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BegriffDefinition
Leistungsverweigerung

Leistungsverweigerung bedeutet, dass eine Partei die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt, obwohl die andere Partei dazu bereit ist. Dies kann auf Zahlungsunfähigkeit, Unzufriedenheit mit den Vertragsbedingungen oder rechtlichen Problemen beruhen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 275 BGB) besteht ein Recht zur Leistungsverweigerung, wenn der Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt. Im Falle einer Leistungsverweigerung kann der andere Vertragspartner Erfüllung, Schadensersatz oder Vertragsrücktritt fordern, während der Verweigerer zur Offenlegung der Gründe und möglicherweise zu Schadensersatz verpflichtet ist. Unberechtigte Leistungsverweigerung kann zu Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafen und bei schweren Fällen als Vertragsbruch rechtliche Folgen haben.


Was versteht man bei Versicherungen unter dem Begriff Leistungsverweigerung?
Unter dem Begriff Leistungsverweigerung versteht man bei Versicherungen die Weigerung, eine versprochene Leistung zu erbringen. Dies kann verschiedene Gründe haben und ist in der Regel mit rechtlichen Konsequenzen verbunden. Im Folgenden werden wir den Begriff genauer definieren und auf die entsprechenden Gesetze eingehen.

Was sind die Gründe für eine Leistungsverweigerung?
Eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen.

  1. Einer der häufigsten Gründe ist, dass der Versicherungsfall nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt. Das bedeutet, dass die versicherte Person oder das versicherte Objekt nicht den Bedingungen entspricht, die in der Versicherungspolice festgelegt sind.
  2. Ein weiterer Grund für eine Leistungsverweigerung kann sein, dass die versicherte Person falsche Angaben gemacht hat oder wichtige Informationen verschwiegen hat. In diesem Fall spricht man von einer arglistigen Täuschung und die Versicherung ist berechtigt, die Leistung zu verweigern.
  3. Auch grobe Fahrlässigkeit seitens der versicherten Person kann zu einer Leistungsverweigerung führen. Wenn die versicherte Person also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat und dadurch den Versicherungsfall verursacht hat, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Welche Gesetze regeln die Leistungsverweigerung bei Versicherungen?
Die Leistungsverweigerung bei Versicherungen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das wichtigste Gesetz in diesem Zusammenhang ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier sind die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern festgelegt.

  1. Gemäß § 6 VVG ist die Versicherung verpflichtet, im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zu erbringen. Allerdings kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn einer der oben genannten Gründe vorliegt.
  2. Des Weiteren regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Leistungsverweigerung bei Versicherungen. Hier ist insbesondere der § 123 BGB relevant, der die Anfechtung von Verträgen aufgrund von arglistiger Täuschung regelt. Wenn die Versicherung nachweisen kann, dass die versicherte Person arglistig getäuscht hat, kann sie den Vertrag anfechten und somit die Leistung verweigern.

Welche Konsequenzen hat eine Leistungsverweigerung für den Versicherungsnehmer?
Eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherung kann für den Versicherungsnehmer schwerwiegende Konsequenzen haben.

  1. Im Falle eines Schadens, der nicht von der Versicherung gedeckt wird, muss der Versicherungsnehmer die Kosten selbst tragen. Dies kann zu finanziellen Belastungen führen und im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein.
  2. Darüber hinaus kann eine Leistungsverweigerung auch zu einem Vertrauensverlust gegenüber der Versicherung führen. Der Versicherungsnehmer hat schließlich einen Vertrag abgeschlossen und erwartet im Falle eines Schadens eine Leistung. Wenn diese verweigert wird, kann dies das Vertrauen in die Versicherung nachhaltig beeinträchtigen.

Wie kann man sich gegen eine Leistungsverweigerung wehren?
Wenn die Versicherung die Leistung verweigert, hat der Versicherungsnehmer verschiedene Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

  • Zunächst sollte er die Gründe für die Verweigerung prüfen und überprüfen, ob diese berechtigt sind. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Versicherungsnehmer Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.
  • Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist, kann der Versicherungsnehmer rechtliche Schritte einleiten. Hierfür kann er sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden, die ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen können.

Leistungsverweigerung versus Leistungsvorbehalt
Beide sind rechtliche Mittel, um auf Probleme in Vertragsbeziehungen zu reagieren:

  1. Leistungsverweigerung bedeutet, dass eine Partei ihre vertragliche Leistung aufgrund eines Mangels oder einer Vertragsverletzung nicht erbringt.
  2. Leistungsvorbehalt dagegen ermöglicht es einer Partei, ihre Leistung bis zur Klärung bestimmter Voraussetzungen zurückzuhalten.
  3. Während die Leistungsverweigerung endgültig ist, ist der Leistungsvorbehalt temporär.

Zusammenfassung
Leistungsverweigerung bei Versicherungen bedeutet, dass die Versicherung die Auszahlung im Schadensfall verweigern kann, wenn der Schaden nicht unter den Versicherungsschutz fällt, falsche Angaben gemacht wurden oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regeln die Leistungsverweigerung. Sie kann für den Versicherten ernste finanzielle Folgen haben und das Vertrauen in die Versicherung erschüttern. Gegen eine unberechtigte Verweigerung kann Widerspruch eingelegt oder eine rechtliche Beratung gesucht werden.