Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leistungsverweigerung

Der Begriff der Leistungsverweigerung wird verwendet, wenn Versicherungsnehmer bei ihrer Versicherung eine Rechnung einreichen oder einen Schaden geltend machen und die Versicherungsgesellschaft nicht reguliert. Eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft kann mehrere Gründe haben.

Eine Schadensregulierung kann zum Beispiel dann verweigert werden, wenn der zeitliche oder räumliche Geltungsbereich der Versicherung überschritten ist. Viele Versicherungen und Zusatzversicherungen treten erst nach Ablauf einer Wartezeit stufenweise in die Leistung ein. Die Leistungen einer Versicherung müssen immer auf einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage basieren.

Weitere Gründe für eine Leistungsverweigerung können Verletzungen im Bereich der Mitwirkungspflichten der Versicherungsnehmer oder Selbstverschulden sein.