Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Laufzeit | Wenn im Versicherungsbereich von der Laufzeit gesprochen wird, ist damit in der Regel die Vertragslaufzeit, Versicherungsdauer, Vertragsdauer oder Versicherungsperiode gemeint. Bei dieser Laufzeit handelt es sich also um den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart worden ist. Die Laufzeit als zeitliche Dauer eines Versicherungsverhältnisses ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Viele Versicherungen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Gängig sind jedoch auch Laufzeiten von drei, fünf und mehr Jahren. Der Gesetzgeber sieht keine Höchstlaufzeiten vor. Kündigen Versicherungsnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist vor dem Ablauf der Laufzeit, verlängert sich in vielen Fällen der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr oder eine bestimmte Dauer. Entsprechende Verlängerungsklauseln sind gem. § 11 I VVG zulässig. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist in vielen Versicherungsverträgen drei Monate. Hier sollte jedoch in den Versicherungsunterlagen nachgesehen werden, da auch anderweitige Fristen gelten können. Außerordentliches KündigungsrechtEin außerordentliches Kündigungsrecht besteht beispielsweise nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung. Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung können ebenfalls den Versicherungsdokumenten entnommen werden. In Bezug auf die Laufzeit und die Kündigung des Versicherungsverhältnisses können Sonderregelungen gelten. Dies gilt insbesondere für Kfz-Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Krankenversicherungen. Siehe auch: perfektversichert.de/beratung/kuendigungsfristen-versicherungen.html
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