Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Wartezeit

Die Wartezeit bei Versicherungen bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum, der zwischen dem Abschluss eines Versicherungsvertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Während dieser Wartezeit sind Versicherungsleistungen noch nicht gültig und der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Leistungen. Erst nach Ablauf der Wartezeit tritt der Versicherungsschutz in Kraft und der Versicherungsnehmer kann von den vereinbarten Leistungen profitieren.

Wartezeit als Schutzmechanismus für Versicherungen
Die Wartezeit bei Versicherungen dient als Schutzmechanismus für Versicherungsunternehmen. Sie soll verhindern, dass Versicherungsnehmer kurz vor einem Schadensfall einen Vertrag abschließen, um von den Leistungen zu profitieren. Ohne Wartezeit könnten Versicherungsnehmer somit kurzfristig Versicherungen abschließen und sofort Leistungen in Anspruch nehmen, was für die Versicherungsunternehmen ein hohes Risiko darstellen würde.

In welchen Fällen tritt eine Wartezeit bei Versicherungen auf?
Die Wartezeit bei Versicherungen kann in verschiedenen Versicherungsbereichen auftreten. In der Regel beträgt sie zwischen drei und sechs Monaten, kann jedoch je nach Versicherung und Vertragsbedingungen variieren. Im Folgenden werden einige Beispiele aufgeführt, in welchen Fällen eine Wartezeit bei Versicherungen üblich ist:

  • Krankenversicherung
    Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es oft eine Wartezeit von drei Monaten. Während dieser Zeit sind nur Notfälle versichert, alle anderen Behandlungen müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Auch bei bestimmten Vorerkrankungen kann eine längere Wartezeit von bis zu fünf Jahren vereinbart werden.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Hier beträgt die Wartezeit meist sechs Monate. In diesem Zeitraum sind Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit ausgeschlossen.

  • Haftpflichtversicherung
    Auch bei der Haftpflichtversicherung gibt es oft eine Wartezeit von drei Monaten. In dieser Zeit sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht versichert.

  • Rechtsschutzversicherung
    Die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel drei Monate. In dieser Zeit sind nur bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten versichert, neu entstehende Fälle sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Die Höhe und Dauer der Wartezeit bei Versicherungen
Wie bereits erwähnt, beträgt die Wartezeit bei Versicherungen in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Es gibt jedoch auch Versicherungen, bei denen die Wartezeit länger oder kürzer ausfallen kann. Die genaue Dauer und Höhe der Wartezeit ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wartezeit bei Versicherungen nicht mit der Karenzzeit verwechselt werden sollte. Die Karenzzeit bezieht sich auf einen Zeitraum, der zwischen dem Eintritt eines Schadens und der Auszahlung der Versicherungsleistung liegt. Im Gegensatz zur Wartezeit ist die Karenzzeit in der Regel kürzer und dient dazu, Versicherungsmissbrauch zu verhindern.

Zusammenfassung
Die Wartezeit bei Versicherungen ist ein Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Sie dient als Schutz für Versicherungsunternehmen, um das Risiko kurzfristiger Vertragsabschlüsse vor einem Schadensfall zu minimieren. Übliche Wartezeiten liegen zwischen drei und sechs Monaten und sind abhängig von den Versicherungsbedingungen. Sie tritt in verschiedenen Bereichen auf, wie z.B. bei Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Die Wartezeit ist nicht mit der Karenzzeit zu verwechseln, die den Zeitraum zwischen Schadenseintritt und Leistungsauszahlung beschreibt.

Siehe auch: Karenzzeit vs. Wartezeit

Synonyme: Wartezeiten