Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen bei Versicherungen sind entscheidend für das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Sie definieren Rechte und Pflichten beider Seiten und bestimmen die Voraussetzungen für Leistungen im Schadensfall. Diese Bedingungen sind ein zentraler Teil des Versicherungsvertrags und sorgen für gegenseitigen Schutz.
Die Vertragsbedingungen umfassen alle für den Abschluss, die Ausführung und das Ende eines Versicherungsvertrags wichtigen Regelungen. Juristisch gesehen beinhalten sie die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten, die den allgemeinen Vertragsrechtsgrundsätzen unterliegen. Sie müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen und dürfen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
Versicherungsrechtlich sind Vertragsbedingungen die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgeschriebenen Regelungen. Sie bestimmen den Umfang des Versicherungsschutzes und die Leistungspflicht des Versicherers. Die Einhaltung der Vertragsbedingungen wird von Aufsichtsbehörden überwacht.

Gesetzliche Grundlage für Vertragsbedingungen bei Versicherungen
Die gesetzliche Grundlage für Vertragsbedingungen bei Versicherungen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Es regelt in den §§ 1-8 die allgemeinen Vorschriften für Versicherungsverträge und enthält auch Regelungen zu den Versicherungsbedingungen. Diese müssen laut § 5 VVG klar und verständlich formuliert sein und dürfen keine unangemessenen Benachteiligungen für den Versicherungsnehmer enthalten.

Klauseln in Vertragsbedingungen bei Versicherungen
In den Vertragsbedingungen bei Versicherungen finden sich verschiedene Klauseln, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien näher regeln. Dazu gehören unter anderem:

  1. Obliegenheitsklauseln
    Diese Klauseln legen fest, welche Pflichten der Versicherungsnehmer hat, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Dazu können beispielsweise die Meldepflicht von Schäden oder die Anzeigepflicht von Risikoveränderungen gehören.

  2. Leistungsausschlussklauseln
    Diese Klauseln bestimmen, in welchen Fällen der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Sie können beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens greifen.

  3. Kündigungsklauseln
    Hier werden die Bedingungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags festgelegt.

  4. Ausschlussklauseln
    Diese Klauseln legen fest, welche Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dazu können beispielsweise Krieg, Kernenergie oder Naturkatastrophen gehören.

Besondere Vertragsbedingungen bei bestimmten Versicherungsarten
Je nach Art der Versicherung können auch spezielle Vertragsbedingungen gelten. Beispielsweise gibt es für die Kfz-Versicherung die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) und für die Hausratversicherung die Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung (ABH). Diese enthalten spezielle Regelungen, die auf die jeweilige Versicherungsart zugeschnitten sind.

Zusammenfassung
Die Vertragsbedingungen bei Versicherungen sind wesentlich für das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, da sie die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen und den Umfang des Versicherungsschutzes definieren. Sie beinhalten Obliegenheits-, Leistungsausschluss-, Kündigungs- und Ausschlussklauseln und müssen klar und verständlich sein, ohne den Versicherungsnehmer unangemessen zu benachteiligen. Diese Bedingungen werden durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und sind speziell auf die jeweilige Versicherungsart, wie Kfz- oder Hausratversicherungen, zugeschnitten. Die Einhaltung der Vertragsbedingungen wird von Aufsichtsbehörden überwacht.