In Deutschland können bestimmte Personengruppen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Private Krankenversicherungen bieten oft bessere Leistungen und individuelle Tarife. Jedoch können die Beiträge im Alter stark steigen, was zu Problemen führen kann. Der kontinuierliche Kostenanstieg und Veränderungen in der Lebenssituation bewegen viele dazu, über eine Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung nachzudenken. Ein Wechsel ist kompliziert und erfordert die Beachtung bestimmter Regeln und Prozesse.
Die Gründe für den Wechsel sind vielfältig:
- Finanzielle Belastung
Im Alter steigen die Beiträge für die Private Krankenversicherung (PKV) oft deutlich an, was besonders für ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen eine finanzielle Belastung darstellen kann. Trotz der wertvollen Leistungen, die eine PKV bieten kann, erscheint ein Wechsel zur GKV aus ökonomischen Gründen als sinnvolle Option. - Lebensveränderungen
Personen wechseln häufig aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Einkommensverlust zur GKV, da diese Umstände die PKV-Beiträge unerschwinglich machen können. - Beitragsschwierigkeiten
Finanzielle Engpässe, etwa durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können die PKV-Beiträge schwierig gestalten, weshalb die einkommensabhängigen GKV-Beiträge attraktiver wirken.
Möglichkeiten für Angestellte, von der PKV zur GKV zu wechseln
Angestellte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, während Selbstständige und Gutverdiener auch privat versichert sein können. Ein Wechsel in die GKV ist für Privatversicherte unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Versicherungspflichtgrenze unterschreiten
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen man gesetzlich krankenversichert sein muss. Fällt ein privat Versicherter unter diese Grenze, wechselt er automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung. - Familienversicherung nutzen
Wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen über dessen Versicherung familienversichern. Ihr eigenes Einkommen muss dazu gering sein, wobei Ihr Alter keine Rolle spielt. Die Einkommensgrenze liegt derzeit (2025) bei maximal 552 Euro monatlich bei einem Minijob, oder einem Gesamteinkommen von nicht mehr als 530 Euro monatlich.
Auch als Rentner mit einer Teilrente könnten Sie sich unter diesen Bedingungen familienversichern lassen. - Einkommen reduzieren
Teilzeitarbeit, ein Sabbatical oder die Verwendung eines Arbeitszeitkontos können das monatliche Gehalt vorübergehend reduzieren und so die Versicherungspflicht beeinflussen. Auch Eltern- oder Pflegezeit kann das Einkommen senken. Mitarbeiter können zudem die Brückenteilzeit nutzen, um ihre Arbeitsstunden zeitweise zu verringern und in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren.
Möglichkeiten für Selbstständige von der PKV zur GKV zu wechseln
Der Wechsel von der PKV zu GKV gestaltet sich für Selbstständige komplexer als für Angestellte. Hier stehen grundsätzlich zwei Hauptoptionen zur Verfügung:
- Hauptberufliche Anstellung
Freiberufler können neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit selbstständig arbeiten, wenn das monatliche Einkommen über 538 Euro liegt, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt. Ihre freiberufliche Tätigkeit kann als Nebenerwerb betrieben werden, solange sie nicht umfangreicher als die Hauptbeschäftigung ist. Entscheidend ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit in der selbstständigen Tätigkeit 20 Stunden nicht übersteigt und das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung mehr als die Hälfte der Sozialversicherungsbemessungsgrenze beträgt. - Geschäftsaufgabe und Familienversicherung
Wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist, besteht die Möglichkeit, die eigene selbstständige Tätigkeit aufzugeben und sich kostenfrei in die Familienversicherung des gesetzlich Versicherten integrieren zu lassen. - Notlösungen für Härtefälle
In dringenden Fällen können sowohl Angestellte als auch Selbstständige auf folgende Notlösungen zurückgreifen:- Arbeitslosigkeit
Durch Arbeitslosmeldung und den Bezug von Arbeitslosengeld I ist es möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Allerdings erfordert dies das Ende der Selbstständigkeit. Für ältere Versicherte kann dieser Schritt besonders herausfordernd sein. - Versicherung im europäischen Ausland
Ein Umzug oder Jobbeginn in einem anderen EU-Land mit staatlicher Krankenversicherung kann vorübergehend eine Alternative sein. Nach mindestens einem Jahr dort und fristgerechter Kündigung der privaten Krankenversicherung (PKV) kann man nach Rückkehr nach Deutschland innerhalb von drei Monaten freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln.
- Arbeitslosigkeit
Herausforderungen für Ältere als 55 Jahre
Für Personen über 55 Jahre ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ausgeschlossen. Dies dient dazu, das System zu schützen, da junge Menschen oft von günstigeren Beiträgen in der PKV profitieren, während im Alter die Kosten in der PKV steigen. Würde ein Wechsel erlaubt, müssten gesetzliche Kassen die Kosten für die Versicherung älterer Menschen tragen, die zuvor keine Beiträge gezahlt haben. Außerdem wäre das Risiko für Krankheiten im Alter höher, was die GKV belasten würde, während die PKV von den jüngeren, gesünderen Mitgliedern profitiert. Aus diesen Gründen sind Wechsel in die GKV nach dem 55. Lebensjahr nur unter bestimmten Ausnahmen möglich.
Wichtig zu wissen:
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach einer Beschäftigung im Ausland ist oft problematisch. Es gibt unseriöse Dienstleister, die gegen Bezahlung Scheinarbeitsverhältnisse in Osteuropa anbieten, um den Anschein zu erwecken, man sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die GKV kennt diese Methoden und prüft genau, ob eine ausländische Beschäftigung nur vorgespielt wird. Werden solche Betrugsversuche aufgedeckt, verwehrt die GKV den Zugang und man bleibt in der privaten Krankenversicherung (PKV). In diesem Fall bleibt oft nur der Wechsel in den Basistarif der PKV, was finanzielle Nachteile haben kann, da die bisherigen Altersrückstellungen aus dem alten Tarif nicht übertragen werden.
So könnte der Wechsel aber dennoch gelingen
Um in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- In den letzten fünf Jahren muss man mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen sein oder man darf nicht länger als 25 Jahre von der Pflichtversicherung befreit oder selbstständig gewesen sein.
- Auch über einen gesetzlich versicherten Lebenspartner kann man sich wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Hier könnte der Weg über die Familienversicherung genommen werden. Dafür muss der Partner selbst gesetzlich versichert sein, das Bruttoeinkommen des Wechselnden unter 535 Euro monatlich liegen oder er einer gering bezahlten Tätigkeit mit einem Maximalverdienst von monatlich 556 Euro monatlich
Tipp
Wenn Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung zu hoch erscheinen, prüfen Sie zuerst, ob Ihr Versicherer günstigere Tarife bietet. Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So können Sie beispielsweise zum Standardtarif wechseln, der Leistungen auf das gesetzliche Niveau beschränkt. Ob der Standardtarif oder ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoller ist, sollte durch einen erfahrenen Berater geklärt werden.
Vor einem Wechsel sollte man sich gut informieren und eventuell eine professionelle Beratung nutzen, um eine nachhaltige Entscheidung zu treffen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?
In der Regel müssen Sie angestellt sein und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Auch eine Arbeitslosigkeit kann den Wechsel ermöglichen.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei einem Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Altersrückstellungen werden bei einem Wechsel nicht mitgenommen und verbleiben bei der privaten Krankenversicherung. Sie können jedoch bei Bedarf für zukünftige Beiträge, zum Beispiel für eine Krankenzusatzversicherung verwendet werden.
Wie läuft der Wechsel von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung ab?
Zunächst müssen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl einen Mitgliedsantrag stellen. Erst wenn Sie von der Krankenkasse eine verbindliche Zusage erhalten haben, müssen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Kündigung einreichen.
Gibt es bestimmte Berufsgruppen, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können?
Ja, für einige Berufsgruppen wie Selbstständige oder Freiberufler besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und somit auch kein Wechselmöglichkeit.
Muss ich meine bisherige private Krankenversicherung über den Wechsel informieren?
Ja, es ist wichtig, dass Sie Ihre private Krankenversicherung über den Wechsel informieren und gegebenenfalls eine Kündigung oder Anpassung des Vertrags vornehmen.
Welche Auswirkungen hat der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung auf meine Beiträge?
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet, während in der privaten Krankenversicherung individuelle Tarife vereinbart werden. Daher kann ein Wechsel zu einer Veränderung der Beiträge führen.
Kann ich meine private Krankenversicherung kündigen, wenn ich unzufrieden bin?
Ja, grundsätzlich können Sie Ihre private Krankenversicherung jederzeit kündigen. Allerdings sollten Sie vorher prüfen, ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist.
Zusammenfassung
In Deutschland besteht für manche die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV), wobei die private oft bessere Leistungen hat. Allerdings steigen mit dem Alter die Beiträge der Privatversicherten, was die GKV wieder attraktiver macht. Viele denken wegen finanzieller Schwierigkeiten oder Lebensveränderungen über einen Wechsel nach. Für Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze und bei geringem Einkommen kann ein Wechsel zur GKV möglich sein, ebenso bei Arbeitslosigkeit oder Tätigkeit im EU-Ausland. Selbstständige haben es schwerer, aber können bei Aufgabe der Selbstständigkeit oder geringem Einkommen auch wechseln. Für über 55-Jährige ist ein Wechsel meist ausgeschlossen, um das System nicht zu belasten. Vor einem Wechsel sollte man Tarifoptionen prüfen und eventuell professionelle Beratung in Anspruch nehmen.