Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Inlandsklausel

Die Inlandsklausel ist eine spezielle Klausel, die in Versicherungsverträgen verwendet wird. Sie besagt, dass der Versicherungsschutz nur für Schäden gilt, die innerhalb des Landes, in dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, entstehen. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht für Schäden gilt, die im Ausland entstehen.

Warum gibt es die Inlandsklausel?
Die Inlandsklausel dient dazu, das Risiko für die Versicherungsgesellschaft zu begrenzen. Wenn der Versicherungsschutz auch für Schäden im Ausland gelten würde, könnte dies zu höheren Kosten und somit zu höheren Prämien für die Versicherungsnehmer führen. Durch die Begrenzung auf das Inland können die Versicherungsgesellschaften das Risiko besser kalkulieren und somit ihre Prämien niedrig halten.

Für welche Versicherungen gilt die Inlandsklausel?
Die Inlandsklausel findet vor allem bei Sach- und Haftpflichtversicherungen Anwendung. Dazu zählen beispielsweise die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung. Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung ist die Inlandsklausel üblich.

Welche Auswirkungen hat die Inlandsklausel auf den Versicherungsschutz?
Die Inlandsklausel kann erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Denn wenn der Versicherungsschutz nur für Schäden innerhalb des jeweiligen Landes gilt, sind Schäden im Ausland nicht abgedeckt. Das kann vor allem bei Reisen ins Ausland zu Problemen führen, da hier oft zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden müssen, um ausreichend versichert zu sein.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Definition des Begriffs "Ausland". Hier kann es je nach Versicherung zu Unterschieden kommen. Während bei manchen Versicherungen nur Schäden außerhalb des Heimatlandes als Ausland gelten, zählt bei anderen Versicherungen bereits das Verlassen des eigenen Bundeslandes als Ausland.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Inlandsklausel?
In manchen Fällen kann die Inlandsklausel Ausnahmen haben:

  • Auslandsaufenthalte
    Eine der häufigsten Ausnahmen bei der Inlandsklausel sind Auslandsaufenthalte. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch für Reisen ins Ausland gilt, solange diese nicht länger als eine bestimmte Zeit dauern. Diese Zeitspanne kann je nach Versicherungsunternehmen variieren, liegt aber in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer vor Reiseantritt prüft, ob sein Versicherungsschutz auch für das Reiseland gilt und ob gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandsversicherung abgeschlossen werden muss.

  • Geschäftsreisen
    Für Geschäftsreisen gelten in der Regel ähnliche Regelungen wie für private Auslandsaufenthalte. Auch hier ist der Versicherungsschutz meistens auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und es kann erforderlich sein, eine zusätzliche Auslandsversicherung abzuschließen. Allerdings gibt es auch Versicherungsunternehmen, die Geschäftsreisen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausschließen. Daher ist es wichtig, vor Abschluss einer Versicherungspolice die genauen Bedingungen zu prüfen.

  • Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen
    Eine weitere Ausnahme bei der Inlandsklausel betrifft Auslandsaufenthalte aus beruflichen Gründen. Hierbei handelt es sich um längere Aufenthalte im Ausland, die nicht als Geschäftsreisen gelten. Zum Beispiel kann ein Arbeitnehmer für mehrere Monate ins Ausland entsandt werden, um dort für sein Unternehmen zu arbeiten. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch für den Auslandsaufenthalt gilt und gegebenenfalls eine spezielle Auslandsversicherung abgeschlossen wird.

  • Grenzüberschreitende Tätigkeiten
    Eine weitere Ausnahme bei der Inlandsklausel betrifft grenzüberschreitende Tätigkeiten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch für Aktivitäten im Ausland gilt, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Inland stehen. Beispielsweise kann ein Unternehmer regelmäßig Geschäftsbeziehungen zu Kunden im benachbarten Ausland haben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch für diese Tätigkeiten gilt

  • Auslandsumzug
    Eine weitere Ausnahme betrifft den Umzug ins Ausland. Wenn ein Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder seinen Geschäftssitz ins Ausland verlegt, kann der Versicherungsschutz auf das neue Land ausgedehnt werden. Allerdings ist es in solchen Fällen wichtig, dass der Versicherungsnehmer dies dem Versicherungsunternehmen mitteilt und gegebenenfalls eine Anpassung der Versicherungspolice vornimmt.

  • Auslandsimmobilien
    Eine weitere Ausnahme bei der Inlandsklausel betrifft Immobilien im Ausland. Wenn der Versicherungsnehmer eine Immobilie im Ausland besitzt, kann der Versicherungsschutz auch auf diese ausgedehnt werden. Allerdings ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer dies dem Versicherungsunternehmen mitteilt und gegebenenfalls eine Anpassung der Versicherungspolice vornimmt.

Was passiert, wenn ich einen Schaden im Ausland habe?
Wenn Sie einen Schaden im Ausland haben und die Inlandsklausel in Ihrem Versicherungsvertrag gilt, sind Sie in der Regel nicht durch Ihre Versicherung abgesichert. In diesem Fall müssen Sie den Schaden selbst tragen oder eine zusätzliche Versicherung abschließen, die auch im Ausland gültig ist.

Hat die Inlandsklausel Auswirkungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Grundsätzlich gilt, dass die Inlandsklausel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen keine Rolle spielt. Denn die Berufsunfähigkeit kann sowohl im Inland als auch im Ausland eintreten und die Versicherung muss in beiden Fällen die vereinbarten Leistungen erbringen.
Dies ist in § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (MBBU 2009) geregelt.

Hat die Inlandsklausel Auswirkungen auf Krankenversicherungen?
In der Regel sind Krankenversicherungen auf den Versicherungsnehmer beschränkt, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das bedeutet, dass die Versicherung nur für Behandlungen in Deutschland aufkommt. Sollte der Versicherte im Ausland erkranken, muss er die Kosten selbst tragen oder eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
Diese Regelung ist in § 194 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) festgehalten.

Hat die Inlandsklausel Auswirkungen auf Rentenversicherungen?
Grundsätzlich gilt, dass die Inlandsklausel bei Rentenversicherungen keine Rolle spielt. Denn die Versicherung muss die vereinbarten Rentenleistungen unabhängig davon erbringen, wo der Versicherte seinen Wohnsitz hat oder sich aufhält.
Diese Regelung ist in § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Rentenversicherung (MBRV 2009) festgehalten.

Hat die Inlandsklausel Auswirkungen auf Lebensversicherungen?
Auch bei Lebensversicherungen ist der Versicherungsschutz auf Deutschland beschränkt. Sollte der Versicherte im Ausland versterben, muss die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme dennoch auszahlen. Allerdings kann es Einschränkungen bei der Auszahlung der Überschussbeteiligung geben, wenn der Versicherte im Ausland lebt oder stirbt.
Diese Regelung ist in § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Lebensversicherung (MBLV 2008) festgehalten.

Welche Klauseln in Verträgen schließen Lücken durch eine Inlandsklausel?

  1. Auslandsklausel
    Diese Klausel erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden, die im Ausland entstehen. Dabei kann es sich um Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen handeln. Die Auslandsklausel ist vor allem für Versicherungsnehmer relevant, die häufig im Ausland unterwegs sind, sei es beruflich oder privat.
  2. Rückkehroption
    Diese Klausel ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsschutz auch im Ausland zu nutzen, ohne dass die Inlandsklausel greift. Der Versicherungsnehmer muss jedoch innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in der Regel 30 Tage, wieder in sein Heimatland zurückkehren, um den Versicherungsschutz weiterhin zu nutzen.
  3. Weltweiter Geltungsbereich
    Eine weitere Möglichkeit, um Versicherungslücken durch die Inlandsklausel zu schließen, ist die Erweiterung des Geltungsbereichs auf weltweiten Schutz. Diese Klausel ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsschutz auch außerhalb seines Heimatlandes in Anspruch zu nehmen. Dabei sind jedoch häufig bestimmte Länder ausgeschlossen, die als besonders risikoreich gelten.

Welche Gesetze können Versicherungslücken durch die Inlandsklausel schließen?

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das Versicherungsvertragsgesetz enthält auch Regelungen zur Inlandsklausel und gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn die Inlandsklausel nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
  2. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
    In den Allgemeinen Bedingungen wird unter anderem geregelt, dass der Versicherungsschutz im Ausland nur für eine bestimmte Zeit gilt und danach die Inlandsklausel greift.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Versicherungslücken durch die Inlandsklausel zu schließen?

  1. Ausdrückliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag
    Um Versicherungslücken durch die Inlandsklausel zu schließen, muss diese ausdrücklich im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Eine stillschweigende Einbeziehung der Inlandsklausel ist nicht ausreichend und kann im Schadensfall zu Problemen führen.
  2. Beachtung der Fristen
    Bei Vertragserweiterungen wie der Rückkehroption oder dem weltweiten Geltungsbereich ist es wichtig, die vereinbarten Fristen einzuhalten. Andernfalls kann die Inlandsklausel wieder greifen und es entstehen erneut Versicherungslücken.

Zusätzliche Versicherungen für Auslandsaufenthalte
Um auch im Ausland ausreichend versichert zu sein, bieten Versicherungen oft zusätzliche Versicherungen an, die den Geltungsbereich auf das Ausland erweitern. Dazu zählen beispielsweise die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung oder die Reisegepäckversicherung. Diese Versicherungen sind besonders wichtig für längere Auslandsaufenthalte oder Reisen in Länder mit hohen Gesundheitskosten.

Zusammenfassung
Die Inlandsklausel in Versicherungsverträgen beschränkt den Schutz auf das Land des Vertragsabschlusses. Dies hilft Versicherern, Risiken und Kosten zu kalkulieren und günstige Prämien anzubieten. Hauptanwendung findet sie in Sach- und Haftpflichtversicherungen. Es gibt Ausnahmen, die Versicherungsschutz im Ausland unter bestimmten Bedingungen gewähren, wie kurze Auslandsaufenthalte oder Geschäftsreisen. Bei Schäden im Ausland ohne entsprechende Deckung muss man selbst zahlen oder zusätzliche Versicherungen abschließen. Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungen sind meist nicht von der Inlandsklausel betroffen, während bei Lebens- und Krankenversicherungen Einschränkungen bestehen können. Um Lücken zu schließen, gibt es Klauseln wie den weltweiten Geltungsbereich und gesetzliche Regelungen.