Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Verschulden

Verschulden ist ein Begriff, der in der Versicherungswelt eine wichtige Rolle spielt. Er bezieht sich auf die Frage, ob eine Person oder ein Unternehmen für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, der durch ihr Handeln oder Unterlassen verursacht wurde. Versicherungen verstehen unter dem Begriff Verschulden also die Verantwortlichkeit für einen Schaden.

Auf welchen Rechtsgrundlagen wird sich berufen?
Um die Frage nach dem Verschulden beantworten zu können, greifen Versicherungen auf verschiedene Rechtsgrundlagen zurück. Dazu zählen vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

  1. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in den §§ 823 ff. die Haftung für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten verursacht wurden. Hierbei wird zwischen der Verschuldenshaftung und der Gefährdungshaftung unterschieden.
    1. Bei der Verschuldenshaftung muss nachgewiesen werden, dass die Person oder das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
    2. Bei der Gefährdungshaftung hingegen haftet man bereits für Schäden, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall.
  2. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Hier wird unter anderem festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Versicherung für einen Schaden aufkommen muss und in welchem Umfang.

Welche Arten von Verschulden gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Verschulden unterschieden: dem Vorsatz, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit.

  1. Vorsatz liegt vor, wenn eine Person einen Schaden bewusst und gewollt herbeiführt.
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand absichtlich ein Feuer legt, um eine Versicherung zu betrügen.

  2. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand betrunken Auto fährt und dadurch einen Unfall verursacht.

  3. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht in vollem Umfang beachtet.
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand beim Autofahren kurz unaufmerksam ist und dadurch einen Schaden verursacht.

Welche Auswirkungen hat das Verschulden auf die Versicherungsleistungen?
Das Verschulden hat einen direkten Einfluss auf die Leistungen, die eine Versicherung erbringen muss. Grundsätzlich gilt, dass eine Versicherung nur für Schäden aufkommt, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern. Bei Vorsatz besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Versicherung trotz Verschuldens des Versicherungsnehmers leisten muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer eine sogenannte "Forderungsausfallversicherung" abgeschlossen hat. Diese kommt für Schäden auf, die durch den Verschulden Dritter entstanden sind, aber von diesen nicht beglichen werden können.

Zusammenfassung
Verschulden ist entscheidend, um festzustellen, ob jemand für einen Schaden haftbar ist. Das BGB und das VVG bilden die Rechtsgrundlagen für die Beurteilung. Es gibt drei Verschuldensarten: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und leichte Fahrlässigkeit. Die Versicherungsleistung hängt vom Grad des Verschuldens ab; bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sie gekürzt oder verweigert werden. In manchen Fällen, wie bei einer Forderungsausfallversicherung, leistet die Versicherung trotz Verschuldens des Versicherten.