Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Leistungsverweigerung versus Leistungsvorbehalt | Um die Unterschiede zwischen den Begriffen Leistungsverweigerung und Leistungsvorbehalt bei Versicherungen zu verstehen, ist es wichtig, zunächst die Grundlagen zu klären. Versicherungen sind Verträge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern, in denen sich das Unternehmen verpflichtet, im Falle eines versicherten Schadens eine Leistung zu erbringen. Die Versicherungsnehmer zahlen dafür regelmäßig Beiträge an das Unternehmen. Leistungsverweigerung - Was bedeutet das?
In all diesen Fällen spricht man von einer Leistungsverweigerung, da das Versicherungsunternehmen die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt. Leistungsvorbehalt - Was bedeutet das?
In diesen Fällen spricht man von einem Leistungsvorbehalt, da das Unternehmen die Leistung zwar erbringt, aber das Recht hat, diese später zu ändern oder zu kürzen. Zusammenfassung
Es ist daher wichtig, dass Versicherungsnehmer die Bedingungen ihres Versicherungsvertrages genau kennen und ihre Pflichten erfüllen, um mögliche Leistungsverweigerungen oder -vorbehalte zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollten sie sich an ihren Versicherungsberater oder an das Unternehmen selbst wenden, um Klarheit zu schaffen. |