Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsschutz

Juristisch betrachtet ist der Versicherungsschutz eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen. Diese Vereinbarung wird in Form eines Versicherungsvertrages abgeschlossen und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien im Falle eines versicherten Schadens. Der Versicherungsnehmer zahlt dabei regelmäßig Beiträge an das Versicherungsunternehmen, um im Gegenzug im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Der Versicherungsschutz umfasst dabei sowohl die Übernahme der Kosten für den entstandenen Schaden als auch die eventuelle Zahlung einer Entschädigung an den Versicherungsnehmer.

Versicherungsrechtliche Definition des Versicherungsschutzes
Im Versicherungsrecht wird der Versicherungsschutz durch verschiedene Gesetze und Klauseln geregelt. Eine wichtige gesetzliche Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen regelt. Gemäß § 1 VVG muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Falle eines versicherten Schadens den vereinbarten Versicherungsschutz gewähren. Dies bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen verpflichtet ist, den Schaden des Versicherungsnehmers zu regulieren und somit für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Versicherungsschutz durch Versicherungsbedingungen
Neben dem VVG sind auch die Versicherungsbedingungen ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes. Diese werden vom Versicherungsunternehmen individuell für jeden Versicherungsvertrag festgelegt und regeln die genauen Leistungen, die im Schadensfall erbracht werden. Hierbei werden auch die versicherten Risiken sowie mögliche Ausschlüsse und Einschränkungen des Versicherungsschutzes festgehalten. Die Versicherungsbedingungen sind somit ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrages und sollten vom Versicherungsnehmer genau gelesen und verstanden werden.

Welche Klauseln können den Versicherungsschutz beeinflussen?

  • Klauseln sind Bestimmungen oder Bedingungen, die in einem Versicherungsvertrag festgehalten sind und die die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers regeln. Sie dienen dazu, den Umfang des Versicherungsschutzes klar zu definieren und mögliche Risiken und Ausnahmen zu benennen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Klauseln aufgeführt, die den Versicherungsschutz beeinflussen können, sowie die entsprechenden Gesetze und Klauseln, die in Versicherungsverträgen verwendet werden:

  1. Ausschlussklausel
    Eine Ausschlussklausel legt fest, welche Schäden oder Risiken nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Sie ist in der Regel in allen Versicherungsverträgen enthalten und dient dazu, den Versicherer vor unvorhergesehenen und unerwarteten Schäden zu schützen. Beispielsweise können Naturkatastrophen oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden ausgeschlossen werden. Die Ausschlussklausel ist in § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.

  2. grobe Fahrlässigkeit
    Die Klausel der groben Fahrlässigkeit besagt, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer seine Wohnungstür nicht abgeschlossen hat und dadurch ein Einbruch ermöglicht wurde. Die Klausel der groben Fahrlässigkeit ist in § 81 VVG geregelt.

  3. Obliegenheitsverletzung
    Die Klausel der Obliegenheitsverletzung besagt, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat. Dazu gehören beispielsweise die Meldepflicht bei einem Schadenfall oder die Mitteilung von Änderungen in den versicherten Risiken. Die Klausel der Obliegenheitsverletzung ist in § 28 VVG geregelt.

  4. Gefahrerhöhung
    Eine Klausel der Gefahrerhöhung besagt, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn sich das versicherte Risiko wesentlich verändert hat und dadurch die Gefahr eines Schadens erhöht wurde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer eine Erweiterung an seinem Haus vornimmt, die das Risiko eines Brandes erhöht. Die Klausel der Gefahrerhöhung ist in § 23 VVG geregelt.

  5. Unterversicherung
    Die Klausel der Unterversicherung besagt, dass der Versicherungsschutz bei einer unter dem tatsächlichen Wert versicherten Summe nur anteilig besteht. Das bedeutet, dass im Schadensfall nur ein Teil des Schadens von der Versicherung übernommen wird. Die Klausel der Unterversicherung ist in § 25 VVG geregelt.

  6. Selbstbeteiligung
    Eine Klausel der Selbstbeteiligung besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil des Schadens selbst tragen muss. Dieser Teil wird als Selbstbeteiligung bezeichnet und ist in der Regel in Versicherungsverträgen enthalten. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherung und Vertrag variieren. Die Klausel der Selbstbeteiligung ist in § 36 VVG geregelt.

  7. Wartungsklausel
    Die Klausel der Wartungsklausel besagt, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Versicherungsnehmer seine Sicherheitsvorkehrungen nicht regelmäßig wartet und überprüft. Dies kann beispielsweise bei einer Alarmanlage der Fall sein, die nicht regelmäßig gewartet wurde und dadurch im Schadensfall nicht funktioniert. Die Wartungsklausel ist in § 23 VVG geregelt.

  8. Kündigung
    Die Klausel der Kündigung regelt die Bedingungen und Fristen, unter denen ein Versicherungsvertrag beendet werden kann. Sie ist in der Regel in allen Versicherungsverträgen enthalten und kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Klausel der Kündigung ist in § 40 VVG geregelt.

Welche Arten von Versicherungsschutz gibt es?
Der Versicherungsschutz kann je nach Art der Versicherung unterschiedlich ausgestaltet sein.

  1. Bei Sachversicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung oder der Kfz-Versicherung umfasst der Versicherungsschutz in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten oder gestohlenen Gegenstandes.
  2. Bei Personenversicherungen wie der Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungsschutz durch die Übernahme von Behandlungskosten oder die Zahlung einer Rente im Falle der Berufsunfähigkeit gewährleistet.

Zusammenfassung
Der Versicherungsschutz ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, festgelegt im Versicherungsvertrag und regelt beiderseitige Rechte und Pflichten. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die gesetzliche Basis und definiert in Kombination mit Versicherungsbedingungen die Leistungen bei Schadensfällen. Klauseln im Vertrag können den Schutz beeinflussen, darunter Ausschlussklauseln, grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung, Unterversicherung und Selbstbeteiligung. Es gibt unterschiedliche Versicherungstypen, wie Sach- und Personenversicherungen, die jeweils spezifische Kosten oder Leistungen im Schadenfall abdecken.