Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leistungsvorbehalt

Der Begriff Leistungsvorbehalt bezieht sich auf eine Klausel in Versicherungsverträgen, die es dem Versicherer ermöglicht, die Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer einzuschränken oder auszusetzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat oder wenn bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Was sind die Gründe für einen Leistungsvorbehalt?
Ein Leistungsvorbehalt kann aus verschiedenen Gründen in einem Versicherungsvertrag enthalten sein.

  1. Einer der Hauptgründe ist der Schutz des Versicherers vor Betrug oder arglistiger Täuschung seitens des Versicherungsnehmers. Durch den Leistungsvorbehalt kann der Versicherer sicherstellen, dass er nicht für Schäden oder Risiken aufkommen muss, die durch betrügerische Handlungen des Versicherungsnehmers verursacht wurden.

  2. Ein weiterer Grund für den Leistungsvorbehalt kann sein, dass der Versicherer bestimmte Bedingungen oder Voraussetzungen festlegt, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Diese Bedingungen können beispielsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Vorlage von bestimmten Dokumenten im Schadensfall umfassen.

Welche gesetzlichen Regelungen bilden die Grundlage für den Leistungsvorbehalt?
Der Leistungsvorbehalt bei Versicherungen basiert auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die je nach Versicherungsart und Land variieren können. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige grundlegende gesetzliche Bestimmungen, die für den Leistungsvorbehalt relevant sind.

  1. Eine wichtige gesetzliche Regelung ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern regelt. Im VVG ist unter anderem festgelegt, dass der Versicherer die Leistung verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine vertraglichen Pflichten verletzt hat.

  2. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann für den Leistungsvorbehalt relevant sein, insbesondere wenn es um die Auslegung von Versicherungsverträgen geht. Im BGB ist beispielsweise festgelegt, dass ein Vertrag nichtig ist, wenn eine Partei arglistig die Unwahrheit über Tatsachen behauptet oder verschweigt, die für den Vertragszweck von Bedeutung sind.

  3. Des Weiteren können auch spezifische Versicherungsgesetze wie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder das Sozialgesetzbuch (SGB) den Leistungsvorbehalt regeln. Das VAG ist beispielsweise für die Aufsicht über Versicherungsunternehmen zuständig und kann daher auch Vorschriften für den Leistungsvorbehalt enthalten. Das SGB kann für den Leistungsvorbehalt bei Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Krankenversicherung relevant sein.

Welche Auswirkungen hat der Leistungsvorbehalt auf den Versicherungsnehmer?
Der Leistungsvorbehalt kann für den Versicherungsnehmer verschiedene Auswirkungen haben.

  1. Im Falle eines Schadens kann der Versicherer die Leistung verweigern oder einschränken, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat oder wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer für den Schaden selbst aufkommen muss oder dass die Leistung des Versicherers geringer ausfällt als erwartet.
  2. Zudem kann der Leistungsvorbehalt auch dazu führen, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss genauer auf die Bedingungen und Voraussetzungen achten muss, um sicherzustellen, dass er im Schadensfall Anspruch auf Leistungen hat. Es ist daher wichtig, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen sorgfältig liest und bei Unklarheiten oder Fragen den Versicherer kontaktiert.

Leistungsverweigerung versus Leistungsvorbehalt
Der Hauptunterschied zwischen Leistungsvorbehaltung und Leistungsverweigerung besteht darin, dass die Leistungsvorbehaltung Bedingungen festlegt, unter denen eine Versicherungsgesellschaft bereit ist, Leistungen zu erbringen, während die Leistungsverweigerung eine Ablehnung der Leistungspflicht bedeutet. Eine Leistungsvorbehaltung kann somit als eine Art Vorsichtsmaßnahme angesehen werden, um sicherzustellen, dass der Versicherungsnehmer die vereinbarten Bedingungen erfüllt, während eine Leistungsverweigerung aufgrund von Nichterfüllung dieser Bedingungen erfolgt.

Zusammenfassung
Der Leistungsvorbehalt in Versicherungsverträgen ermöglicht dem Versicherer, seine Leistungspflicht einzuschränken, etwa bei Nichterfüllung von Pflichten durch den Versicherungsnehmer oder fehlenden Voraussetzungen. Er dient dem Schutz vor Betrug und setzt bestimmte Bedingungen, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss. Die rechtliche Grundlage bildet in Deutschland unter anderem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass der Versicherer die Leistung verweigern kann, was eine sorgfältige Beachtung der Vertragsbedingungen erforderlich macht.