Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Versicherungsgesellschaft und einem Versicherungsnehmer, in dem sich die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, im Falle eines versicherten Risikos eine Leistung zu erbringen. Der Versicherungsnehmer zahlt dafür regelmäßig Beiträge an die Versicherungsgesellschaft.

Welche Gesetze regeln den Versicherungsvertrag?
Der Versicherungsvertrag wird vor allem durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Dieses Gesetz enthält allgemeine Bestimmungen für alle Versicherungsverträge. Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze für bestimmte Versicherungszweige, wie zum Beispiel das Gesetz über den Versicherungsvertrag für Kraftfahrzeuge (VVG) oder das Gesetz über den Versicherungsvertrag für Lebensversicherungen (VVG).

Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Versicherungsvertrags?
Ein Versicherungsvertrag besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die alle wichtige Informationen für beide Vertragsparteien enthalten. Dazu gehören unter anderem:

  1. Die Versicherungspolice ist ein schriftliches Dokument, das die Details eines Versicherungsvertrags festhält, einschließlich der versicherten Risiken, der maximalen Auszahlungssumme und der zu zahlenden Beiträge.
  2. Zu einem Versicherungsvertrag gehören auch Allgemeine Versicherungsbedingungen, die standardisierte Regelungen für alle Verträge einer Versicherungsgesellschaft definieren.
  3. Darüber hinaus gibt es Besondere Versicherungsbedingungen, die sich auf die individuellen Aspekte des jeweiligen Vertrags beziehen.
  4. Vor Vertragsabschluss muss der zukünftige Versicherungsnehmer ein Antragsformular ausfüllen, in dem persönliche Daten und Informationen zum zu versichernden Risiko angegeben werden.
  5. Die Versicherungssumme legt fest, wie viel Geld die Versicherung maximal im Schadensfall zahlt.
  6. Die Beiträge sind die regelmäßigen Zahlungen des Versicherungsnehmers an die Versicherungsgesellschaft, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Welche Pflichten haben die Vertragsparteien?
Sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherungsnehmer haben im Rahmen des Versicherungsvertrags bestimmte Pflichten zu erfüllen.

  1. Pflichten der Versicherungsgesellschaft
    Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zu erbringen. Zudem muss sie den Versicherungsnehmer über alle relevanten Umstände aufklären und ihm die Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen.
  2. Pflichten des Versicherungsnehmers
    Der Versicherungsnehmer muss die vereinbarten Beiträge pünktlich zahlen und alle Angaben im Antragsformular wahrheitsgemäß machen. Zudem hat er eine Anzeigepflicht, das heißt, er muss der Versicherungsgesellschaft alle relevanten Änderungen mitteilen, die Einfluss auf den Versicherungsschutz haben könnten.

Was sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Versicherungsvertrag?
Für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

  1. Zunächst ist eine Einigung zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer über den Inhalt des Vertrages erforderlich. Dies geschieht durch den Austausch von Willenserklärungen:
    1. Der Versicherungsnehmer stellt einen Antrag, welcher das Angebot zum Vertragsabschluss darstellt, und die Versicherungsgesellschaft nimmt dieses Angebot an.
  2. Beide Parteien müssen rechtlich in der Lage sein, Verträge zu schließen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu tragen.
  3. Zudem müssen die spezifischen Formvorschriften eingehalten werden, die je nach Versicherungsart variieren können, wie beispielsweise bei Lebensversicherungen.

Was ist die versicherungsrechtliche Definition des Versicherungsvertrags?
Nach § 1 Abs. 1 VVG ist der Versicherungsvertrag ein Vertrag, durch den sich der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherungsnehmer im Falle des Eintritts eines ungewissen Ereignisses (versichertes Risiko) gegen Entgelt (Beitrag) zu entschädigen oder eine andere vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen.

Welche Klauseln sind in einem Versicherungsvertrag wichtig?
Ein Versicherungsvertrag beinhaltet verschiedene Klauseln, die wichtig für den Versicherungsschutz sind.

  1. Zu diesen gehören Ausschlüsse, die definieren, welche Risiken nicht abgedeckt sind.
  2. Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die der Versicherte im Schadensfall befolgen muss, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.
  3. Zudem regelt die Kündigungsklausel, wann der Vertrag von beiden Seiten aufgelöst werden kann.
  4. Die Verjährungsklausel bestimmt die Fristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Was passiert im Falle einer Verletzung von vertraglichen Pflichten?
Wenn ein Versicherungsnehmer gegen vertragliche Pflichten verstößt, kann dies Einfluss auf seinen Versicherungsschutz haben. Die Versicherung kann ihre Leistungen reduzieren oder vollständig verweigern. Sollte die Versicherung selbst ihre Pflichten nicht erfüllen, besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern.

Wie kann ein Versicherungsvertrag beendet werden?
Ein Versicherungsvertrag kann auf mehrere Arten enden:

  1. Zum einen kann der Versicherungsnehmer selbst den Vertrag kündigen. (Kündigung von Versicherungsverträgen)
  2. Auch die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. (Kündigung durch den Versicherer)
  3. Weiterhin endet der Vertrag automatisch, wenn die vorab bestimmte Vertragslaufzeit abläuft.
  4. Der Tod des Versicherungsnehmers führt zu einem Ende des Vertrages. (Versicherungen im Todesfall)

Zusammenfassung
Ein Versicherungsvertrag wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) reguliert und enthält Details zu versicherten Risiken, Leistungen und Beiträgen. Er besteht aus dem Versicherungsschein, allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen sowie einem Antragsformular. Beide Vertragsparteien haben Pflichten: Die Versicherung muss im Schadensfall zahlen und der Versicherungsnehmer Beiträge leisten und wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Vertrag kann durch Kündigung, Ablauf der Laufzeit oder Tod des Versicherungsnehmers enden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen Pflichten, kann der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden.