Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Suche nach Begriffen
BegriffDefinition
Starkregen

Starkregen kann erhebliche Schäden verursachen, was für Versicherungen bedeutet, dass hohe Kosten entstehen können. Es ist daher relevant, dass sie sich mit diesem Phänomen beschäftigen und entsprechende Versicherungen anbieten. Versicherungsunternehmen sollten die finanziellen Auswirkungen von Starkregenereignissen abdecken können. Ein Starkregenereignis liegt vor, wenn innerhalb einer Stunde mehr als 15 Millimeter Regen pro Quadratmeter fallen.
Üblicherweise sind Schäden durch Starkregen in der Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht automatisch inbegriffen. Schutz bietet die Elementarschadenversicherung, die jedoch nicht standardmäßig in jeder Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten ist und separat abgeschlossen werden muss.

Was muss bei der Versicherung gegen Starkregen beachtet werden?
Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Versicherungspolice gegen Starkregen die genauen Bedingungen und Leistungen der Versicherung sorgfältig prüfen. Oftmals gibt es bestimmte Ausschlüsse oder Selbstbeteiligungen, die im Schadensfall zu beachten sind. Auch die genaue Definition von Starkregen kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren, daher ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren.

Welche Urteile des BGH beziehen sich auf Starkregen in Verbindung mit Versicherungen?
In den letzten Jahren hat das Thema Starkregen und die damit verbundenen Schäden immer mehr an Bedeutung gewonnen:

  1. Gibt es eine Versicherungspflicht für Schäden durch Starkregen?
    Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 73/13) entschieden, dass es keine generelle Versicherungspflicht für Schäden durch Starkregen gibt. Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, sich gegen solche Schäden abzusichern, indem er eine entsprechende Versicherung abschließt.

  2. Sind Schäden durch Starkregen in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
    Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2018 (Az. IV ZR 254/17) entschieden, dass Schäden durch Starkregen nicht automatisch von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Es kommt hierbei auf den individuellen Versicherungsvertrag an. In der Regel sind Schäden durch Starkregen jedoch nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten und müssen separat versichert werden.

  3. Sind Schäden durch Starkregen in der Hausratversicherung abgedeckt?
    Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2019 (Az. IV ZR 255/18) entschieden, dass Schäden durch Starkregen nicht automatisch von der Hausratversicherung abgedeckt sind. Auch hier kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. In der Regel sind Schäden durch Starkregen jedoch nicht in der Hausratversicherung enthalten und müssen separat versichert werden.

  4. Kann der Versicherer die Leistung bei Schäden durch Starkregen verweigern?
    Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2018 (Az. IV ZR 268/15) entschieden, dass der Versicherer die Leistung nicht verweigern darf, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherungsnehmer seine Fenster bei einem Unwetter offen lässt und dadurch Schäden entstehen.

  5. Wie ist die Beweislast bei Schäden durch Starkregen?
    Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2017 (Az. IV ZR 241/16) entschieden, dass der Versicherungsnehmer die Beweislast trägt, dass der Schaden durch Starkregen verursacht wurde. Dies ist oft schwierig nachzuweisen, da Starkregen meistens in Verbindung mit anderen Naturereignissen wie Sturm oder Hagel auftritt. Der Versicherungsnehmer muss jedoch nachweisen, dass der Schaden durch Starkregen entstanden ist, um Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung zu haben.

  6. Gibt es eine Obergrenze für Schäden durch Starkregen?
    In einigen Versicherungsverträgen gibt es eine sogenannte "Sturm- und Elementarschadenklausel", die auch Schäden durch Starkregen abdeckt. Doch gibt es hierbei eine Obergrenze für die Schadenshöhe? Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2015 (Az. IV ZR 163/14) entschieden, dass eine solche Obergrenze zulässig ist. Diese muss jedoch klar und eindeutig im Versicherungsvertrag festgehalten sein und darf nicht zu unangemessenen Einschränkungen führen.

Zusammenfassung
Starkregen führt oft zu hohen Schäden, weshalb Versicherungen entsprechende Policen anbieten sollten. Schäden durch Starkregen sind üblicherweise nicht in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten, können aber durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden, die separat abgeschlossen werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keine automatische Versicherungspflicht für Starkregenschäden gibt und diese auch nicht standardmäßig in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgesichert sind. Versicherungsnehmer müssen die Beweislast für Starkregenschäden tragen und der Versicherer darf trotz grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht verweigern. Zudem sind Obergrenzen für die Schadenshöhe unter bestimmten Bedingungen zulässig.