Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Subrogation | Subrogation bezeichnet generell die Übertragung von Ansprüchen und Verpflichtungen einer Partei auf eine andere. In der Versicherungsbranche ist es ein Prozess, bei dem Ansprüche und Verpflichtungen von einem Versicherungsnehmer auf die Versicherungsgesellschaft übergehen. Dies geschieht, nachdem ein Schaden reguliert wurde. Die Versicherung erhält dadurch das Recht, sich die ausgezahlten Kosten vom Verursacher des Schadens zurückzuholen. Diese Praxis hilft, die Kosten für Schäden zu minimieren und trägt zur Stabilität der Versicherungsprämien bei. Dadurch profitieren alle Kunden, da die Versicherung ihre finanzielle Belastung reduzieren kann. Die Subrogation ist somit ein wichtiges Instrument zur Kosteneindämmung innerhalb der Versicherungsbranche.
Welche Gesetze regeln die Subrogation?
Welche Vorteile hat die Subrogation für Versicherer? Welche Voraussetzungen müssen für eine Subrogation erfüllt sein? Zusammenfassung |