Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Todesfallsumme

Die Todesfallsumme ist ein Begriff aus der Versicherungswelt und bezieht sich auf den Betrag, der im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen oder benannte Begünstigte ausgezahlt wird. Sie ist somit eine wichtige Kennzahl bei verschiedenen Versicherungsprodukten, wie beispielsweise der Risikolebensversicherung.

Welche Bedeutung hat die Todesfallsumme?
Die Todesfallsumme hat vor allem eine finanzielle Bedeutung für die Hinterbliebenen des Versicherten. Im Falle seines Todes erhalten sie eine vorher festgelegte Summe, die ihnen dabei helfen soll, finanzielle Belastungen wie beispielsweise Beerdigungskosten, offene Kredite oder laufende monatliche Ausgaben zu decken. Die Höhe der Todesfallsumme kann daher individuell gewählt werden und sollte an die Bedürfnisse der Hinterbliebenen angepasst sein.

Welche Versicherungsprodukte beinhalten eine Todesfallsumme?
Die Todesfallsumme ist vor allem bei der Risikolebensversicherung von Bedeutung, da diese Versicherung speziell für den Todesfall abgeschlossen wird. Hier wird eine bestimmte Summe für den Todesfall festgelegt und im Falle des Ablebens des Versicherten an die Begünstigten ausgezahlt. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge, der privaten Rentenversicherung und der privaten Unfallversicherung kann eine Todesfallsumme vereinbart werden, um die Hinterbliebenen abzusichern.

Wie wird die Todesfallsumme festgelegt?
Die Höhe der Todesfallsumme wird in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt. Hierbei können verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie beispielsweise das Alter und die finanzielle Situation des Versicherten, die Anzahl der Hinterbliebenen und deren Bedürfnisse. Auch die Laufzeit des Vertrages und die gewünschte monatliche oder jährliche Beitragszahlung können Einfluss auf die Höhe der Todesfallsumme haben.

Wie hoch sollte die Todesfallsumme sein?
Die Höhe der Todesfallsumme sollte individuell angepasst werden und von den persönlichen Lebensumständen und Bedürfnissen abhängen. Eine Faustregel besagt, dass die Todesfallsumme das drei- bis fünffache des Bruttojahreseinkommens des Versicherungsnehmers betragen sollte. Jedoch ist es ratsam, eine genaue Bedarfsanalyse durchzuführen, um die tatsächlich benötigte Summe zu ermitteln.

Welche Faktoren sollten bei der Bedarfsanalyse berücksichtigt werden?
Bei der Bedarfsanalyse sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um die passende Todesfallsumme zu ermitteln. Dazu gehören unter anderem die laufenden Kosten der Hinterbliebenen, wie bereits erwähnt, aber auch zukünftige Ausgaben wie die Finanzierung von Ausbildungskosten oder eine mögliche Umschulung für den Partner. Auch eventuelle Schulden oder finanzielle Verpflichtungen sollten in die Berechnung einbezogen werden.

Welche Rolle spielt die Inflation?
Bei der Ermittlung der Todesfallsumme sollte auch die Inflation berücksichtigt werden. Da die Kosten für Lebenshaltung, Miete und andere Ausgaben im Laufe der Zeit steigen, sollte die Todesfallsumme entsprechend angepasst werden, um die tatsächlichen Bedürfnisse der Hinterbliebenen zu decken.

Kann die Todesfallsumme im Laufe des Vertrages angepasst werden?
In der Regel ist es möglich, die Todesfallsumme im Laufe des Vertrages anzupassen. Dies kann beispielsweise bei einer Veränderung der persönlichen oder finanziellen Situation des Versicherten sinnvoll sein. Allerdings kann eine Anpassung auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und sollte daher gut überlegt werden.

Was passiert mit der Todesfallsumme, wenn der Versicherte nicht stirbt?
Wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit nicht stirbt, wird die Todesfallsumme nicht ausgezahlt. Sie dient somit als reine Absicherung für den Todesfall und kann nicht als Spar- oder Anlageprodukt betrachtet werden. Bei Vertragsende oder Kündigung der Versicherung wird in der Regel kein Geld aus der Todesfallsumme ausgezahlt.

Zusammenfassung
Die Todesfallsumme ist der Betrag, der bei Tod des Versicherten an die Begünstigten ausgezahlt wird. Sie ist vor allem in Risikolebensversicherungen wichtig und soll Hinterbliebene finanziell absichern, z.B. für Beerdigungskosten oder laufende Ausgaben. Die Höhe wird individuell beim Vertragsabschluss bestimmt und richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Alter, finanzielle Situation und Bedürfnisse der Hinterbliebenen. Eine Bedarfsanalyse hilft, die benötigte Summe zu ermitteln, wobei auch zukünftige Kosten und Inflation berücksichtigt werden sollten. Die Summe kann während der Vertragslaufzeit angepasst werden, wird aber nur im Todesfall ausgezahlt und nicht als Ersparnis bei Vertragsende.