Versicherte Kosten sind ein Begriff aus dem Bereich des Versicherungsrechts und beziehen sich auf Kosten, die durch einen versicherten Schadenfall entstehen. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer oder Versicherte im Zusammenhang mit dem Schadenfall hat und die von der Versicherung übernommen werden.
Juristische Definition von Versicherten Kosten
Die juristische Definition von Versicherten Kosten findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort heißt es in § 74 Abs. 1 VVG: "Versicherte Kosten sind die notwendigen und angemessenen Kosten, die dem Versicherungsnehmer oder Versicherten durch den Eintritt des Versicherungsfalles entstehen."
Diese Definition umfasst sowohl Kosten, die unmittelbar durch den Schadenfall entstehen, als auch solche, die mittelbar damit zusammenhängen. Dabei müssen die Kosten notwendig und angemessen sein, das heißt, sie müssen tatsächlich angefallen sein und dürfen nicht überhöht sein.
Welche Kosten fallen unter den Begriff Versicherte Kosten?
Unter den Begriff Versicherte Kosten fallen in erster Linie die Kosten für Reparaturen oder Ersatz von beschädigtem oder zerstörtem Eigentum.
- Dies können zum Beispiel die Reparaturkosten für ein beschädigtes Auto nach einem Unfall oder die Kosten für die Wiederbeschaffung von gestohlenen Gegenständen sein.
- Auch Kosten für die Bergung oder Entsorgung von beschädigtem Eigentum können zu den Versicherten Kosten zählen. Ebenso können Aufwendungen für die Unterbringung von beschädigtem Eigentum, zum Beispiel in einem Hotel, oder für die Anmietung von Ersatzgegenständen, wie einem Mietwagen, dazugehören.
- Weitere mögliche Versicherte Kosten sind beispielsweise die Kosten für Gutachten, die zur Schadenfeststellung benötigt werden, oder die Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen oder Anwälten.
Wie werden Versicherte Kosten von der Versicherung erstattet?
- Die Erstattung von Versicherten Kosten erfolgt in der Regel im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Diese kann entweder pauschal vereinbart sein oder sich an der Höhe des Schadens orientieren. In jedem Fall muss der Versicherungsnehmer oder Versicherte die Kosten zunächst selbst tragen und kann sie im Anschluss bei der Versicherung geltend machen.
- Für die Erstattung von Versicherten Kosten ist in der Regel eine Schadenmeldung erforderlich. Diese muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist, bei der Versicherung eingehen. Zudem müssen die Versicherten Kosten durch Belege und Rechnungen nachgewiesen werden.
Versicherte Kosten im Versicherungsvertrag
Im Versicherungsvertrag werden in der Regel die Versicherten Kosten genau definiert und festgelegt, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Dabei können je nach Art der Versicherung und des versicherten Risikos unterschiedliche Kosten abgedeckt sein. Es ist daher wichtig, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Fachmann zu besprechen, um sicherzustellen, dass im Schadenfall alle relevanten Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Zusammenfassung
Versicherte Kosten sind notwendige und angemessene Aufwendungen, die durch einen versicherten Schaden entstehen und laut § 74 Abs. 1 VVG vom Versicherer übernommen werden. Dazu gehören Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Bergungs- und Entsorgungskosten sowie Kosten für Gutachten und juristische Dienste. Die Erstattung erfolgt nach Schadenmeldung und Vorlage entsprechender Belege bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Versicherungsvertrag sind die übernommenen Kosten genau definiert, weshalb es wichtig ist, diesen genau zu prüfen.