Krankenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Selbst­ständige in der gesetzlichen Krankenkasse

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist für alle Einwohner und Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich von Vorteil. Bei Selbstständigen gibt es jedoch einige spezielle Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Freiberufler, Einzelunternehmer, Händler und Kleinunternehmer. Diese Selbstständigen haben die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu wählen. Freiberufler und Geschäftsinhaber, die keine festen Anstellungsverhältnisse eingehen, können sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Es ist ratsam, dies früh im Berufsleben als Selbstständiger zu tun, da eine spätere Rückkehr ins staatliche System oft mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Für Künstler und Journalisten besteht eine obligatorische Versicherung über die Künstlersozialkasse im gesetzlichen Versicherungssystem.

 

Vorteile einer gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige

Als Selbstständiger stehen Sie vor der wichtigen Entscheidung, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Während die private Krankenversicherung oft als attraktivere Option angesehen wird, gibt es auch viele Vorteile, die die Gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige bietet:

  • Keine Gesundheitsprüfung
    Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung gibt es bei der Gesetzlichen Krankenkasse keine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand in die Gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden und keine Risikozuschläge zahlen müssen. Gerade für Selbstständige, die möglicherweise Vorerkrankungen haben oder in risikoreichen Berufen tätig sind, ist dies ein großer Vorteil.

  • Familienversicherung
    Wenn Sie als Selbstständiger verheiratet sind und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner nicht berufstätig ist, können Sie diese Person in der Gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichern. Dies gilt auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden. Dadurch können Sie als Familie erhebliche Beiträge sparen, da Sie nur für eine Person Beiträge zahlen müssen.

 

Nachteile einer gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, stoßen auf einige Nachteile:

  1. Da die Beiträge nicht individuell gestaltet werden, kann es sein, dass sie bei einem höheren Einkommen mehr zahlen als in einer privaten Krankenversicherung.
  2. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind festgelegt und können nicht auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden.

 

Beitragssätze der Krankenversicherung

Für eigenverantwortlich Agierende kalkulieren die öffentlichen Gesundheitskassen die zu leistenden Versicherungsbeiträge basierend auf dem spezifischen Prozentsatz des Beitrags und des versteuerten Einkommens.

  • Der allgemeine Beitragssatz, der auch das Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag beinhaltet, beträgt 14,6 Prozent.
  • Ein ermäßigter Satz von 14,0 Prozent gilt für jene, die auf das Krankengeld verzichten.
  • Der variierende Zusatzbeitrag, der von der jeweiligen Kasse festgelegt wird, hat im Durchschnitt 2,5 Prozent.
  • Die Beiträge für die Pflegeversicherung belaufen sich auf 3,05 Prozent für Versicherte mit Kindern oder unter 23 Jahren und auf 3,4 Prozent für Kinderlose über 23 Jahre.

 

Berücksichtigtes Einkommen

Zu den Einkommensarten, die bei den Beiträgen Berücksichtigung finden, gehören neben dem steuerlich erfassten Profit aus der beruflichen Aktivität auch Einnahmen aus Vermietung, Kapitalerträge, Unterstützungszahlungen des nicht gemeinsam lebenden oder geschiedenen Partners, Renten, betriebliche Altersvorsorgen oder Direktversicherungen. Unter gewissen Umständen wird auch das Einkommen eines privatversicherten Ehe- oder Lebenspartners miteinbezogen.

 

Höchstbeitrag

In der Krankenversicherung werden Einnahmen bis zu einer Grenze von 66.150 Euro jährlich für 2025 berücksichtigt, was monatlich 5.512,50 Euro entspricht.
Ein kinderloser Selbstständiger, der Anspruch auf Krankengeld hat und eine Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag wählt, zahlt monatlich höchstens etwa 943 Euro für seine Krankenversicherung. Hinzu kommen etwa 231 Euro für die Pflegeversicherung. Der maximale monatliche Gesamtbeitrag beträgt somit circa 1.174 Euro, was 21,3 Prozent des monatlichen Einkommens von 5.512,50 Euro entspricht.
 

Gut zu wissen:

  • Überzahlungen können erstattet werden. Wenn zunächst kein Einkommensbeleg vorgelegt wird, dient das zuletzt dokumentierte Einkommen weiterhin als Berechnungsgrundlage. Innerhalb von drei Kalenderjahren nach dem Jahresende muss der aktuelle Einkommensteuerbescheid nachgereicht werden, woraufhin die Beiträge rückwirkend korrigiert werden. Wird diese Nachreichung versäumt, ist der Höchstbeitrag von für das betreffende Jahr nachträglich zu zahlen.
  • Für Selbstständige, deren Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, entfällt die Pflicht zur Vorlage von Einkommensnachweisen, da sie bereits den maximalen Satz entrichten.

 

Mindestbeitrag

Die Mindestbemessungsgrundlage ist das festgelegte Minimum an Einkommen, das für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung verwendet wird. Selbst wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ist oder keine Einkünfte vorliegen, wird dieser Betrag zugrunde gelegt. Ab 2025 beträgt diese Grundlage für Selbstständige monatlich 1.248,33 Euro. Darauf basierend werden die Mindestbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, die durchschnittlich bei 270 Euro monatlich liegen, abhängig von der Krankenkasse.

 

Handwerker auf der Walz

Handwerksgesellen auf Wanderschaft können während ihrer bis zu dreijährigen Walz, die nach bestandener Gesellenprüfung und unter bestimmten Voraussetzungen beginnt, den vergünstigten Studententarif für ihre Krankenversicherung nutzen. Diese Phase gilt als berufliche Ausbildung, wodurch der Studententarif anwendbar ist.
Gesellen, die eine Anstellung finden, zahlen mit dem Arbeitgeber lohnabhängige Beiträge und sind regulär versichert.
In Zeiten ohne Beschäftigung sollten sie auf den Studententarif zurückgreifen und dies ihrer Krankenkasse mitteilen. Für die Dokumentation ist ein Wanderbuch zu führen.
Unter 25-Jährige können in der Familienversicherung bleiben, solange sie kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen.

 

Krankenversicherungswahl für junge Leute

Für junge Personen könnte eine private Krankenversicherung (PKV) wegen des umfangreicheren Leistungsspektrums bei oft geringeren Prämien attraktiv wirken.
Allerdings ist für Personen mit stark schwankenden oder kontinuierlich geringen Einkünften die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von Vorteil, da sie eine langfristig bezahlbare Abdeckung von gesundheitlichen Risiken ermöglicht.

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Selbstständiger ist man in der gesetzlichen Krankenkasse nicht automatisch versichert, sondern muss sich selbstständig bei einer Krankenkasse anmelden. Dabei können verschiedene Fragen auftreten, die im Folgenden aufgelistet und beantwortet werden:

Wie hoch ist der Beitrag als selbstständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse?
Der Beitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nach dem Einkommen und beträgt derzeit 14,6% des Einkommens, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Gibt es als Selbstständiger auch die Möglichkeit einer Familienversicherung?
Ja, auch als Selbstständiger kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nutzen, z.B. wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist und kein oder nur ein geringes Einkommen hat.

Wie funktioniert die Beitragszahlung als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse?
Als Selbstständiger muss man die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse selbstständig zahlen. Dabei kann man zwischen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungen wählen.

Kann man als Selbstständiger auch eine private Krankenversicherung wählen?
Selbstständige haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Was passiert, wenn man als Selbstständiger seine Beiträge nicht zahlen kann?
Wenn man als Selbstständiger seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse nicht zahlen kann, sollte man umgehend mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. Andernfalls droht die Kündigung der Mitgliedschaft.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse benötigt?
Für die Anmeldung als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse werden in der Regel der Personalausweis, die Gewerbeanmeldung und die Steuernummer benötigt.

Kann man als Selbstständiger auch in der gesetzlichen Krankenkasse von einem Wahltarif profitieren?
Ja, auch als Selbstständiger kann man von Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenkasse profitieren, z.B. durch eine Beitragsrückerstattung bei Inanspruchnahme von Leistungen oder durch einen Selbstbehalttarif mit günstigeren Beiträgen.

Kann ich als Selbstständiger auch in eine andere Krankenkasse wechseln?
Ja, Selbstständige haben das Recht, ihre Krankenkasse frei zu wählen. Ein Wechsel ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.

 

Zusammenfassung

In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung für alle Einwohner und Arbeitnehmer grundsätzlich vorteilhaft, und Selbstständige können zwischen dieser und einer privaten Versicherung wählen. Vorteile der gesetzlichen Versicherung sind die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und die mögliche kostenlose Familienversicherung, während Nachteile in festgelegten Beiträgen und Leistungen liegen. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und es gibt eine Mindest- und Höchstgrenze für die Beitragszahlung. Überzahlungen können rückwirkend erstattet werden, wenn der aktuelle Steuerbescheid nachgereicht wird. Junge Personen profitieren oft von der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie langfristig bezahlbaren Schutz bietet.