Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Witterungsschäden

Witterungsschäden sind Schäden an Gebäuden oder anderen Sachen, die durch extreme Wetterbedingungen verursacht werden. Dazu zählen beispielsweise Stürme, Hagel, Überschwemmungen, Starkregen, Schneelast oder auch Frost. Diese Wetterereignisse können zu Beschädigungen an Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen führen und somit hohe Kosten verursachen.

Welche Arten von Versicherungen gibt es für Witterungsschäden?
Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die Schutz vor Witterungsschäden bieten:

  1. Wohngebäudeversicherung
    Die Wohngebäudeversicherung ist eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer und deckt Schäden an Gebäuden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Auch Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdbeben können in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Die genauen Leistungen und Bedingungen sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2010) festgehalten.

  2. Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Inventar in einer Wohnung oder einem Haus, wie Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung, vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch hier können zusätzliche Elementarschäden mitversichert werden. Die genauen Bedingungen sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2010) geregelt.

  3. Elementarschadenversicherung
    Die Elementarschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Starkregen abdeckt. Diese Gefahren sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung in der Regel nicht enthalten und müssen daher separat versichert werden. Die genauen Bedingungen sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Elementarschadenversicherung (VSE 2008) festgehalten.

Welche Klauseln von Versicherungen gibt es für Witterungsschäden?
Um sich vor den finanziellen Folgen von Witterungsschäden zu schützen, bieten Versicherungsunternehmen verschiedene Klauseln an:

  • Klausel für Sturm- und Hagelschäden
    Eine der häufigsten Klauseln in Versicherungsverträgen ist die Absicherung von Sturm- und Hagelschäden. Diese Klausel ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung enthalten und deckt Schäden an Gebäuden und deren Inhalt ab. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass nicht jeder Sturm als versicherter Schaden gilt. Laut § 8 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss es sich um einen Wind mit mindestens Windstärke 8 handeln, der eine Geschwindigkeit von mindestens 62 km/h erreicht. Auch Hagelschäden sind in der Regel abgedeckt, sofern der Hagel eine Mindestgröße von 1,5 cm hat.

  • Klausel für Überschwemmungsschäden
    Eine weitere wichtige Klausel in der Wohngebäudeversicherung ist die Absicherung von Überschwemmungsschäden. Diese Klausel ist in der Regel nicht automatisch in der Versicherung enthalten, sondern muss separat abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau ab. Laut § 4 Abs. 1 VVG muss die Überschwemmung durch ein "allgemeines Naturereignis" verursacht worden sein, um als versicherter Schaden zu gelten. Dies bedeutet, dass Schäden durch menschliches Verschulden, wie beispielsweise ein geöffnetes Wasserrohr, nicht abgedeckt sind.

  • Klausel für Schneedruck- und Lawinenschäden
    In Regionen mit viel Schnee und Gebirgen kann es zu Schäden durch Schneedruck oder Lawinen kommen. Um sich dagegen abzusichern, bieten einige Versicherungen eine entsprechende Klausel an. Diese ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung enthalten und deckt Schäden an Gebäuden und deren Inhalt ab. Laut § 4 Abs. 1 VVG muss der Schaden durch eine "unmittelbare Einwirkung von Schnee" verursacht worden sein, um als versichert zu gelten. Auch hier ist es wichtig zu beachten, dass Schäden durch menschliches Verschulden nicht abgedeckt sind.

  • Klausel für Frostschäden
    Frostschäden können vor allem in den Wintermonaten zu einem Problem werden. Um sich davor zu schützen, bieten Versicherungen eine entsprechende Klausel an. Diese ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung enthalten und deckt Schäden an Gebäuden und deren Inhalt ab. Laut § 4 Abs. 1 VVG müssen die Schäden durch "Frost, Eisgang oder Schneedruck" verursacht worden sein, um als versichert zu gelten. Auch hier ist es wichtig zu beachten, dass Schäden durch menschliches Verschulden nicht abgedeckt sind.

  • Klausel für Elementarschäden
    Die Klausel für Elementarschäden ist eine umfassende Versicherung gegen verschiedene Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Schneedruck und Frost. Sie ist in der Regel nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten, sondern muss separat abgeschlossen werden. Diese Klausel deckt Schäden an Gebäuden und deren Inhalt ab und ist besonders in Regionen mit häufigen Naturkatastrophen empfehlenswert.

  • Klausel für Ertragsausfall
    Nicht nur direkte Schäden an Gebäuden und deren Inhalt können durch Witterungseinflüsse entstehen, sondern auch Ertragsausfälle können die Folge sein. Um sich davor zu schützen, bieten Versicherungen eine entsprechende Klausel an. Diese ist in der Regel in der Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten und deckt finanzielle Einbußen aufgrund von Witterungsschäden ab. Laut § 4 Abs. 1 VVG muss der Schaden durch ein "allgemeines Naturereignis" verursacht worden sein, um als versichert zu gelten.

  • Klausel für Schäden an Fahrzeugen
    Auch Fahrzeuge können durch Witterungseinflüsse beschädigt werden. Um sich davor zu schützen, bieten Versicherungen eine entsprechende Klausel an. Diese ist in der Regel in der Kaskoversicherung enthalten und deckt Schäden an Fahrzeugen durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Lawinen ab. Laut § 4 Abs. 1 VVG müssen die Schäden durch ein "allgemeines Naturereignis" verursacht worden sein, um als versichert zu gelten.

Zusammenfassung
Witterungsschäden an Gebäuden und Eigentum entstehen durch extreme Wetterbedingungen wie Stürme und Überschwemmungen. Um diese zu versichern, gibt es Policen wie die Wohngebäudeversicherung, die grundlegend Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt, sowie die Hausratversicherung für das Inventar. Zusätzlichen Schutz bieten Elementarschadenversicherungen für Naturereignisse, die nicht standardmäßig abgesichert sind. Verschiedene Klauseln in den Versicherungen decken spezifische Witterungsschäden ab, müssen aber oft separat hinzugefügt werden, um Schutz gegen Ereignisse wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Frost zu bieten.

Synonyme: Witterungsschaden