Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Verlängerungsklausel

Eine Verlängerungsklausel in Versicherungsverträgen ermöglicht es, die Laufzeit der Versicherung über den ursprünglichen Zeitraum hinaus zu verlängern. Diese Option muss deutlich im Vertrag festgehalten und einfach verständlich sein. Der Versicherte muss über die Verlängerungsoption aufgeklärt werden und zustimmen. Die Details zu solchen Klauseln sind im § 2 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. In der Regel bleiben die Konditionen bei einer Vertragsverlängerung gleich.

Welche Funktion hat die Verlängerungsklausel?
Die Verlängerungsklausel dient dazu, den Versicherungsschutz über das ursprüngliche Vertragsende hinaus aufrechtzuerhalten, ohne dass ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss. Sie gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Versicherungsschutz bei Bedarf zu verlängern und somit eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten.

Welche Arten von Verlängerungsklauseln gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Verlängerungsklauseln: die automatische und die nicht-automatische Verlängerungsklausel.

  1. Bei der automatischen Verlängerungsklausel verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um eine bestimmte Zeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
  2. Bei der nicht-automatischen Verlängerungsklausel muss der Versicherungsnehmer aktiv eine Verlängerung beantragen.

Welche Klauseln können Teil der Verlängerungsklausel sein?
Neben der automatischen oder nicht-automatischen Verlängerung können weitere Klauseln Teil der Verlängerungsklausel sein. Dazu gehören beispielsweise die Verlängerung des Versicherungsschutzes zu den gleichen Bedingungen wie im ursprünglichen Vertrag oder die Möglichkeit einer Anpassung der Versicherungssumme.

Welche Folgen hat eine automatische Verlängerungsklausel für den Versicherungsnehmer?
Bei einer automatischen Verlängerungsklausel muss der Versicherungsnehmer aktiv werden, wenn er den Vertrag nicht weiterführen möchte. Tut er dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Zeit. Der Versicherungsnehmer muss dann auch weiterhin die Versicherungsprämie zahlen.

Welche Folgen hat eine nicht-automatische Verlängerungsklausel für den Versicherungsnehmer?
Bei einer nicht-automatischen Verlängerungsklausel muss der Versicherungsnehmer aktiv eine Verlängerung beantragen. Tut er dies nicht, endet der Versicherungsschutz automatisch zum Ende der Vertragslaufzeit. Der Versicherungsnehmer muss dann keine weiteren Prämien zahlen.

Welche Bedeutung hat die Verlängerungsklausel für die Versicherungsprämie?
Die Verlängerungsklausel kann Auswirkungen auf die Versicherungsprämie haben. Bei einer automatischen Verlängerung kann es zu einer Anpassung der Prämie kommen, da sich möglicherweise die Risikosituation des Versicherungsnehmers geändert hat. Bei einer nicht-automatischen Verlängerung kann der Versicherer die Prämie neu berechnen und gegebenenfalls anpassen.

Wie kann die Verlängerungsklausel im Versicherungsvertrag geregelt sein?
Die Verlängerungsklausel kann entweder direkt im Versicherungsvertrag oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt sein. In den AVB können auch weitere Details zur Verlängerungsklausel festgehalten sein, wie zum Beispiel die Frist für den Antrag auf Verlängerung oder die Möglichkeit einer Kündigung während der Verlängerung.

Welche Auswirkungen hat die Verlängerungsklausel auf die Kündigung des Versicherungsvertrages?
Die Verlängerungsklausel kann Auswirkungen auf die Kündigung des Versicherungsvertrages haben. Wird der Vertrag automatisch verlängert, muss der Versicherungsnehmer rechtzeitig vor dem Vertragsende kündigen, um eine weitere Verlängerung zu vermeiden. Bei einer nicht-automatischen Verlängerung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum ursprünglich vereinbarten Ende kündigen.

Was passiert, wenn die Verlängerungsklausel nicht im Versicherungsvertrag geregelt ist?
Fehlt eine Verlängerungsklausel im Versicherungsvertrag, endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Ende. Eine Verlängerung ist dann nur durch den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages möglich.

Zusammenfassung
In Versicherungsverträgen dient die Verlängerungsklausel dazu, die Laufzeit der Police über das ursprüngliche Ende hinaus zu verlängern und muss klar verständlich sein. Es gibt automatische und nicht-automatische Verlängerungsklauseln, bei denen entweder der Vertrag ohne Kündigung weiterläuft oder eine aktive Verlängerung durch den Versicherungsnehmer notwendig ist. Die Konditionen bleiben üblicherweise gleich, können aber angepasst werden, was auch die Prämie beeinflussen kann. Die Regelungen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Fehlt eine solche Klausel, endet der Vertrag automatisch und kann nur durch Neuabschluss verlängert werden.