Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die Schäden an einem Wohngebäude abdeckt. Sie ist eine Form der Sachversicherung und schützt Eigentümer vor finanziellen Verlusten, die durch Schäden am Gebäude entstehen können. Die Versicherung umfasst in der Regel sowohl das Gebäude selbst als auch fest mit ihm verbundene Bestandteile wie beispielsweise Heizungsanlagen oder Einbauküchen. Auch Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Elementargefahren wie Überschwemmungen können durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch gibt es einige gesetzliche Grundlagen, die für sie relevant sind.

  1. Zum einen ist die Wohngebäudeversicherung in § 2 Abs. 1 Nr. 12 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) als eine Form der Sachversicherung definiert.
  2. Zum anderen sind in § 758 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers im Versicherungsvertrag geregelt.

Welche Klauseln sind für die Wohngebäudeversicherung relevant?
In der Wohngebäudeversicherung gibt es verschiedene Klauseln, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB), die von den meisten Versicherern verwendet werden. Diese enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Gefahren, zum Versicherungsumfang und zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall. Auch die Klauseln zu den Ausschlüssen von der Versicherung und zu den Obliegenheiten bei Gefahrerhöhung sind wichtig für die Wohngebäudeversicherung.

Welche Gefahren sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Hierzu zählen beispielsweise Brandschäden, Rohrbrüche, Schäden durch Überschwemmungen oder Sturmschäden an Dach und Fassade. Auch Elementargefahren wie Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck können je nach Versicherungsvertrag mitversichert werden. Die genauen versicherten Gefahren können jedoch je nach Versicherer und Tarif variieren, weshalb es wichtig ist, die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung genau zu prüfen.

Welche Leistungen umfasst die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes sowie die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten. Auch eventuelle Mietausfälle oder Hotelkosten, die durch einen Schaden am Gebäude entstehen, können versichert sein. Zudem können je nach Tarif auch Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen wie beispielsweise der Einbauküche oder der Heizungsanlage abgedeckt sein.

Welche Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer in der Wohngebäudeversicherung?
Der Versicherungsnehmer hat in der Wohngebäudeversicherung bestimmte Pflichten, die er im Schadensfall einhalten muss. Dazu zählen unter anderem die Anzeigepflicht, die Schadenminderungspflicht und die Aufklärungspflicht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Änderungen bezüglich des Gebäudes und des Versicherungsvertrags dem Versicherer mitzuteilen. Im Schadensfall muss er zudem alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten, kann dies zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Wohngebäudeversicherung?
Eine Besonderheit bei der Wohngebäudeversicherung ist die Unterversicherung. Diese tritt ein, wenn der Wert des Gebäudes bei Vertragsabschluss nicht korrekt angegeben wurde und somit im Schadensfall nicht ausreichend versichert ist. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung entsprechend kürzen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, den Wert des Gebäudes regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Zudem kann es je nach Versicherer und Tarif auch Besonderheiten wie beispielsweise den Einschluss von Photovoltaikanlagen oder die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung geben.

Worin unterscheiden sich Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung?
Der Hauptunterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Gebäudeversicherung liegt in ihrem Anwendungsbereich. Während die Wohngebäudeversicherung ausschließlich für Wohngebäude gilt, kann die Gebäudeversicherung auch für andere Gebäudearten abgeschlossen werden. Zudem können die Versicherungsbedingungen und der Versicherungsumfang je nach Versicherungsanbieter variieren.

  1. Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherer.
  2. Eine Gebäudeversicherung bietet ähnlichen Schutz, kann aber zusätzlich Risiken für Gewerbe- oder Industriegebäude wie Betriebsunterbrechungen oder Maschinenschäden abdecken.

Eigenheimbesitzer sollten eine auf Wohngebäude ausgerichtete Versicherung abschließen, während für Gewerbe- oder Industriegebäude eine spezialisierte Gebäudeversicherung empfehlenswert ist. Es ist möglich, beide Versicherungen zu kombinieren, wobei man darauf achten sollte, dass der Versicherungsumfang den individuellen Bedürfnissen entspricht.

Zusammenfassung
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Eigenheim, wie Feuer- oder Wasserschäden, ab und ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie beinhaltet Kosten für Reparatur, Wiederaufbau und eventuelle Folgekosten durch Schäden. Die genauen Leistungen variieren je nach Versicherungsanbieter, wobei Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, wie Anzeige- und Schadenminderungspflicht, zu beachten sind. Eine Unterversicherung sollte vermieden werden, um im Schadensfall vollständige Leistungen zu erhalten. Im Vergleich zur Gebäudeversicherung ist die Wohngebäudeversicherung speziell auf Wohngebäude ausgerichtet.