Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Subrogation

Subrogation bezeichnet generell die Übertragung von Ansprüchen und Verpflichtungen einer Partei auf eine andere.

In der Versicherungsbranche ist es ein Prozess, bei dem Ansprüche und Verpflichtungen von einem Versicherungsnehmer auf die Versicherungsgesellschaft übergehen. Dies geschieht, nachdem ein Schaden reguliert wurde. Die Versicherung erhält dadurch das Recht, sich die ausgezahlten Kosten vom Verursacher des Schadens zurückzuholen. Diese Praxis hilft, die Kosten für Schäden zu minimieren und trägt zur Stabilität der Versicherungsprämien bei. Dadurch profitieren alle Kunden, da die Versicherung ihre finanzielle Belastung reduzieren kann. Die Subrogation ist somit ein wichtiges Instrument zur Kosteneindämmung innerhalb der Versicherungsbranche.

  1. Subrogation ist in typischen Versicherungsverträgen festgehalten und wird automatisch bei Schadenseintritt wirksam, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung des Versicherungsnehmers erforderlich ist. Dieser muss jedoch alle erforderlichen Informationen bereitstellen, um die Schadensregulierung zu unterstützen.
  2. Ausnahmen von der Subrogation können in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln des Versicherungsnehmers auftreten, wodurch das Recht auf Rückforderung erlischt.

Welche Gesetze regeln die Subrogation?
In Deutschland wird die Subrogation durch verschiedene gesetzliche Vorschriften, darunter das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Handelsgesetzbuch (HGB), geregelt.

  1. Konkret sind im BGB die Bestimmungen in den §§ 823, 840 und 844 zu finden, welche festlegen, dass ein Versicherer nur dann in die Rechte des Versicherungsnehmers eintreten kann, wenn ein Schaden durch eine dritte Partei verursacht und dieser Schaden vollständig beglichen wurde.
  2. Das VVG schließt in den §§ 86 bis 88 weitere Regelungen zur Subrogation ein. Es wird ausgeführt, dass die Versicherungsleistung innerhalb einer angemessenen Frist erbracht und der Versicherungsnehmer über die Anspruchsübertragung informiert werden muss.
  3. Das HGB behandelt Subrogation im Kontext des Handelsrechts, insbesondere bei Transportversicherungen, und verlangt, dass eine Selbstregulierung des Schadens durch den Versicherungsnehmer ausgeschlossen ist.

Welche Vorteile hat die Subrogation für Versicherer?
Unter den Vorteilen der Subrogation für Versicherer ist zu nennen, dass finanzielle Verluste vermieden werden können, indem die Schadenssumme zurückgefordert wird. Ferner werden die Rechte des Versicherungsnehmers geschützt, da er nicht selbst rechtliche Schritte gegen den Schädiger einleiten muss.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Subrogation erfüllt sein?
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Subrogationsrechts sind, dass ein durch die Police gedeckter Schaden durch eine dritte, haftbare Partei verursacht wurde und die Versicherungsleistung bereits ausgezahlt ist. Mit der Ausübung der Subrogation übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Ansprüche und Rechte des Versicherungsnehmers, jedoch auch dessen Verpflichtungen wie Fristwahrung und Mitwirkungspflichten.

Zusammenfassung
Subrogation ist der Übergang von Ansprüchen und Verpflichtungen eines Versicherungsnehmers auf die Versicherungsgesellschaft nach Schadensregulierung, wobei die Versicherung die Kosten vom Schadensverursacher zurückfordern kann. Dies ist in deutschen Gesetzbüchern wie BGB, VVG und HGB geregelt und tritt ohne Zustimmung des Versicherten automatisch in Kraft. Subrogation schützt die finanziellen Interessen der Versicherer und erspart dem Versicherten, rechtliche Schritte einzuleiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch eine dritte Partei verursacht wurde und die Versicherungsleistung bereits erfolgt ist.