohe Anwalts- und Gerichtskosten absichern möchten.

  7. Sonstige Versicherungen
    Zu den sonstigen Versicherungen zählen alle Versicherungssparten, die nicht eindeutig den oben genannten Kategorien zugeordnet werden können. Dazu gehören beispielsweise die Reiseversicherung, die Tierkrankenversicherung oder die Hochzeitsversicherung. Diese Versicherungen sind meist optional und dienen der Absicherung von speziellen Risiken.

Zusammenfassung
Versicherungszweige, auch als Versicherungssparten bekannt, decken ähnliche Risiken ab und sind im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Sie werden nach spezifischen Anforderungen lizenziert, und es kann eine Zulassung für mehrere Zweige gleichzeitig erfolgen. Die verschiedenen Zweige umfassen Personen-, Sach-, Haftpflicht-, Kredit-, Kautions-, Transport- und Rechtsschutzversicherungen sowie weitere spezielle Versicherungen. Sie sind wichtig für die Versicherungsaufsicht und ermöglichen es Versicherungsnehmern, individuell passende Versicherungen zu wählen. Die richtige Auswahl der Versicherungen ist essentiell und sollte idealerweise mit Hilfe von Experten erfolgen.

Synonyme: Versicherungszweige,Versicherungssparte,Versicherungssparten