Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leistungsbegrenzung

Eine Leistungsbegrenzung in Versicherungen bezieht sich auf die maximale Summe, die von der Versicherung im Schadensfall erstattet wird. Sie dient dazu, die Kosten für die Versicherung zu begrenzen und das Risiko für den Versicherer zu minimieren. Oftmals gibt es in Versicherungsverträgen Obergrenzen für bestimmte Leistungen, wie beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung für Personenschäden oder bei der Kfz-Versicherung für Diebstahl oder Vandalismus. Eine Leistungsbegrenzung kann auch für einzelne Versicherungsfälle oder pro Versicherungsjahr festgelegt werden.

Welche Arten von Leistungsbegrenzungen gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Leistungsbegrenzungen bei Versicherungen: die absolute und die relative Leistungsbegrenzung.

  1. Was sind absolute Leistungsbegrenzungen?
    Absolute Leistungsbegrenzungen begrenzen die Auszahlung im Schadensfall auf einen vorher vereinbarten Betrag, unabhängig von der Schadenshöhe. Diese Grenzen variieren je nach Versicherung und sind im Vertrag dokumentiert. Vorteile für den Versicherten liegen in der klaren Erwartung, was im Schadensfall ausgezahlt wird. Für den Versicherer bedeutet dies einen Schutz vor unbegrenzten Kosten. Ein Nachteil für den Versicherten besteht jedoch, wenn die vereinbarte Summe nicht ausreicht und er Teile des Schadens selbst tragen muss.

  2. Was sind relative Leistungsbegrenzungen?
    Relative Leistungsbegrenzungen werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, beispielsweise durch Selbstbeteiligungen, bei denen Versicherte im Schadenfall zuerst selbst zahlen müssen. Diese Art der Begrenzung kann die Versicherungsprämie reduzieren, da der Versicherer weniger Kosten übernimmt. Allerdings können dadurch für den Versicherten auch finanzielle Belastungen entstehen. Es ist wichtig, die Bedingungen für relative Leistungsbegrenzungen genau zu kennen, da sie zwischen Versicherungen variieren können.

Leistungsbegrenzungen in Versicherungen beziehen sich auf die maximale Zahlung im Schadensfall (Versicherungssumme), den Selbstbehalt, den der Versicherte tragen muss, eine eventuelle Wartezeit bis zum Wirksamwerden des Schutzes und auf Leistungsausschlüsse, die bestimmte Risiken von der Abdeckung ausschließen.

Warum können Leistungsbegrenzungen für den Verbraucher problematisch sein?

  1. Finanzielle Belastung bei hohen Schäden
    Eine der größten Probleme von Leistungsbegrenzungen ist, dass sie im Schadensfall zu einer finanziellen Belastung für den Versicherungsnehmer werden können. Besonders bei hohen Schäden, die die Versicherungssumme oder die Selbstbeteiligung überschreiten, muss der Versicherungsnehmer die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen und im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein.

  2. Einschränkung der Leistungen
    Leistungsbegrenzungen können auch dazu führen, dass bestimmte Schäden oder Risiken von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleibt oder sich eine zusätzliche Versicherung für diese Bereiche abschließen muss. Dadurch können die Kosten für den Versicherungsschutz insgesamt steigen.

  3. Unklare Vertragsbedingungen
    In manchen Fällen sind die Bedingungen für Leistungsbegrenzungen in Versicherungsverträgen unklar formuliert oder schwer verständlich. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht genau weiß, welche Leistungen ihm zustehen und welche nicht. Dies kann zu Konflikten mit dem Versicherer führen und im schlimmsten Fall dazu, dass der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen bleibt.

  4. Fehlender Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen
    Leistungsbegrenzungen können auch dazu führen, dass der Versicherungsnehmer bei unvorhergesehenen Ereignissen keinen ausreichenden Schutz hat. Wenn zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder ein Terroranschlag Schäden verursacht, die die Versicherungssumme überschreiten, kann der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen bleiben.

  5. Ungerechte Behandlung von Versicherungsnehmern
    In manchen Fällen können Leistungsbegrenzungen auch dazu führen, dass Versicherungsnehmer unterschiedlich behandelt werden. Wenn zum Beispiel ein Versicherungsnehmer einen höheren Beitrag zahlt, aber aufgrund von Leistungsbegrenzungen den gleichen Schutz erhält wie ein Versicherungsnehmer mit einem niedrigeren Beitrag, kann dies als ungerecht empfunden werden.

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen erfolgt eine Leistungsbegrenzung?
Die Leistungsbegrenzung bei Versicherungen erfolgt auf der Grundlage von verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, die je nach Art der Versicherung variieren können:

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Gemäß § 1 VVG müssen Versicherungsverträge den Grundsätzen von Treu und Glauben entsprechen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsleistungen nicht unangemessen begrenzt werden dürfen und im Einklang mit den vereinbarten Bedingungen stehen müssen.

  2. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
    Gemäß § 81 VAG müssen Versicherungsunternehmen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um ihre Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen erfüllen zu können. Dies kann dazu führen, dass Versicherungsleistungen begrenzt werden, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

  3. Versicherungsaufsichtsverordnung (VAV)
    Gemäß § 74 VAV müssen Versicherungsunternehmen eine Risikobegrenzungspolitik verfolgen, um ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Begrenzung der Versicherungsleistungen, um das Risiko von finanziellen Verlusten zu minimieren.

  4. Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
    Das ProdHaftG regelt die Haftung für fehlerhafte Produkte und betrifft somit auch die Haftpflichtversicherung. Gemäß § 7 ProdHaftG müssen Versicherungsunternehmen eine Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gewährleisten. Diese Mindestdeckungssumme kann je nach Art des Produkts und des Schadens begrenzt sein.

  5. Sozialgesetzbuch (SGB)
    Gemäß § 3 SGB müssen Versicherungsleistungen ausreichend und zweckmäßig sein, um die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Dies kann dazu führen, dass Versicherungsleistungen begrenzt werden, um die Kosten im Gesundheitssystem zu kontrollieren.

Zusammenfassung
Leistungsbegrenzungen in Versicherungen legen fest, wie viel im Schadensfall maximal ausgezahlt wird und können absolut oder relativ sein. Absolute Begrenzungen sind festgelegte Obergrenzen, während relative Begrenzungen von Faktoren wie Selbstbeteiligungen abhängen. Diese Grenzen schützen Versicherer vor zu hohen Kosten, können aber für den Versicherten finanzielle Belastungen bedeuten, wenn die Versicherung nicht ausreicht. Die Bedingungen für Leistungsbegrenzungen sind in den Versicherungsverträgen festgehalten, deren Verständlichkeit und Fairness gesetzlich geregelt ist, um die Interessen der Versicherten zu schützen.