Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Unterversicherungsverzicht

Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel, die in Versicherungsverträgen verwendet wird, um den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten bei einer Unterversicherung zu schützen. Sie besagt, dass im Schadensfall die Versicherungsgesellschaft den vollen Schaden ersetzt, auch wenn die versicherte Summe niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts.

Welchen Zweck hat der Unterversicherungsverzicht?
Der Unterversicherungsverzicht dient dazu, den Versicherungsnehmer vor finanziellen Risiken zu schützen, die durch eine unzureichende Versicherungssumme entstehen können. Oftmals ist es schwierig, den genauen Wert von Gegenständen oder Immobilien zu bestimmen, wodurch eine Unterversicherung entstehen kann. Der Unterversicherungsverzicht gibt dem Versicherungsnehmer die Sicherheit, im Schadensfall ausreichend versichert zu sein und keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen.

Welche Klauseln und Gesetze basieren auf dem Unterversicherungsverzicht?
Der Unterversicherungsverzicht basiert auf verschiedenen Klauseln und Gesetzen, die je nach Versicherungsart und Land unterschiedlich sein können. In der Regel ist er in der Hausratversicherung, der Gebäudeversicherung und der Haftpflichtversicherung enthalten.

  1. In der Hausratversicherung wird der Unterversicherungsverzicht durch die sogenannte "gleitende Neuwertversicherung" geregelt. Diese besagt, dass die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerung des Hausrats angepasst wird, ohne dass der Versicherungsnehmer dies aktiv beantragen muss.

  2. In der Gebäudeversicherung gibt es ebenfalls den Unterversicherungsverzicht, der durch die "gleitende Neuwertversicherung" oder die "gleitende Zeitwertversicherung" abgedeckt werden kann. Bei der Zeitwertversicherung wird jedoch nur der Zeitwert des Gebäudes ersetzt, während bei der Neuwertversicherung der Neuwert ersetzt wird.

  3. Auch in der Haftpflichtversicherung gibt es den Unterversicherungsverzicht, der durch die "gleitende Neuwertversicherung" oder die "gleitende Zeitwertversicherung" abgedeckt werden kann. Hierbei geht es um die Deckung von Schadensersatzansprüchen, die gegen den Versicherungsnehmer gestellt werden können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Unterversicherungsverzicht greift?
Damit der Unterversicherungsverzicht greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Zum einen muss der Versicherungsnehmer eine ausreichende Versicherungssumme vereinbart haben, die dem tatsächlichen Wert des versicherten Objekts entspricht. Hierbei ist es wichtig, den Wert regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  2. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantwortet haben. Falls der Versicherungsnehmer falsche Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, kann der Versicherungsschutz entfallen.
  3. Zudem muss der Schadenfall unter die vereinbarte Versicherungssumme fallen. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Summe, greift der Unterversicherungsverzicht nicht mehr und der Versicherungsnehmer muss den Differenzbetrag selbst tragen.

Welche Vorteile bietet der Unterversicherungsverzicht für den Versicherungsnehmer?
Der Unterversicherungsverzicht bietet dem Versicherungsnehmer verschiedene Vorteile.

  1. Zum einen gibt er ihm die Sicherheit, im Schadensfall ausreichend versichert zu sein und keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen.
  2. Zudem entfällt die aufwändige und oft schwierige Ermittlung des genauen Werts des versicherten Objekts, da die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerung angepasst wird.
  3. Des Weiteren ist der Versicherungsnehmer durch den Unterversicherungsverzicht vor unvorhergesehenen Kosten geschützt, die durch eine Unterversicherung entstehen können. Dies kann beispielsweise bei einem Brand oder einem Einbruch der Fall sein, bei dem der Schaden oft höher ausfällt als erwartet.

Zusammenfassung
Der Unterversicherungsverzicht schützt Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten, wenn der Wert des Versicherten über der Versicherungssumme liegt. Er sorgt dafür, dass im Schadensfall die volle Summe ersetzt wird, auch ohne genaue Wertbestimmung der Güter. Solche Klauseln finden sich oft in Hausrat-, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen. Um zu greifen, muss die Versicherungssumme angemessen sein und alle Angaben bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß erfolgen. Der Versicherungsnehmer profitiert von der automatischen Anpassung der Versicherungssumme und Schutz vor unerwarteten Kosten.