Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Vandalismus

Vandalismus ist eine Form der mutwilligen Zerstörung oder Beschädigung von fremdem Eigentum. Dabei werden absichtlich und ohne rechtmäßigen Grund Sachen beschädigt, zerstört oder verschmutzt. Vandalismus kann sowohl im öffentlichen Raum, wie beispielsweise an Gebäuden, Denkmälern oder Fahrzeugen, als auch im privaten Bereich, wie an Häusern oder Autos, auftreten. Die Folgen von Vandalismus können sowohl finanzieller als auch emotionaler Natur sein und reichen von kleinen Schäden bis hin zu schwerwiegenden Zerstörungen.

Welche Versicherungen bieten Schutz vor Vandalismus?

  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung bietet in der Regel Schutz vor Vandalismus an Ihrem privaten Wohnort. Sie deckt Schäden an Ihrem Hausrat, wie Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung, ab. Auch Einbruchdiebstahl und Raub sind in der Regel in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings ist der Schutz vor Vandalismus nicht automatisch in jeder Hausratversicherung enthalten, daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

  • Gebäudeversicherung
    Die Gebäudeversicherung bietet Schutz für Schäden an Ihrem Gebäude, die durch Vandalismus verursacht werden. Dazu zählen beispielsweise beschädigte Fenster, Türen oder Fassaden. Auch hier ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen, da nicht alle Schäden durch Vandalismus automatisch abgedeckt sind.

  • Kfz-Versicherung
    In der Kfz-Versicherung ist Vandalismus in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Diese übernimmt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch mutwillige Beschädigung, wie beispielsweise zerkratzte Lacke oder eingeschlagene Scheiben, entstehen. Allerdings ist hier eine Selbstbeteiligung üblich, die je nach Versicherungstarif unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Welche Schäden sind durch Vandalismus abgedeckt?
Die Versicherungen bieten in der Regel Schutz für Schäden, die durch Vandalismus entstehen. Dazu zählen beispielsweise zerkratzte oder beschädigte Gegenstände, eingeschlagene Fenster oder Türen, Graffiti-Schmierereien oder mutwillige Beschädigungen an Fahrzeugen. Auch Folgeschäden, wie beispielsweise Wasserschäden durch aufgedrehte Wasserhähne, sind in der Regel abgedeckt.

Zusammenfassung
Vandalismus bezeichnet die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Verschiedene Versicherungen bieten Schutz dagegen: Die Hausratversicherung deckt Vandalismusschäden im privaten Bereich ab, wobei darauf zu achten ist, ob sie in den Versicherungsbedingungen inbegriffen ist. Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude vor Vandalismus, allerdings sind auch hier nicht alle Schäden automatisch abgedeckt. In der Kfz-Versicherung sind durch Teilkasko mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug versichert, wobei meist eine Selbstbeteiligung zu tragen ist. Generell sind Schäden wie zerkratzte Gegenstände, eingeschlagene Fenster oder Graffiti von Versicherungen oft abgedeckt, einschließlich der Folgeschäden.