Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um einen im Jahr 1995 eingeführten Bereich der Sozialversicherung. Alle gesetzlich und privat Versicherten haben die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Die Pflichtversicherung muss von privat Krankenversicherten eigenständig abgeschlossen werden.

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung finanzieren sich durch Beiträge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entrichtet werden. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, hängt von Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad und Art der Pflege ab. Je nach Umfang des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs werden Pflegebedürftige in einen der fünf Pflegegrade eingegliedert.

Die Entscheidung, wie und von wem Pflegebedürftige gepflegt werden möchten, treffen Pflegebedürftige selbst. Die Pflegeversicherung bietet Leistungen für die Pflege durch professionelle Fachkräfte oder Pflegegeld für pflegende Angehörige. Pflegebedürftigen Menschen soll trotz Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Häufig decken die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht die tatsächlichen Pflegekosten ab, sodass Pflegebedürftige oder Angehörige die restlichen Kosten übernehmen müssen. Die Pflegeversicherung ist als Teilkostenversicherung zu betrachten. Die Regelungen hierzu ergeben sich aus SGB XI, also dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Zur Absicherung der nicht übernommenen Kosten stehen verschiedene private Pflegezusatzversicherung zur Verfügung.

Die soziale Pflegeversicherung ist notwendig, weil die Gesellschaft immer älter wird und damit auch die Pflegebedürftigen ansteigen. Eine Pflegebedürftigkeit belastet nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch die Angehörigen. Die Familienstrukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten geändert. Familien sind kleiner und die erwachsenen Mitglieder sind berufstätig, was eine häusliche Pflege durch Angehörige oft schwierig macht. Etwa 4,1 Millionen Menschen bezogen Ende 2020 Leistungen aus der Pflegeversicherung.