Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Maklerhaftung

Maklerhaftung bezieht sich auf die Verantwortung und Haftung eines Versicherungsmaklers gegenüber seinen Kunden. Als Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern ist der Makler verpflichtet, die Interessen seiner Kunden zu vertreten und sie bei der Auswahl und dem Abschluss von Versicherungsverträgen zu beraten. Dabei muss er bestimmte gesetzliche Vorgaben und Pflichten beachten, um eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Beratung zu gewährleisten.

Welche Gesetze regeln die Maklerhaftung?
Die Maklerhaftung ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gelten. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und die EU-Vermittlerrichtlinie.

  1. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen, Versicherungsnehmern und Versicherungsmaklern. Es legt unter anderem fest, dass der Makler verpflichtet ist, seine Kunden über alle relevanten Informationen und Bedingungen der Versicherungsverträge aufzuklären und sie bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes zu unterstützen.

  2. Das Handelsgesetzbuch (HGB) beinhaltet Regelungen zur Vertragsgestaltung und zur Haftung von Maklern. Hier ist unter anderem festgelegt, dass der Makler verpflichtet ist, die Interessen seiner Kunden zu wahren und sie vor möglichen Risiken und Schäden zu schützen.

  3. Die EU-Vermittlerrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die den Versicherungsvertrieb in der EU harmonisieren soll. Sie legt einheitliche Anforderungen an die Qualifikation und Zuverlässigkeit von Versicherungsmaklern fest und regelt auch deren Haftung gegenüber Kunden.

Welche Pflichten hat ein Versicherungsmakler im Rahmen der Maklerhaftung?
Als Versicherungsmakler hat man eine Vielzahl an Pflichten, die im Rahmen der Maklerhaftung zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem:

  1. Beratungspflicht
    Der Makler ist verpflichtet, seine Kunden umfassend und objektiv zu beraten und ihnen bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes zu helfen.

  2. Informationspflicht
    Der Makler muss seine Kunden über alle relevanten Informationen und Bedingungen der Versicherungsverträge aufklären, damit diese eine fundierte Entscheidung treffen können.

  3. Dokumentationspflicht
    Der Makler muss alle Beratungsgespräche und getroffenen Vereinbarungen schriftlich dokumentieren und seinen Kunden zur Verfügung stellen.

  4. Treuepflicht
    Der Makler ist verpflichtet, die Interessen seiner Kunden zu wahren und sie vor möglichen Risiken und Schäden zu schützen.

  5. Sorgfaltspflicht
    Der Makler muss bei seiner Tätigkeit die gebotene Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit walten lassen und sich über die Produkte und Anbieter, die er vermittelt, informieren.

  6. Aufklärungspflicht
    Der Makler muss seine Kunden über mögliche Provisionen und Vergütungen, die er von Versicherungsunternehmen erhält, aufklären.

Was sind die Konsequenzen bei Verletzung der Maklerpflichten?
Bei Verletzung der Maklerpflichten kann es zu verschiedenen Konsequenzen kommen.

  1. In erster Linie ist der Makler gegenüber seinen Kunden zum Schadensersatz verpflichtet, wenn diese aufgrund fehlerhafter Beratung oder Nichterfüllung der Pflichten Schäden erleiden.
  2. Zudem kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn der Makler bewusst falsche Angaben macht oder seine Kunden betrügt.

Welche Maßnahmen gibt es zur Absicherung der Maklerhaftung?
Um sich gegen mögliche Haftungsansprüche abzusichern, gibt es für Versicherungsmakler verschiedene Maßnahmen.

  1. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die im Falle von Schadensersatzforderungen die finanziellen Folgen abdeckt.
  2. Zudem können Makler auch durch eine sorgfältige Dokumentation und Beratung sowie regelmäßige Fortbildungen und Schulungen dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren.

Zusammenfassung
Maklerhaftung bedeutet, dass ein Versicherungsmakler für die ordnungsgemäße Beratung seiner Kunden verantwortlich ist und die gesetzlichen Vorgaben dabei beachten muss. Die Haftung ist durch das Versicherungsvertragsgesetz, das Handelsgesetzbuch und die EU-Vermittlerrichtlinie geregelt. Ein Makler hat unter anderem Beratungs-, Informations-, Dokumentations-, Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber seinen Kunden. Verstöße können Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zur Absicherung können Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen und durch sorgfältige Dokumentation sowie fortlaufende Weiterbildung Risiken minimieren.