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BegriffDefinition
Wartezeit

Die Wartezeit im Versicherungsrecht bezeichnet den Zeitraum zwischen Abschluss eines Versicherungsvertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes. In dieser Phase hat der Versicherungsnehmer noch keinen Anspruch auf Leistungen. Dieser Zeitraum soll die Risiken für die Versicherungsgesellschaft minimieren und die Interessen beider Parteien ausgleichen. Die Wartezeit ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt und dient dazu, zu verhindern, dass Schäden, die vor der ersten Beitragszahlung entstehen, vom Versicherer getragen werden müssen. Rechtlich ist die Wartezeit durch § 150 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes definiert, wobei in der Praxis unterschiedliche Arten von Wartezeiten existieren können.

  • Gesetzliche Wartezeit
    Die gesetzliche Wartezeit ist in § 150 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und beträgt in der Regel drei Monate. Sie gilt für alle Versicherungsverträge, die eine Krankheits- oder Pflegekostenversicherung beinhalten. In dieser Zeit besteht noch kein Anspruch auf Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.

  • Vertragliche Wartezeit
    Die vertragliche Wartezeit wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt und kann je nach Versicherungsart unterschiedlich sein. Sie beträgt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten und gilt für alle Versicherungsverträge, die eine Leistung bei Unfall oder Berufsunfähigkeit beinhalten. Auch hier besteht in der Wartezeit noch kein Anspruch auf Leistungen.

  • Karenzzeit
    Die Karenzzeit ist eine weitere Form der Wartezeit, die vor allem in der privaten Krankenversicherung vorkommt. Sie bezeichnet den Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistungspflicht der Versicherung. In dieser Zeit muss der Versicherungsnehmer die Kosten selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt.

Versicherungsrechtliche Definition der Wartezeit
Im Versicherungsrecht ist die Wartezeit als "Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Beginn des Versicherungsschutzes" definiert. Sie dient dazu, das Risiko für den Versicherer zu minimieren und die Interessen von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern auszugleichen. Die genaue Definition kann jedoch je nach Versicherungsart und Vertrag variieren.

Gesetze und Klauseln zur Wartezeit bei Versicherungen

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das VVG regelt in § 150 Abs. 2 die gesetzliche Wartezeit bei Krankheits- und Pflegekostenversicherungen.

  2. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
    Die AVB enthalten in der Regel Klauseln zur vertraglichen Wartezeit bei Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

  3. Private Krankenversicherung (PKV)
    In der PKV sind die Karenzzeiten in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

In welchen Fällen tritt eine Wartezeit bei Versicherungen auf?
Die Wartezeit bei Versicherungen kann in verschiedenen Versicherungsbereichen auftreten. In der Regel beträgt sie zwischen drei und sechs Monaten, kann jedoch je nach Versicherung und Vertragsbedingungen variieren. Im Folgenden werden einige Beispiele aufgeführt, in welchen Fällen eine Wartezeit bei Versicherungen üblich ist:

  • Krankenversicherung
    Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es oft eine Wartezeit von drei Monaten. Während dieser Zeit sind nur Notfälle versichert, alle anderen Behandlungen müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Auch bei bestimmten Vorerkrankungen kann eine längere Wartezeit von bis zu fünf Jahren vereinbart werden.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Hier beträgt die Wartezeit meist sechs Monate. In diesem Zeitraum sind Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit ausgeschlossen.

  • Haftpflichtversicherung
    Auch bei der Haftpflichtversicherung gibt es oft eine Wartezeit von drei Monaten. In dieser Zeit sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht versichert.

  • Rechtsschutzversicherung
    Die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel drei Monate. In dieser Zeit sind nur bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten versichert, neu entstehende Fälle sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Zusammenfassung
Im Versicherungsrecht bezeichnet die Wartezeit den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes, in dem noch kein Anspruch auf Leistungen besteht. Diese Phase dient der Risikominimierung für die Versicherung und dem Ausgleich der Interessen beider Parteien. Gesetzlich beträgt die Wartezeit meist drei Monate, kann aber vertraglich variieren und ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. In der privaten Krankenversicherung kann zusätzlich eine Karenzzeit vereinbart werden, während der der Versicherungsnehmer die Kosten selbst trägt. Die Wartezeit findet sich in verschiedenen Versicherungsbereichen wie Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen und kann zwischen drei und sechs Monaten liegen.
Siehe auch: Karenzzeit vs. Wartezeit

Synonyme: Wartezeiten