Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sozialversicherungen

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind ein Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland und umfassen fünf verschiedene Versicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die soziale Pflegeversicherung. Sie werden auch als die "fünf Säulen der sozialen Sicherung" bezeichnet.
Der Zweck der gesetzlichen Sozialversicherungen ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfällen, Pflegebedürftigkeit und im Alter abzusichern. Sie sollen somit einen Ausgleich schaffen für die Risiken, die im Laufe des Lebens auftreten können und die finanzielle Existenz bedrohen könnten.

  1. gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Die Krankenversicherung ist die erste Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie umfasst die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung (PKV). Die GKV ist für die Mehrheit der Bevölkerung verpflichtend und bietet eine umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die PKV hingegen ist freiwillig und richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener. Sie bietet oft bessere Leistungen, jedoch zu höheren Beiträgen.

  2. gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
    Die Rentenversicherung ist die zweite Säule der gesetzlichen Sozialversicherung und dient der Absicherung im Alter. Sie basiert auf dem Generationenvertrag, bei dem die aktiven Beitragszahler die Renten der älteren Generation finanzieren. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre.

  3. gesetzliche Arbeitslosenversicherung (ALV)
    Die Arbeitslosenversicherung ist die dritte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung und soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit finanziell absichern. Die Beiträge werden ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Im Falle von Arbeitslosigkeit erhalten Betroffene eine finanzielle Unterstützung, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Gleichzeitig werden sie von der Arbeitsagentur bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützt.

  4. gesetzliche Pflegeversicherung (GPV)
    Die Pflegeversicherung ist die vierte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung und wurde 1995 eingeführt. Sie soll die finanziellen Belastungen im Pflegefall abdecken. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Im Pflegefall erhalten Betroffene Leistungen, um die Kosten für Pflege und Betreuung zu decken. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.

  5. gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
    Die Unfallversicherung ist die fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung und dient der Absicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen. Sie ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend und wird von den Arbeitgebern finanziert. Im Falle eines Unfalls erhalten Betroffene Leistungen wie z.B. medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch eine Rente, je nach Schwere der Verletzung.

  6. Weitere Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen
    Neben den genannten Leistungen gibt es noch weitere Angebote der gesetzlichen Sozialversicherungen. Dazu gehören beispielsweise die Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die Mutterschaftsleistungen, das Elterngeld und die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungen
Die gesetzlichen Sozialversicherungen werden durch Beiträge finanziert, die von den Versicherten und den Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten und ist gesetzlich festgelegt. Die Arbeitgeber beteiligen sich in der Regel zur Hälfte an den Beiträgen, während die andere Hälfte vom Arbeitnehmer getragen wird.
Darüber hinaus gibt es auch staatliche Zuschüsse, die zur Finanzierung der Sozialversicherungen beitragen. Diese werden aus Steuermitteln finanziert und dienen vor allem der Unterstützung von Geringverdienern und Familien.

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung ist gesetzlich geregelt und betrifft alle Personen, die in Deutschland leben und arbeiten. Sie umfasst sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Freiberufler. Auch bestimmte Personengruppen wie Auszubildende, Studierende, geringfügig Beschäftigte und Rentner können von der Versicherungspflicht betroffen sein. Die Versicherungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Einkommen.
Die Versicherungspflicht ist in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterschiedlich geregelt. So sind beispielsweise alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, während Selbstständige und Freiberufler in der Regel in der privaten Krankenversicherung versichert sind. In der Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer eine allgemeine Versicherungspflicht, während Selbstständige und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreit werden können.

Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Sozialversicherung
Neben der Versicherungspflicht gibt es auch die Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese bezieht sich auf die Berechtigung, Leistungen aus der Sozialversicherung zu beziehen. Grundsätzlich haben alle versicherungspflichtigen Personen auch Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung. Allerdings gibt es hierbei bestimmte Voraussetzungen zu beachten.
In der Krankenversicherung haben Versicherte beispielsweise Anspruch auf medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Krankengeld im Krankheitsfall. In der Rentenversicherung erhalten Versicherte im Rentenalter eine Altersrente, bei Erwerbsminderung eine Erwerbsminderungsrente und bei Tod eine Hinterbliebenenrente. In der Arbeitslosenversicherung haben Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld und in der Unfallversicherung werden Versicherte bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten finanziell abgesichert.
Die Versicherungsberechtigung kann jedoch auch von bestimmten Faktoren abhängen. So müssen beispielsweise in der Krankenversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Dazu zählen unter anderem die Erfüllung der Wartezeit und die Vorlage einer gültigen Versicherungskarte. In der Rentenversicherung muss ein bestimmtes Rentenalter erreicht oder eine Erwerbsminderung festgestellt werden, um Anspruch auf eine Rente zu haben. In der Arbeitslosenversicherung müssen Versicherte bestimmte Beitragszeiten erfüllen, um Arbeitslosengeld zu erhalten.

Kritik und Reformen
Obwohl die gesetzlichen Sozialversicherungen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung der Bürgerinnen und Bürger leisten, gibt es auch immer wieder Kritik an dem System. Vor allem die Finanzierbarkeit und die demografische Entwicklung werden als Herausforderungen gesehen. Um das System zukunftsfähig zu machen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Reformen durchgeführt, wie beispielsweise die Einführung der Rente mit 67 oder die Einführung der Pflegeversicherung.

Zusammenfassung
In Deutschland besteht das Sozialversicherungssystem aus fünf Säulen: Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die finanzielle Absicherung gegen Lebensrisiken bieten. Die Krankenversicherung ist für die meisten verpflichtend und wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert, während die private Krankenversicherung freiwillig ist. Die Rentenversicherung basiert auf dem Generationenvertrag, die Arbeitslosenversicherung unterstützt bei Jobverlust, die Pflegeversicherung hilft bei Pflegebedürftigkeit und die Unfallversicherung schützt bei Arbeitsunfällen. Die Beiträge werden meistens zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, es gibt aber auch staatliche Zuschüsse. Versicherungspflicht und -berechtigung sind gesetzlich geregelt und betreffen verschiedene Gruppen. Reformen wurden durchgeführt, um das System angesichts von Finanzierungsfragen und demografischen Entwicklungen anzupassen.

Synonyme: Sozialversicherung